Wochenblatt VG Montabaur
VdK-Ortsverband Niederelbert rnnllh .
Jahreshauptversammlung am Samstag, 08.03.2003, um 1 . r1
Gasthaus “Zum Dorfbrunnen”, kleiner Saal (auch mit Rollstuhl erreichbar), mit Kassenbericht, Ehrungen und Referat mit Aussprache, geselliges sammensein mit Imbiss.
Alle Mitglieder sind eingeladen, Gäste sind willkommen.
Westerwald-Verein Zweigverein Niederelbert Jahresausflug 2003
Für den am 15.06. stattfindenden Jahresausflug möchten wir an den Anmeldeschluß am 28.02. erinnern. Anmeldung beim Kassierer Kurt Schlemmer, oder beim Wanderwart Lorenz Bechthold.
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags. von 18 00 bis JA?o/coc
Gemeindeverwaltung, Tel.—
Fax . 02608/9449805
e-mail: qemeinde@oberelbert.de
Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 2003 vom 19.02.2003 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 18.02.2003 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme.auf 568.000,— €
in der Ausgabe auf.568.000,— €
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.82.000,— €
in der Ausgabe auf..-..82.000,— €
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—,— €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.—,— €
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer. 330 v.H.
3 Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.25,— €
für den zweiten Hund.38^— €
für jeden weiteren Hund. 51 1 £
3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für jeden Hund. 250_€
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 2003 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 18.02.2003
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Auftraoe
Abt. 2-20 Az. 029/901.10 gez . Meckel
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2003 -14.03.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus Montabaur, 19.02.2003 (S)Jung
Ortsbürgermeister
Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen
sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfann zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn a
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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzunn hi« ,>
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migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachuna der c . - verletzt worden sind, oder * w öa «ui
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörn Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Veriah oder Formvorschriften gegenüber der GemeindeverwatomT ^ Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründe
schriftlich geltend gemacht hat Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht snt auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese v? zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinbü Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153 )
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 13.02.2003
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2003 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratunoim Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die HaushattssataZ 2003 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelMUfa* Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zusfe mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2003, die die summarische Zusammenfassung!!« Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 568.000,00 f
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 82.000,00 f
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgelegt: , '
Grundsteuer A.269 v. K
Grundsteuer B.317v.H.
Gewerbesteuer. 330 v, h.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund. 25,00 i
für den zweiten Hund. 38,001
für jeden weiteren Hund.51,001
für Kampfhunde.250,001
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2003 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Rückblick 2002
Ein zunächst im Vorbericht des Haushaltsplanes prognostizierter Kreditbedarf aus 2001 in Höhe von 37.324,31 € ist nicht eingetreten. Der eigens hierfür gebildete Haushaltseinnahmerest konnte auf Grund der positiven Entwicklung des Haushaltes 2002 in Abgang gestellt werden. SomitbteW die Ortsgemeinde Oberelbert auch weiterhin schuldenfrei. Der positive Verlauf der Haushaltswirtschaft (Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Einsparungen/Vertagerungen von Investitionen) spiegelt sich zudem noch in einem Rücklagenbestand zum 31.12.2002 in Höhe von 9.850,19 € wider. Dies ist umso bemerkenswerter, da haushaltsmäßig vorgesehene Grundstückserlöse und Erschließungsbeiträge in einer Größenord nung von insgesamt 56.000,00 € nicht geflossen sind.
Für die Aufstellung des Etats 2003 gestaltet sich damit die finanzielle Aus gangssituation deutlich günstiger, als dies nach den Zahlen des Haushaltes 2002 zu erwarten war.
Haushalt 2003
Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 650.000,00 €. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwattungshaushalt 568.000,00 i und 21 » Beschikk den ausgeglichenen Vermögenshaushaft 82.000,00 €.
Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen keine Kredite benötigt werden, noch Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich eine Festsetzung in der Haushaltssatzung. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes sinkt von 625.000,0011®
57.000 € auf 568.000,00 €. Zurückzuführen ist dies auf einen deutlichen Rückgang der Einnahmen und Ausgaben des Forsthaushaltes.
Für die Ortsgemeinde Oberplbert sind nach wie vor die Einnahmen®
Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen von übergeordne Bedeutung. Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen des Verwaltungsna haltes beläuft sich auf 75,53 v. H. (Vorjahr 70.05 v. H.).
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden Ber chen erwartet:
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1. Zuweisu des Feuern
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Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben)
Zuführung vom Vermögenshaushalt
2002 0.64 v. H. 0.80 v. H.
2003
0.70V.H.
2.11 v-H-
*aumes 1
WeVor
24,48 v. H.
1 5,85 v-H-
datirheit
•Garung
4,03 v. H. — v. H.
4.40 V."
1.41 v.f beruh®
Die Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind auf Grund von Berecn
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