Wochenblatt VG Montabaur
ter am Telefon weiter”, so Hecht-Oezel. "Unsere Teilnehmer - ältere Menschen, Behinderte oder Personen mit höheren Gesundheitsrisiken - führen so ein weitgehend selbständiges und unabhängiges Leben zu Hause, besitzen aber dank des Haus-Notrufes ein großes Gefühl der Sicherheit." Über 9.000 Personen vertrauen allein in Rheinland-Pfalz auf den DRK- Hausnotruf. Die Mitarbeiter des Roten Kreuzes nennen das System liebevoll Omis Bodyguard, denn - so Hecht-Oezel: “Er ist wirklich ein persönlicher Beschützer, der schon vielen Menschen das Leben gerettet hat." Das DRK-Haus-Notruf-Gerät ist in kurzer Zeit einsatzbereit und kostet eine Monatsgebühr von ca. 35 € Euro zuzüglich einer einmaligen Installationsgebühr. In vielen Fällen werden diese ganz oder zum großen Teil von der Pflegekasse übernommen.
Informationen zum Haus-Notruf des Roten Kreuzes gibt es unter der Telefonnummer 0180/1921921 oder beim örtlichen Roten Kreuz. Im Internet finden Sie das Rote Kreuz unter www.lv-rlp.drk.de.
Pfarrgemeinderat Sankt Peter in Ketten besuchte die Landeshauptstadt Mainz auf Einladung ihrer Abgeordneten Ulla Schmidt
Nach der Teilnahme an der Plenardebatte diskutierten die Gäste mit ihrer Abgeordneten im Abgeordnetenhaus. Sie interessierte insbesondere die Gesundheitsreform, das Präimplantationsgesetz sowie das Gesetz zu Erhaltung des Sonntags.
Insbesondere auch der Blick hinterdie Kulissen des Landtags fand reges Interesse der Teilnehmer. Im Bachhof in Hechtsheim klang der Abend in gemütlicher Runde aus.
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750 Euro weg! Trotz umfangreicher Aufklärungskampagne muss vielen Arbeitnehmern Arbeitslosengeld gekürzt werden
Achtung Nachteile vermeiden: Sofort nach der Kündigung zum Arbeitsamt
Trotz umfangreicher Aufklärungskampagne wird vielen das Arbeitslosengeld gekürzt, weil sie warten und sich zu spät beim Arbeitsamt melden. “Künftig müssen sich alle gekündigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beantragen wollen, sofort beim Arbeitsamt melden. Sofern der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, muss er seinen Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben hierauf ausdrücklich hinweisen und ihm diesen Gang zum Arbeitsamt auch ermöglichen. “Wird diese umgehende Meldung versäumt oder verzögert, sehen die gesetzlichen Vorschriften ab dem 01. Juli 2003 Abzüge bei der zu erwartenden Leistung vor”. So oder so ähnlich informierte das Arbeitsamt ab April diesen Jahres durch mehrere Presseinformationen, Interviews, Radio- und Fernsehbeiträge und seine Internetseite über die vom Bundestag beschlossene Änderung.
Mit einer Anschreibeaktion verteilte es 500 Plakate an Betriebe und Verwaltungen, schaltete weitere Zeitungsanzeigen zu der Änderung und versandte emails und einen Serienbrief an etwa 2.500 Betriebe in den beiden Landkreisen.
Leider ist die neue Rechtslage aber immer noch vielen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen unbekannt und dadurch mit teils erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Das wollten wir vermeiden, denn dieser geldliche Nachteil für unsere Kunden liegt oft nur an deren Unkenntnis und alten Verhaltensmustern. In nur drei Monaten summierten sich diesbezügliche Rechtsbehelfe auf rund 100 Widersprüche. Ein Einzelfall: Am 22.08.2003 entschied das Arbeitsamt Montabaur, dass Erwin H. (Name geändert) seiner Pflicht zur unverzüglichen Arbeitsuchendmeldung nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Die Arbeitsuchendmeldung hätte nach Kenntnis von der Kündigung am 14.07.2003 spätestens am 21.07.2003 erfolgen müssen. Da er sich nicht innerhalb einer Woche, sondern erst am 05.08.2003 gemeldet hat, mindert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld um 50 Euro für jeden Tag der verspäteten Meldung, in diesem Fall um 750 Euro. Der Widerspruch von H. musste aufgrund der neuen Rechtslage abgelehnt werden.
Diese spektakuläre Entscheidung sei im deutschen FormationsT
stunn HaS? und ,-i an2er Psychisch und physisch eine ren nf.h Jn p 2 ^ 3 d,e ™ eisten unserer Paare zusätzlich^!;
da«mflin rJlIl Ze 5 aa u' Tan ^ urnieren tei,nehm en. Ich weiß abeisi! kpn i oicti eam ,n der hmter uns liegenden Turniersaisoneinenseits mlmoS 9 und Kam P f 90ist gezeigt hat. In Verbindung S !!5 e c VierrT)a wöchentlich stattfindenden Training glaube icT nne 0 n 9 a 9 er nent meiner Mannschaft dazu führen kann, dii uns gesteckten Ziele zu erreichen”, meinte Dr. Schöffl. Unterstützt#« ei seiner Trainingsarbeit nicht nur von den Tanzsport-Üburgs'ir nny Schatz und Florian Müller, sondern auch von den aktiven Ir anzermnen und -tänzem Nina Karaski, Juliane Fickert, Michelle ina bteiner und Denny Dickopf.
' e t’ e ' m ' sc * ie Region ist der Aufstieg der Lateinformationzussi ocnmals von besonderer Bedeutung, da das Montabaurer Team 1 aer jetzigen Oberliga als einzige rheinland-pfälzische Mannschal esterwald im deutschen Formations-Tanzsport vertreten wird
Lebenshilfe - Info
! f cDcfMou der k'otet der Verein Integration e.V. in Kooperationrn LtBENSHILFE für Menschen mit Behinderungen, Kreisvereinig« 1 wieder am Samstag, 06.12.2003, in Höhn in der Integral gesstatte die integrative Samstagsbetreuung an.
Der Tag mit uns beginnt in Höhn um 10.00 Uhr, und wir werde"! sam mit allen Teilnehmern den Indoor-Spielplatz in Lahnstein W ieser Ausflug soll für uns alle der schöne Abschluss für die ? betreuung im Jahr 2003 sein.
Nachmittags werden wir dann in den Räumen der Integr nungsstätte “Haus Sonnenhöhe” in Pottum eine kleine nw» gestalten. Der Elferrat des ortsansässigen KamevalsVereins hat» etwas ganz Besonderes ausgedacht. Die Samstagsbetreuung«"
ses Mal um 17.00 Uhr.
Die Eltern, die gerne auch zum Nikolaus kommen möchten, sij lassen 17 ' Ch ein9eladen - um dann mit uns den Nachmittag^«
plüf den ^ en Sie daran, dass alle Kinder am “Haus Sonnet Hottum abgeholt werden müssen. m
ts würde uns sehr freuen, wieder viele Kinder begrüßen zu itte mel den Sie Ihre Kinder telefonisch bei Marion Reusche tveiin Warncke an, Tel.-Nr. 02661/8647.

