Wochenblatt VG Montabaur
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Termine der Eisbachtaler Sportfreunde
Samstag, 25.10.2003 ., , nHp . u- 19 -Nationalmann-
15.00 Uhr: A-1-Junioren Eisbachtaler Sportf Nenters hausen
schaft Luxemburg (Spiel der Regionalhga Sudwest in i^er
M.30 Uhr: SG Eintracht Lahnstein - Els ^ a h C ^ a ^ d
Rheinlandliga auf dem Rasenplatz am Johanne y
Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters, ^ ^ uhr
Gemeindeverwaltung. T ",. 064 85.793
Ortsbürgermeister.
MGV “Concordia” Girod 1909
lädt ein zum '61 hstkö / l611
Am 25.1.2003, Mehrzweckhalle Girod Beginn: 20.00 Uhr Teilnehmende Chöre:
MGV “Concordia” Girod 1909; Kirchenchor “St. Jakobus” Girod ; MGV “Einigkeif Möllmicke 1909 e.V.; Gemischter Chor “Einigkeit Möllmicke; MGV “Cacilia” 1903 Großholbach e.V.; “Kleiner Chor” Ebernhahn; MGV “Frohsinn” Herschbach Für das leibliche Wohl ist gesorgt und der Eintritt ist frei.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Seniorenfußball
Die 1. Mannschaft spielt am Sonntag, 26.10.2003, um 14.30 Uhr in Girod gegen die SG Ransbach-Baumbach.
Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, 26.10.2003, um 12.30 Uhr in Hei- ligenroth gegen die SG Elbert/Welschneudorf II.
Zu allen Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben Tel.: 06485/222
Meldung von Hochwasserschäden
Die anlässlich der extremen Regenfälle in der Nacht zum 22. Juli entstandenen Hochwasserschäden veranlassten den Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinde Montabaur in einer gemeinsamen Aktion, Spendenkonten zur Linderung der Not der betroffenen Hochwasseropfer einzurichten. Wie in der letzten Woche der Presse zu entnehmen war, erbrachte diese Aktion den beträchtlichen Ertrag von über 10.000 EUR, den es jetzt in den betroffenen Gemeinden zu verteilen gilt. Um zu einem wirkungsvollen Einsatz der auf die Ortsgemeinden Görgeshausen und Nentershausen verteilten Summe zu kommen, wird allen Bürqem nochmals die Möglichkeit gegeben, beim Ortsbürgermeister die durch das Regenereignis entstandenen Schäden bis zum
?V 0 „ 2003 z , u , melde "' Nach Ablaul Frist eingehende Schadensmeldungen können bei der Verteilung der Spendengelder keine Berücksichtigung mehr finden
TheoBurkard, Hans-Jürgen Greiser
MGV Concordia Görgeshausen
Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung c • tag, 21.1 1 .2003, im Vereinslokal Gasthaus “Zum WesteS Thal h®'' ser Versammlung ist die Auf ins, ,nn h« m* JL ® sterwald ■ Thema die-
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Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstaas .. .von 19.00 bis j
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanmJ Jen Tel 02602/4157. Fax: 02602/917721, Bürgerhaus^
970867.
Internet: www.grossholbach.de
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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Großholbach
zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsart (Ausbaubeitragssatzung * ABS -)
vom 15.10.2003
Der Ortsgemeinderat Großholbach hat auf Grund des § 24 der, deordnung Rheinland - Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 §§ 2 Absatz 1 . 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Fta Pfalz vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltenden FassJ gende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Einzelabrechnung
§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen
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fl) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächliche;]^ 1 ^ 51 ' stitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Vai anlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals herga ten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, demt) oder der Verbesserung dienen, erhoben.
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“Erneuerung" ist die Wiederherstellung einer vorhandenem oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften ge in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genüt Zustand.
“Erweiterung" ist jede flächenmäßige Vergrößerung einerlei stellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile. I “Umbau" ist jede nachhaltige technische Veränderung an de? kehrsanlage. '
4. “Verbesserung" sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktkr Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebu( Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfali einer Anlage.
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellin Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlagenitl von § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostf tungsbeträge nach §§ 135 Buchstabe a - c BauGB zu erheben sirdj
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu eiwa Beitragsaufkommen stehen.
§ 2 • Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Ausbauaufwand nach Art und Umfangt
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Verkehrsanlagen, ausgenommen solche in Kern, Gewerbe-] Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzung !" 1 kaufzentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, ‘ Kongress- und Hafengebiet, an denen eine bauliche, gewi industrielle oder vergleichbare Nutzung zulässig ist
a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m,wi beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine entspr einseitige Nutzung zulässig ist.
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15iJ] eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn er sprechende einseitige Nutzung zulässig ist.
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18fl eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eu* sprechende einseitige Nutzung zulässig ist. Verkehrsanlagen in Kem-, Gewerbe* und Industriegebieten in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren,g^ ge Handelsbetriebe, Messe*, Ausstellungs-, Kongress-und gebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitig® einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige bauliche, che, industrielle oder vergleichbare Nutzung zulässig ist selbständige Fußwege und Radwege mit einer Mindeste® m bis zu einer Breite von 5 m.
Parkflächen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer 1
bis zu einer weiteren Breite von 6 m, . ^
b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nu
4 sind (selbständige Parkflächen), bis zu 15 % der Fläch, gesonderte Satzung festzusetzenden bevorteilten Grün Grünanlagen.
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer )
bis zu einer weiteren Breite von 6 m, . . I|IIT1( ^
b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach N ^ 4 sind (selbständige Grünanlagen), bis zu 15 % der
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