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Wochenblatt VG Montabaur

Bücherei St. Kilian

Öffnungszeiten

donnerstags.

.von 17.00 bis 18.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des ^ t '^ t ^ n 3® b .®^ a U ;j S r fg nz ^ eck . Verbandsversammlung vom 0S.1 1 .20031 de: s K n 9 2 002

verbandes Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr zouz

I. - Haushaltsrechnung

Verwaltungs-

haushalt'f

Yermögens-

haushall'f

Gesamt

f

Feststellung des Ergebnisses

8.000,00

228.171.13

Soll-Einnahmen

220.171.13

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

220.171,13

8.000,00

228.171,13

Soll-Ausgaben

220.171,13

1.207,94

221.379,07

- neue Haushaltsausgaberest

0,00

6.792,06

6.792.06

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

220.171,13

8.000,00

228.171,13

Überschuss/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Stein

I. Beigeordneter

Festgestellt:

Montabaur, 24.01.2003 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

II. - Entlastungsbeschluss Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus­haltsjahr Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III. - Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht­nahme vom bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanz­abteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 19.11.2003

(S.) Kindergartenzweckverband Hübinger

Heilberscheid/Nomborn Verbandsvorsitzender

Gutes Ergebnis für Pflege der Kriegsgräber

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Wochen war Alwin Breuer für den Volksbund Deut­sche Kriegsgräberfürsorge e.V. aus Anlass der Haus- und Straßen­sammlung unterwegs. Die Haussammlung wurde mit dem beachtlichen Ergebnis von 485,10 Euro abgeschlossen.

Auf diesem Wege bedanke ich mich bei Alwin Breuer für seinen engagier­ten Einsatz und bei allen, die zu dem guten Ergebnis beigetragen haben.

Walter Brach, Ortsbürgermeister

Pfarrer-Toni-Sode-Grundschule

Nentershausen

Anmeldung der Schulneulinge 2004/05

Die Anmeldung der Schulneulinge aus der Ortsgemeinde Nom­born erfolgt im Sekretariat der Pfarrer-Toni-Sode-Grundschule Nentershausen am Montag, 08.12.2003, von 8.00 bis 10.30 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik der Ortsoe- meinde Nentershausen. a

Kath. Kirchengemeinde

St. Laurentius Nentershausen

Adventsfeier der Frauengemeinschaft Nomborn

lwSg STAG ' 02 ' 12 ' 2003 ' 20 00 Uhr Haus "Numbume". Herzliche

Spinnstube

SS Wwoärt SSaSKS Spinnen und 2U unserer Adve " b -

Freiwillige Feuerwehr Nomborn

Uh, d Ä^Är mlUnfl ,inde ' am Freita »' 28 - 1 1- 20.00

Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Waldschule Montabaur Grund- Haunt

Anmeldung der Schulneulinge 2004 au PtSchu|g

Die Einschreibung der Schulneulinge 2004 von ur (auch Baugebiet Grubenfeld/ Christches Waih, Hor 'esse« dort erfolgt von: Mittwoch, 10.12.2003 w 17.12.2003, jeweils zwischen 8.00 und 12 nn iik * Mi Ni1 tag, 15.12.2003, zusätzlich von 15.00 bis 1 7 (^ 1 T 31,11 * tariat der Waldschule MT-Horressen (Zuaann na l .' den Innenhof). Alle Kinder, die bis zum 30 06 2004h f® 9 jahr vollenden, müssen angemeldet werden Jünawfir nen zusätzlich angemeldet werden. Auch die im Vn T dl gestellten Kinder müssen neu angemeldet werden 7^1 düng bitte Geburtsurkunde oder Stammbuch mitbringe f ^

SG Elbert/Welschneudorf

Spielbeginn 2003/2004 im Kreis WW/Wied am 30.11.20M Kreisklasse B - Süd WW/Wied SG Dierdorf - Wienau - SG Elbert / Welschn. 1 14.30 Uhr in n Kreisliga D - Südost WW/Wied

SG Elbert/Welschn. II - Spgw Deesen I112.30 Uhr in Welschned

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Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 20 il|

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20 ,di

im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/»

E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de Vermietung des Sportlerheimes:

Guido Göbel.n

56457 Westerburg, den 20.11,1 Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel Jahnstraße 5 Telefon: (02663)292-0 Telefax: (02663)292-91

Rheinland-Pfalz Dienstleistungszentrum Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler

Az.: 81845-HA10.3

Vorläufige Besitzeinweisung

§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und

Überleitungsbestimmungen §§ 62 Abs. 3 und 66 FlurbG

I. Anordnung

1. Mit Wirkung vom 15.12.2003 werden die Beteiligten in den BesW neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke) eingewiesen.

2. Mit den in den Überleitungsbestimmungen vom 28.10.200308 ten Zeitpunkten werden der Besitz, die Verwaltung und diewu 1 neuen Grundstücke tatsächlich auf den in der neuen reioe benannten Empfänger übergeleitet.

Die Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Anor nu

II. Anordnung der sofortigen Vollziehung ,, j

Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinwej Un wauaihjnc leitungsbestimmungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der v richtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl I S. z n u ' e r J n L durch Gesetz vom 31.08.1998 (BGBl. I S. 2600), wtrd angeorane Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebenae

III. Hinweise

1. Allgemeine Hinweise herßezie 1

Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in rech an die Stelle der Erzeugnisse der alten Gru n d s c ke. jsse!)e , nissen oder sonstigen Bestandteilen besondere s , n Q ru nds® hen können, gilt der Empfänger als Eigentümer der ne Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den de 1 ^0

Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Mind e ru 9 p| Urt) Q)sind; oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und p^sps weit sich die Beteiligten nicht einigen können - ge 31 V^ enS tleistun9 s j![ stens 3 Monate nach Erlass dieser Anordnung beim ufZy ^ trum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel in Die nach §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurbG festge^tzten z Schränkungen des Eigentums bleiben bis zur Unanr