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^ nb , a t,VGMontabaur

hzw eine andere Decke beschlossen ist, gilt diese - Jtßefestig un 9 ° Absatz 2 Satz 1 - als Merkmal der endgültigen Her-

^bweicheno vu

«telWJ . Grünanlagen gärtnerisch bzw. landespflegerisch

Lnselbstanaiy

5 esta fr h'pn in den befestigten Teilen entsprechend Absatz 2 Buch- flschtiacne |t un(j dje unbefestigten Teile gemäß Absatz 2

jf"* K?gestaltet sind.

r h ne Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre ß^elbstäna'g der 0r tsgemeinde stehen und gärtnerisch bzw. lan-

I* ii'^.meinde^ann für Grundstücke, für die eine Beifragspflicht (l)Die ü " sy , ' nicht jn vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen

' l 0 C,iniC u h h ° 0 hps voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages bfefiairHone uw

der Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen wurde und n,rta . Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von

Nr. 46/2003

die endgültige

ließum cksflächs] ! t sowet nde sieh#, iaulastfei ie in der richtungi

lErschi ie Grui 1 die ZaKi

etztwlij

lohrpn zu er warten ist (sogenannte Herstellungsalternative lHemäß h § 133 Absatz 3 Satz 1 BauGB).

I 9 ,eistungen auf Erschließungsbeiträge können auch in mehre- )r foder im Rahmen der Erhebung von Teilbeiträgen nach § 8 't 1 und 2 erhoben werden. Die Vorausleistung ist mit der endgülti- 3 itragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht

qspflichtig ist.

,1,. Ablösung des Erschließungsbeitrages

v Entstehung der Beitragspflicht kann die Ablösung des Erschließungs- aaes vereinbart werden. Soweit die Ortsgemeinde keine besonderen ;ebestimmungen erlässt, bemisst sich der Ablösungsbetrag nach der issichtlichen Höhe des nach Maßgabe des BauGB und dieser Sat- :Zung Z u ermittelnden Erschließungsbeitrages.

§ 12 -Beitragsschuldner

leitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- ibescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei- nichtvdflBpflichtigen Grundstückes ist.

Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigen- iTeilenilUgesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer rechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig, ehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 13 -Veranlagung und Fälligkeit

(ifbie Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftli- ;chen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bei­bescheides zur Zahlung fällig.

.(2) Der Beitragsbescheid enthält: l|ie Bezeichnung des Beitrages,

2|en Namen des Beitragsgläubigers,

3|en Namen des Beitragsschuldners,

4'die Bezeichnung des Grundstückes,

5, die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,

6/den zu zahlenden Betrag,

Ä Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der bei- fcfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrund- [jagen nach dieser Satzung,

8. 'die Festsetzung des Fälligkeitstermins,

9. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück

nilit und

10/eine Rechtsbehelfsbelehrung.

§ U' Inkrafttreten/Außerkrafttreten !$ ese Satzung tritt rückwirkend zum 04.04.2000 in Kraft.

itzung der Ortsgemeinde Nomborn über die Erhe- g einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von meßungsanlagen vom 04.04.2000 außer Kraft.

N°mb°rn, 08.11.2003 Ortsgemeinde Nombom

(Siegel) (Brach), Ortsbürgermeister

lemeinde.

tun! es bei

lbini >n

jnd tigen« s im Ei» tzungi"| md E

ider pL 24 ^ bs ' 6 der G ernein deordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) tircIrlT 9 VOm 31 ' Januar 1994 (GVBI. s - 153), zuletzt geändert |iesen ^ V ° m ° 6 ' Februar 2001 (GVBI. S. 29) wird auf folgendes hin-

ises Unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften $nd oeitpn .; n e ® ° der aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen andp noi/ Jahr nacb der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ^gekommen. Dies gilt nicht, wenn

iwv-» miaunn t '!? rn * n9en über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- gilti^ verlpt7tu^ e J Aus ^ erti 9 un 9 od er die Bekanntmachung der Satzung

Sh* l jvorAbl , d6n S ' nd 0der

j ; standet «nf' nes Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-

|S « ; Schriften Jernand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-

"ÜT 1 Adenaupr:pi 9 f ni ^ ber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- ^ 11.verhalte«! Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach-

er die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Bibelgesprächskreis

Das nächste Treffen findet am 18.11.2003 in Nomborn im Gemeindehaus um 20.00 Uhr statt. Es wird über die Stelle aus dem Johannesevangeli­um, Kapitel 18, Verse 33-38,Jesus wird durch Pilatus verhört, gespro­chen. Natürlich wird auch wieder gefragt:Was geht uns das an?.

Zu diesem Abend sind alle ganz herzlich eingeladen.

VfR Nomborn 1920 e.V.

Preisskat

Am Freitag, 21.11.2003, findet im Vereinsheim in Nomborn der jährliche Preisskat statt. Beginn ist um 19.30 Uhr. Für das leibliche Wohl ist - wie immer - bestens gesorgt.

1. Preis: 75,00; Abreizgeld: 1.-3. Spiel 0,50, ab dem 4. Spiel 1,00; Startgeld: 5,00. Das gesamte Startgeld wird ausgespielt.

ELBERTGEMEINDEN

Jugendspielgemeinschaft Elbert/Welschneudorf/ Horbach/Winden

ln der kommenden Woche tragen unsere Mannschaften folgende Spiele aus:

Samstag, 15.11.2003, 15.00 Uhr: A-Jugend JSG Elbert/W./H./W. - JSG Nassau in Niederelbert; Samstag, 15.11.2003,16.30 Uhr: B-Jugend JSG Elbert/W./H./W. I - Nauort in Nauort; Samstag, 15.11.2003,15.15 Uhr: C- I-Jugend JSG Elbert/W./H./W. I - Heimbach in Heimbach-Weis; Samstag, 15.11.2003, 15.15 Uhr: C-Il-Jugend JSG Elbert/W./H./W.. II - Hundsan­gen in Hundsangen; Samstag, 15.11.2003, 14.00 Uhr: D-l Jugend JSG Elbert/W./H./W. I - Herschbach in Oberelbert; Samstag, 15.11.2003,14.00 Uhr: D-Il-Jugend JSG Elbert/W./H./W. II - Ransbach in Ransbach: Mitt­woch, 12.11.2003, 18.00 Uhr: E-I-Jugend JSG Elbert/W./H./W. I - Nie­derahr in Welschneudorf; Mittwoch, 12.11.2003, 18.00 Uhr: E-Il-Jugend JSG Elbert/W./H./W. II - Eisbachtal in Horbach; Samstag, 15.11.2003, 13.00 Uhr: E-Ill-Jugend JSG Elbert/W./H./W. III - spielfrei - Freitag, 14.11.2003,17.30 Uhr: F-I-Jugend JSG Elbert/W./H./W. I - Niederahr II in Oberelbert; Freitag, 14.11.2003, 17.30 Uhr: F-Il-Jugend JSG Elbert/ W./H./W.. I - Niederahr I in Horbach

SG Elbert/Welschneudorf

Spielbeginn 2003/2004 im Kreis WW/Wied am 16.11.2003

Kreisklasse B-Süd WW/Wied

SV Manscheid - SG Elbert/Welschneudorf 1,14.30 Uhr in Manscheid

Kreisliga D - Südost WW/Wied

SV Niedererbach II - SG Elbert/Welschneudorf II, 12.30 Uhr in Niedererbach

Niederelbert

Hat

fimandeinp\/ 7 vc,,B ^ un 9 Degrunaen soll, geitena macnx.

I^ach Ablauf/T et2un 9 nacb Batz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann len d machen aer 9enannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482

E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de Vermietung des Sportlerheimes:

Guido Göbel.02602/5617

Öffentliche Bekanntmachung

III. Änderung des BebauungsplanesIm Hardtfeld

der Ortsgemeinde Niederelbert;

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die'vom Ortsgemeinderat von Niederelbert am 16.10.2003 als Satzung beschlossene III. Änderung des BebauungsplanesIm Hardtfeld wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur ent­wickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wester­waldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Bauverwaltung, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jeder­mann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebau­ungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.

°mborn, 08.11.2003 (S.)

Brach, Ortsbürgermeister