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* vG Montabaur

Veranstaltungstipps

in der Vogelsanghalle in

Heiligenroth

06. April 2003

VERKAUF: 13.30 Uhr - 15.30 Uhr

100 X für Sie - keine Abgaben mehr vom Verkaufswert II

iur für SeJbftanbtctcr, 5_- 0iro Standgabuhr tmn Kuchen

Anddiffg unter: Kommunaler Kindergarten.

Tri 02602/4861. txs Freitag. 04. Apnl 03

Öffentl. Bekanntmachungen

entliehe Bekanntmachung

r Ae Einberufung einer Ersetzperson in den Verbsndsgemeirv I Montabaur (§ 45 KWG I.V.m. | 66 KWO) i PtuHpp», Lahnstr. 2, 56410 Montabaur, hat sein Mandat als Mit- ödes VerbandsgemeinderatM medergeiegt.

§ 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen ungsorganen (Kommunalwahlgesetz KWG) wird somit als Nach- i der nietete noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stim- l des Wahlvorschlages der Freien W&hlergruppe Verbartdsge- r'de Montabaur (FWG) Horst Maur, Marau 1,56410 Montabaur, in i'Vabandsgemeinderat einberufen. Oie Voraussetzungen der Wähl­tet nach § 4 KWG liegen vor. Oie Berufung wird hiermit gemäß § 66 l 3 Kommuna (Wahlordnung (KWO) öffentlich bekanrrtgemacht WMontabaur, 20.03.2003 Edmund Schaaf

Bürgermeister ab Vorsitzender das Wahlausschusses

iche Bekanntmachung ung des Haupt* und Finanzausschusses

fitste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gemeinsam mit r Ausschuss der Verbandsgememde Montabaur - findet am Diens- 1. April 2003 um 16 00 Uhr statt.

J^deH sich um eine nichtöffentliche Sitzung mit folgender Tages-

**0wneine Verwaltungsangelegenheiten ^'Angelegenheiten

jerschtedenea. Bekanntgaben, Anfragen welchem GruB

Schaat, Bürgermeister

uf Fraktionsaltzungen otoreitung Per Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des ^HJ^nieinderates Montabaur am Donnerstag, 28.11.2002, finden Fraktionssitzungen statt:

Montag, 3t .03.2003,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rat­hauses. Altbau, t. Stock. Tel. 126244 Montag, 3t .03.2003.18.30 Uhr. im Besprechungszimmer 230. Neubau, Ebene 2. TeL 126243 Montag. 31.03.2003,17.30 Uhr, im Sozialraum des Rat- . hauses. Ebene 3. Tel. 126242 ^

Montag, 31.03.2003, 20.00 Uhr, bei Fraktionsvorsitzen­dem Dietmar Eisenhuth, Bergstr. 6. 56412 Holler

Nr. 13/2003

Öffentliche Ausschreibung

niif V ®* a !?^? emein deverwaltung Montabaur - Fachbereich Tech- k - schreibt für die Verbandsgemeinde Montabaur den Austausch von Alu-Fenstem In der Schule Niederelbert öffentlich aus. Leistung8umfang:

31 Stück Alu-Fenster verschiedener Größe 1 Stück Alu-Türanlage Ausführungszettraum:

21.07. - 29.08.2003 (Sommerferien)

Vergabestelle:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Bauleitung:

VG Montabaur - Herr Jung

Tel. 02602 -126.203, Fax 02602 -126.253

E-Mail: rjung@montabaur.de

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 15.04.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Monta­baur anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 15,00 EUR ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreis­sparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.

Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Dienstag, 6. Mai 2003, 9.30 Uhr.

Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, ein­zureichen.

Die Submission findet an v.g. Termin im Zimmer 218 statt. Zuschlags-Bindefrist:

30 Kalendertage Sichertwitsleistu ngen:

Vertragsverfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftrags­summe

Gewährteistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Abrechnungs­summe Nachweise:

Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen. Auftragserteilung:

Der Zuschlag wird nach § 35 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Vergabeprüfstelle:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0.

Montabaur, 25.03.03 Stein, Erster Beigeordneter

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Oie Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeo rd- nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMall: anzelqenQwlttich-hoehr.de

Radaktions-eMall: Wochenblatt emontabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Vertag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei- genverötfentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.