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Nr. 12/2003

Sfl/.M adtrat y on Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.03.2003 den Üxj*niuss gefasst, den Entwurf zur IV. Änderung des Bebauungsplanes ,7.il!f e 4 We,her " erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich aus- o e fl® n . Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 u!!£r,! n der Zeit vom 31 03.2003 -11.04.2003 (einschließlich) bei der AHöJ? nds ^[ Tie ' n ^ everwa * tun 9 Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad- «aenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (mon- .t nsta9S und mitwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis ie .00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei­len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der abgedruckten Skizze.

Montabaur. 18.03.2003 Dr. Possei-Dölken

Stadtbürgermeister

Stadtrat tagte am 13.03.2003

Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Mon­tabaur für 2001 und Entlastung erteilt

Vor der Entscheidung über die Jahresrechnungen bzw. die Entlastungs­erteilung durch den Stadtrat berichtete der Vorsitzende des Rechnungs­prüfungsausschusses, Werner Normann (CDU) über die Prüfung der Rechnungsbelege durch den Ausschuss. Er bestätigte, dass die Über­prüfung eine sachgemäße Verwendung der Mittel ergab, Beanstandun-

S n nicht, sondern lediglich Anregungen ausgesprochen wurden. Er emp- il daher dem Rat die Zustimmung zur Jahresrechnung der Stadt Mon­tabaur und des Hospitalfonds Montabaur. Der Stadtrat stimmte dem zu und erteilte zugleich dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Bürgermeister der Stadt Montabaur, den Beigeordneten der Stadt Mon­tabaur sowie dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung.

Änderung der Friedhofssalzung für den Friedhof an der Friedensstraße Der Stadtrat beschloss eine Änderung der Friedhofssatzung, die sich aus­schließlich auf den Friedhof an der Friedenstraße in Montabaur bezieht. Wesentlicher Inhalt dieser Satzungsänderung ist die Nichtzulassung von Grabplatten, d. h. künftig sind weder ganz noch tlw. Abdeckungen der Gräber ertaubt. Damit folgte der Stadtrat der Empfehlung der Verwaltung, die darauf verwies, dass nach einem Gutachten des Landesamtes für Geologie und Bergbau auf dem städtischen Friedhof sehr ungünstige Bodenverhältnisse vorherrschen, in Form von geringer Luft- und Feucn- tigkertsdurchlässigkeit, was zu schlechten Verwesungsbedingungen füh­re Die Versiegelung mit Steinplatten würde die für die Verwesung not­wendige Luftzirkulation nochmals verschlechtern, so dass neben dem beabsichtigten Bodenaustausch Grabplatten künftig nicht mehr zugelas­sen werden sollen.

Beteiligung der Stadt Montabaur an der Neuaufstellung des Regio­nalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hat den Beschluss gefasst, den Regionalen Raumordnungsplan neu aufzustellen und damit die seit 1988 geltende Fassung abzulösen. Bei Neuaufstellung des Regio­nalen Raumordnungsplanes werden die Gemeinden beteiligt und haben die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.

Zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes nahm der Stadtrat wie folgt Stellung:

Die Stadt Montabaur beantragt

eine Aufstufung zu einem ''Mittelzentrum im Oberzentrum-Ergän­zungsnetz*, da Montabaur als Mittelzentrum künftig mit dem ICE- Bahnhof eine oberzentrale Teilfunktion und eine Ergänzungsfunkti­on zum Oberzentrum wahmimmt,

die L 313 (neu) mit der Ortsumgehung Eschelbach in die weiterzu­führenden und umzusetzenden Straßenplanungen aufzunehmen und die L 327, Ortsumgehung Horressen und L 312, Ortsumgehung Elgendorf in die für eine Planung vorgeschlagenen Straßen aufzu- nenmen.

Außerdem wird vorgeschlagen, die Unterstützung der Konversion des Bundeswehrstandortes Montabaur mit seinen bisherigen militärischen Lie­genschaften und Einrichtungen in die Grundsätze und Ziele des Regio­nalen Raumordnungsplanes mit aufzunehmen.

IV. Änderung des BebauungsplanesChristches Weiher"

Die IV. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet Veränderungen bezüg­lich der Bauweise, der überbaubaren Flächen, der Flächen für Gara­gen/Carports und der Einfriedungen sowie der Freistellung der Firstrich­tung. Der Rat nahm zunächst Stellung zu den Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Bedenken. Wegen der daraus resultierenden erneuten Änderung des Bebauungsplanentwurfes beschloss der Stadtrat einstimmig, den Planentwurf nochmals für die Dau­er von 2 Wochen öffentlich auszulegen. Anregungen können jedoch während der erneuten Offenlage lediglich zu den geänderten bzw. ergänz­ten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden.

IV. Änderung und Erweiterung

des BebauungsplanesVerlängerte Südstraße

Ziel der eingeleiteten Bebauunasplanänderung ist eine Erweiterung der vorhandenen Untemehmensfläcnen für die Firma Hapack. Durch die posi­tive Entwicklung der Firma sind die Grenzen erreicht, die der Bebau- unosplan abgesteckt hat. Deshalb ist eine Erweiterung in Richtung Lan­desstraße vorgesehen, um genügend Raum für weitere Lagermöglich­keiten sowie die Errichtung eines mobilen überdachten Lagers aus Uber- seecontainem zu schaffen.

Der Stadtrat hatte im jetzigen Verfahrensstadium über die Anregungen und Bedenken im Rahmen der Anhörung der Bürger- und Fachbehörden zu entscheiden. Anschließend erklärte der Stadtrat einstimmig seine Zustimmung zur Änderung des BebauungsplanesVerlängerte Südstraße und entschied, den Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.