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Wochenblatt VG Montabaur

Geschwindigkeitsüberwachung in

der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der vergangenen Woche wurden im Verbands­gemeindegebiet eine Reihe von Geschwindig keitsüberwachungen ausgeführt.

In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnis­se der Messungen in der Hauptstraße, Neuhau- sel vorstellen.

Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstge­schwindigkeit von 50 km/h befahren werden.

Insgesamt 405 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.

Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 36 km/h festge­stellt werden.

Innerhalb einer Stunde fuhren 7 Fahrzeuge bis 60 km/h, 12 Fahrzeuge bis zu 65 km/h. 7 Fahrzeuge bis zu 70 km/h, 1 Fahrzeug bis zu 75 km/h. und 2 Verkehrsteilnehmer wurden mit einer Geschwin­digkeit von bis zu 86 km/h gemessen.

Insgesamt 376 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbands­gemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

Montabaur (einschließlich Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth.

Ruppach-Goldhausen)

Augst (Eitelborn. Kadenbach. Neuhäusel,

Simmern)

Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach,

Hübingen)

Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen,

Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen,

Niedererbach, Nomborn)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

Gelbachhöhen (Daubach, Holler. Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonsti­gen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört­lichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwin­digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Das Passivhaus - ein Haus ohne Heizung

Das so genannte Passivhaus ist eine Weiterentwicklung des Niedrigen­ergiehauses und hat einen so geringen Energiebedarf, dass man ohne normale Heizungsanlage auskommt. Die Wärmedämmung der Gebäu­dehülle ist so gut, dass auch im Winter die Sonnenstrahlung durch die Fenster und die Abwärme der Haushaltsgeräte und der Bewohner für ein angenehmes Raumklima ausreicht. Zusätzlich muss aber bei der Lüftung des Hauses die Wärme der Abluft zurückgewonnen und auf die kühle Fri­schluft übertragen werden. Dies erledigt eine Lüftungsanlage mit einem eingebauten Wärmetauscher. Die Wärmedämmung der massiven Bau­teile von Außenwand, Dach und Keller muss eine Dicke von 25 bis 40 Zentimetern aufweisen. Die Fenster müssen eine Dreifachverglasung und einen besonders gedämmten Rahmen haben. Diese hohe Wärmedäm­mung lässt sich auch mit einer modernen und ansprechenden Architek­tur gut verbinden. In Deutschland wurden in den letzten 10 Jahren rund 3000 Passivhäuser gebaut, die ihre Praxistauglichkeit bewiesen haben. Fragen zum Passivhaus sowie zu allen anderen Details des Energiespa­rens im Alt- und Neubau erläutern gerne die Energieberater der Ver­braucherzentrale RLP in einem Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Unser Energieberater hat am Donnerstag, 13.11.2003, von 15 00 Uhr hk 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der VerbandsSmeindeSIeSä tung, Zimmer 301, Voranmeldung unter Telefon 02602/126-199 oder -0

Hohe Auszeichnung für Bürgerin aus Montabaur

Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland an Helga Arenhövel verliehen

Am Mittwoch, 15. Oktober 2003 wurde Frau Helga Arenhövel im Anftran von Bundespräsident Rau in Koblenz vom Präsidenten deTItnltnr ft 2 Genehmigungsdirektion Nord (SGD), Hans- dienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland verliehen ^ In seiner Laudatio würdigte der Präsident der SGD Nord Hanc-rw« Gassen die vielfältigen, langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten von Frf f Arenhövel und führte hierzu Folgendes aus: 9K ten von Frau

Frau Arenhövel hat wesentlich die Frauen- und Spnioronarh« * waldkreis geprägt und auch auf Landesebene^ielfachlhm Ko^f®'' und besonderes Engagement bewiesen Kompetenz

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Sie war viele Jahre ehrenamtlich m den Bereichen Frauennotruf, dienste und Semorenarbett engagiert.

Vor ihrem Wohnsitzwechsel nach Montabaur fand sie neben Buer] pflichtung m Familie und Beruf immer noch Zeit, sich als stellvi Vorsitzende des überparteilichen Frauenausschusses und beratende germ als Mitglied im Stadtrat m Bonn zu engagieren.

Sie war außerdem Vorstandsmitglied des Verbandes alleinerziehi Mutter und Vater im Ortsverband Bonn und Landesverband No«)! Westfalen. Mitbegrunderm des 3. Deutschen Notrufes für vergeh Frauen und Mädchen.

Nach ihrem Umzug in den Westerwald gründete sie den Verein gegen Gewalt e.V" in Westerburg.

Ungeachtet all dieser ehrenamtlichen Tätigkeiten und trotz state licher Belastung erwarb sie sich breite Sachkompetenz durch die düng zur Seniorensicherheitsberaterin, zur Sterbebegleiterin ehrenamtlichen Betreuerin.

Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben engagierte sie sictifi re als Seniorenbeauftragte der Westerwälder Kontakt* und Infi stelle für Selbsthilfe (WEKISS), darüber hinaus war sie Mitbt und Leiterin der Westerwälder Schreibwerkstatt für Seniorinnenini! oren und ehrenamtliche Betreuerin. Hospizhefferin/Sterbegleitenn. orensicherheitsberaterm und Mitglied des Redaktionsteams der orenzeitschrift Jahresringe".

Sie war darüber hinaus Gründungsmitglied der ersten Tel alleinlebende Menschen im Rheinland-Pfalz und hat die Grüi Seniorenstammtischen und Krankenhausbesuchs- und -büchei initiiert.

Stellvertretend für die Stadt Montabaur nahmen die 2 Haberstock und für die Verbandsgemeinde Montabaur die 4. nete Margret Flosdorf an der Feier zu Ehren von Frau Arenhövel überbrachten Glückwünsche.

LgÄ

während ihm* ^Idmine) im Kreise langjähriger WeflMFJI BeiaenrHnIf S J /ie i ä tl ^ en sozial en Engagements sowie Fra "j 9 dnete der Verbandsgemeinde Montabaur (2. v I)