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Wochenblatt VG Montabaur

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Öffentliche Bekanntmachung

II. Änderung des Bebauungsplanes "Westlich der Tonnerrestraße" der Stadt Montabaur,-

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.03.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur II. Änderung des Bebauungsplanes Westlich der Tonnerrestraße" erneut für die Dauer von 2 Wochen öffent­lich auszulegen.

Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 31.03.2003 -11.04.2003 (einschließlich) bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, diens­tags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei­len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Montabaur, 18.03.2003

Dr. Possel-Dölken Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstel)ung_des BebauungsplanesMeisenstraße der Stadt Monta­baur; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.03.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf des BebauungsplanesMeisenstraße" öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 31.03.2003 - 02.05.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Dr. Possei- Stadtbürge

Montabaur, 18.03.2003

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesGeranienstraße" der Stadt Mön? tabaur;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

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Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.03.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf des BebauungsplanesGeranienstraM^jfc öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen liegen somit gemäß §3 AbS2 BauGB in der Zeit vom 31.03.2003 02.05.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Koni*}- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (mon­tags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. "

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeinde waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebn werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skiz

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wittich

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