Wochenblatt VG Montabaur
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Mit Hilfe der vielfältigen arbeitsmarktpolitischen ^Jfen unterstützt Arbeitsamt Montabaur den heimischen Arbeitsmarkt und ford ® d Hpr unerheblichem Maße die Ausgleichsprozesse. Ein zentral^es Element a 3 Förderpolitik stellen die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung Zeit 700 Teilnehmern dar. In fast 844 Fällen wurde die Ein ^ lu "?/on Arbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen in Betriebe durch tingneae- rungszuschüsse gefördert.
In Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren zuletzt nur noch 28 Personen, in der Regel zuvor Langzeitarbeitslose, in Beschäftigung.
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Energieberatung Koblenz informiert:
Beim Neubau nicht nur die Eigenheimzulage sondern auch den Energieverbrauch beachten
Viele Verbraucher wollen in diesem Jahr noch schnell den Bau ihres neuen Hauses durch die Fertigstellung des Bauantrags in die Wege leiten, um in den Genuss der aktuellen Eigenheimzulage zu kommen. Verträge mit Bauträgern oder Architekten werden abgeschlossen und die Unterlagen für den Bauantrag zusammengestellt.
Zu diesen Unterlagen gehört auch der rechnerische Nachweis, dass das geplante Haus den Mindestvorgaben der Energieeinsparverordnung entspricht. Da bei der Planung des Hauses im Hinblick auf den Energieverbrauch und damit auf die Betriebskosten Fakten für die nächsten Jahrzehnte geschaffen werden, kann man nur jedem Bauherren raten, mit seinem Bauträger oder Architekten ausführlich über den Energiebedarf des neuen Hauses zu reden. Dabei sollte auch über den Bau eines Niedrigenergie- oder Passivhauses nachgedacht werden. Bei Fragen in diesem Zusammenhang helfen Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. weiter. Sie informieren auch über alle Details des Energiesparens in bereits bestehenden Häusern.
Weitere Ratschläge zu diesem und anderen Themen gibt Ihnen gerne der Energieberater der Verbraucherberatung Koblenz, Pfuhlgasse 11, in einem persönlichen Beratungsgespräch, donnerstags nur nach telefonischer Voranmeldung unter 0261/12727 (Mo, Mi und Do 9 bis 10 Uhr und Mo und Mi 15 bis 17 Uhr).
Weihnachtsgeschenke - Top oder Flop?
Weihnachtsgeschenke sollen Freude machen. Doch was ist, wenn nach Weihnachten Mängel an der neuen Espressomaschine auftreten, sich die Modelleisenbahn unter dem Weihnachtsbaum nicht vom Fleck rührt oder der verschenkte Pulli nicht gefällt? In diesen Fällen gilt es, möglichst umgehend zu reagieren.
Weist das Geschenk Fehler auf, kann der Käufer unproblematisch auf sein gesetzliches Nacherfüllungsrecht bestehen und eine Reparatur oder neue Ware verlangen, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz e.V. hin. Möchte der Kunde jedoch eine fehlerfreie Ware wegen Nichtgefallens Umtauschen, muss er sich diese Möglichkeit bereits beim Kauf - am besten schriftlich auf dem Kassenbon - zusichern lassen. Denn ein Recht auf Umtausch einwandfreier Ware gibt es nicht. Wichtig ist in allen Fällen, den Kassenbon sorgfältig aufzubewahren.
Bei Bestellungen per Internet sollte man sich nach den Lieferfristen, den Versandkosten und insbesondere bei Käufen im Ausland auch nach den Einfuhrkosten wie Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer erkundigen. Diese können nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale erheblich sein. Zudem besteht bei diesen so genannten Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufs- oder Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen. Dieses kann in Einzelfällen aber ausgeschlossen sein, beispielsweise wenn die bestellte CD entsiegelt wurde oder die Ware speziell nach Wunsch des Kunden angefertigt wurde.
Zu bedenken bleibt zudem, dass manch teures Geschenk wie etwa eine Digitalkamera oder ein Handy Folgekosten verursacht, die von dem Beschenkten zu tragen sind.
Auch wer statt Waren Händlergutscheine verschenkt, sollte einiges beachten. Sind die Einlösefristen zu knapp oder findet der Beschenkte bei dem ausstellenden Händler keine ihm gefallene Ware, kann ein solches Geschenk mehr Ärger als Freude bringen. Sinnvoller sind hier selbst gestaltete Gutscheine, die es dem Beschenkten überlassen, wo und wie er diese einlöst.
Fragen zu den Themen Garantie und Gewährleistung, Umtausch und Reklamation beantworten die Expertinnen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. montags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 17 00 Uhr am landesweiten Verbrauchertelefon unter der Rufnummer 0190 177 80 81 (1,24 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung abgegolten.
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