Wochenblatt VG Montabaur
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| Gemeinde: Montabaur | Gemarkung Montabaur
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Bebauungsplan
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Montabaur, 09.12.2003
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Stadtrat tagte am 04.12.2003
Bebauungspläne
Zu Beginn der Stadtratssitzung am Donnerstag 4.12.2003 im Rathaus Montabaur hatte der Stadtrat über insgesamt 4 Bebauungsplanverfahren zu entscheiden. Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen’
Bebauungsplan “Eichendorffstraße’
Der Stadtrat befasste sich zunächst mit den Anregungen und Bedenken die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangen waren.
Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren seit dem Inkrafttreten der Satzung.
56410 Montabaur, 09.12.2003 (S) Dr. Possei- Dölken, Stadtbürgermeister
Hinweis
1. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur wahrend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 un 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die besondere Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 I Nr. 2 BauGB in Kraft.
2. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ist darzulegen.
3. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher
Vorschriften vom 22.12.1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird außerdem auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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Anschließend beschloss er mehrheitlich den BebauunnTi die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 9S ^ anent wtfrf f(j r Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes mit der Zweckbesf €
dergebiet für Gartenhäuser bietet die Möglichkeit, die voraSI 2 n ’ Un flt“Sow
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wiegend baurechtswidrigen - Gebäude zumindest teilweiseTi 611811 '^
In den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen ist vorgesehen 69alis| e| lieh Gartenhäuser ohne Keller zuzulassen. Die maximale r' aussctlli Bi ein Gartenhaus wird auf 25 m inklusive Vordach oder einer iiho k d,läct ® Wri rasse pro Grundstück und die Firsthöhe auf 3,50 m festqelent 1 '^erM 211 gerische und wasserrechtliche Regelungen, die aus den TeX« e ®8fcK |S,,e ' 1 zu dem Bebauungsplan hervorgehen, sind dabei zu beachten Änderung des Bebauungsplanes “In den Rödern"
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Einstimmig stimmte der Stadtrat dem Entwurf zur I. Änderunn ri ungsplanes “In den Rödern” zu. Wesentlicher Bestandteil dip B ® baul >' :3jfarb rungsverfahrens ist die Ausweisung einer überbaubaren Flärh 68 ^ P Grundstück “in zweiter Reihe” und damit einhergehend die Um 6 füreil '^ aft?< der bisherigen Grünfläche. Im Rahmen der vorgezogenen Büraerh?? n ®l ayfVor wurden keine Anregungen vorgetragen. Als nächster VerfahrenssrhS- 9lJI C' der Sl nun die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes an. Die Ausleaunn nT Hai: f °' sprechend dem Beschluss des Rates für die Dauer eines Monats rf 1 j Hierüber wird durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung informS gjltsto 1 Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes “EifelstraSS V er er Bebauungsplan “Eifelstraße” ist seit 1997 rechtskräftig. Dasei ^° nt£
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leitete Anderungsverfahren bezog sich auf den Bereich der sich isÄr.Am1' an die bestehende Reihenhausbebauung anschließt und beinhalte!!? «PW™ zusätzliche Ausweisung einer Wohnbebauung, da der ursprünaliche pi ' 9 # 5ter ’
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eine Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung eines Kindergarten^ m wies. Hierfür besteht jedoch nach dem aktualisierten Kinderaartel darfsplan keine Notwendigkeit mehr. y 8
Das Anderungsverfahren ist inzwischen formal abgeschlossen und wun
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de nun mit einstimmigem Zustimmungs- und Satzungsbeschluss vom Stadtrat beendet. ^
Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage - Ettersdorf" und Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne “Dürre Wiesen”! “Bornrainsfeld” und “Auf dem alten Hof” mit allen bisherigen Änderungen sowie der Ergänzungssatzung für das Grundstück Flur 4, Parzelle 137/1
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des Bebauungsplanes “Ortslage - Ettersdorf’. Außerdem" stimmte er3 8 , ,, stimmig der Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne aus den Jah- ^’ anfo1 ! ren 1963,1977 und 1956 mit allen bisherigen Änderungen zu. ;
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes sieht vor, alle bisherigen Ändej f. 3 ? de rungen und Ergänzungen in einem einheitlichen Planwerk darzusta« oznau Dabei soll grundsätzlich die bisherige Bebauungsplanstruktur beibeW. . ten und notwendige Anpassungen vorgenommen werden, um für eine 5 orma IC angepasste und sich nach wie vor einfügende Weiterentwicklung Bebauung Sorge zu tragen.
Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre zur Sicherung der eingeleiteten Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Himmelfeld”
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Mehrheitlich beschloss der Stadtrat eine Veränderungssperre für den Geh (, 15 . 12.20
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tungsbereich des Bebauungsplanentwurfs “Himmelfeld”.
Die Veränderungssperre verfolgt den Zweck, die Zielvorstellung der eingeleiteten Bebauungsplanaufstellung, insbesondere der Festschreibi)fi| der bisherigen bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für da^u . . gesamte Plangebiet nicht zu gefährden. Mit Erlass der VeränderungsJ™ 30 sperre ist die Ausführung bestimmter baulicher Anlagen sowie die Besew*™blen tigung bestehender Anlagen untersagt. Die ausschließliche Zurückst®J4.12.2 lung von Baugesuchen in konkreten Einzelfällen genügt nach Einschäw-TuS zung des Stadtrates nicht, so dass bis zu dem Zeitpunkt, ab dem derneueteeiten (f
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Bebauungsplan Rechtskraft erlangt, die Veränderungssperre Bauvorhi ben, die der neuen Planung widersprechen verhindert werden sollen.-, Die Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes “Himmelfeld erfolgt in dieser Ausgabe des Wochenblattes.
Neufassung von Satzungen
Der Stadtrat hat die Ausbaubeitragssatzung sowie die Erschließungsj tragssatzung der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Die Neufassi berücksichtigt im wesentlichen die aktuelle neuere Rechtsprechung der Gerichte sowie Erfahrungen aus der kommunalen Praxis.
Die Satzungen werden in Kürze im Wochenblatt öffentlich bekannt gema^ Antrag der Fraktion “Bürger für Montabaur” (BfM) auf Umbenemur eines Teilstücks der Bahnhofstraße in “Dr. Paul-Hütte-Straße Mehrheitlich wurde der Antrag der BfM-Fraktion auf Umbenennung1 65 Teilstücks Bahnhofstraße von der Einmündung Steinweg/Vorderer 1 stock bis Wallstraße in “Dr. Paul-Hütte-Straße” abgelehnt. Begründete«, de die Ablehnung insbesondere mit dem für die Anlieger nieht zu < t fertigenden Aufwand im Zusammenhang mit einer Anschriftenano Die herausragenden Verdienste des verstorbenen Dr. Hütte wurden in n
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Gesamtdiskussion von allen im Rat vertretenen Fraktionen unterstrichen
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Dies zu würdigen durch die entsprechende Benennung einer - r . nicht die Mehrheit im Stadtrat, da zum einen eine Umbenennung ^ genannten Gründen nicht erfolgen soll und darüber hinaus aut a ^ re Zeit keine Straßenneubenennungen anstehen bzw. diese da Kompetenz des neuen im Jahr 2004 zu wählenden Rates fallen.
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