Wochenblatt VG Montabaur ^ _ - - -
Gemäß § 114 Abs. 1 des Wassergesetzes ^g^Q^iggi S. 11) '■ v (Landeswassergesetz - LWG -) vom vpr f a hrensgesetzes (VwVfG) vom m. § 74 Abs. 4 Satz 2 des Verwaltungsvi 3 Q Bescheides mit einer
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Die Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 17.11.2003 bis 01.12.2003 einschließlich.
Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme aus bei de
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - Zimmer 214 - Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur
montags, dienstags undm'ttwochs von8^00 -12-30 Uhr md^l 4.00^ ^ Uhr; donnerstags von 8.00 -12.30 unr una i
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den ubri gen Betroffenen als zugestellt. Klaeser
Montabau, 13 10 2003
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Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellung .
gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz zur Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (“Feincheswiese” - Gailbach) Antragstellerin: Verbandsgemeindewerke Wirges Lage: Gemarkung Heiligenroth
Hier: Planfeststellungsbeschluss der SBD Nord vom 29.10.2003
Der Bescheid bezüglich der o.g. Maßnahme hat gegenüber der Antragstellerin, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.
Gemäß § 114 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) vom 14.12.1990 (GVBI. 1991 S. 11) i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. IS. 102) ist eine Ausfertigung des Bescheides mit einer Ausfertigung der Antragsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 17.11.2003 bis 01.12.2003 einschließlich.
Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme aus bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - Zimmer 214 - Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur in derzeit:
montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr; donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr; freitags von 8.00- 12.30 Uhr
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Montabaur, 13.10.2003 Klaeser
Verbandsgemeindewerke Montabaur Techn. Werkleiter
Die Verwaltung informiert
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- um Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechta« bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen Bera tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen um sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen Weqei des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal ausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Sä ter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforterifch Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Bpratnnnerrwr
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Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 M oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
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Mittwoch.°8.00 bis ijS
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Zentrale Telefonnummer
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag. 8.00 bis 16.00 Uhr durch®
Dienstag. 8.00 bis 16.00 Uhr durch®
Mittwoch. 8.00 bis 16.00 Uhr durch !
Donnerstag. 8.00 bis 18.00 Uhr durchgeh
Freitag.8.00 bis 12.30(2
Bürgerbüro - Telefonnummer.02602/126.1
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungsfl (Zimmer 220 und 221)
Montag .08.00 bis 12.30||J
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Dienstag.08.00 bis 12.301
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Mittwoch.08.00 bis 12.M
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Donnerstag.08.00 bis 12.301
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Freitag.08.00 bis 12,31
Zimmer 220, Telefonnummer.02602/1261
Zimmer 221, Telefonnummer.02602/1261
E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de
Die Fachstelle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“ der VerbandsgimtM
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Katharina Fotouhi S 02602/126328 E-mail: kfotouhi@montt^
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