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,VG Montabaur

Nr. 10/2003

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KS: Erst am Beginn der Fahrbahnverengung einordnen

Wird eine zweispurige Fahrbahn - zum Beispiel wegen Bauarbeiten - auf eine Spur zusammengeführt, dann müssen die Autofahrer bis zum Beginn der Verengung fahren und erst dann nach dem Reißverschluss- Prinzip einfädeln. Nur so ist der flüssige Verkehr gewährleistet. Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) glauben immer noch viele, man müsse sich frühzeitig in die Nebenfahrbahn einordnen. Doch das Gegenteil ist richtig und seit Februar 2001 in der StVO geregelt (§7 Abs. 4).

Wer den anderen nicht einfädeln lässt, macht sich strafbar. "Das kann ein Verwamungsgeld in Höhe von 30 Euro zur Folge haben", so ein Sprecher des KS. "Wct glaubt, dies sei ein rüpelhaftes Verhalten, irrt. Denn wenn das Reißverschluss-Verfahren richtig praktiziert wird, pro­fitieren alle Verkehrsteilnehmer davon. Der Verkehr fließt besser und viele Rückstaus mit der Gefahr von Auffahrunfällen lassen sich ver­meiden."

hlag!

Wir laden Sie ein am 15,3.2003

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