Wochenblatt VG Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung
II. Änderung des Bebauungsplanes "Westlich der Tonnerrestraße" der Stadt Montabaur,-
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.03.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur II. Änderung des Bebauungsplanes “Westlich der Tonnerrestraße" erneut für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen.
Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 31.03.2003 -11.04.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Montabaur, 18.03.2003
Dr. Possel-Dölken Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstel)ung_des Bebauungsplanes “Meisenstraße” der Stadt Montabaur; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.03.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplanes “Meisenstraße" öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 31.03.2003 - 02.05.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Dr. Possei- Stadtbürge
Montabaur, 18.03.2003
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Geranienstraße" der Stadt Mön? tabaur;
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
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Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.03.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplanes “GeranienstraM^jfc öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen liegen somit gemäß §3 AbS2 BauGB in der Zeit vom 31.03.2003 • 02.05.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Koni*}- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. "
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeinde waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebn werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skiz
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