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Wochenblatt VG Montabaur

VdK-Ortsverband Niederelbert rnnllh .

Jahreshauptversammlung am Samstag, 08.03.2003, um 1 . r1

GasthausZum Dorfbrunnen, kleiner Saal (auch mit Rollstuhl erreichbar), mit Kassenbericht, Ehrungen und Referat mit Aussprache, geselliges sammensein mit Imbiss.

Alle Mitglieder sind eingeladen, Gäste sind willkommen.

Westerwald-Verein Zweigverein Niederelbert Jahresausflug 2003

Für den am 15.06. stattfindenden Jahresausflug möchten wir an den Anmeldeschluß am 28.02. erinnern. Anmeldung beim Kassierer Kurt Schlemmer, oder beim Wanderwart Lorenz Bechthold.

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags. von 18 00 bis JA?o/coc

Gemeindeverwaltung, Tel.

Fax . 02608/9449805

e-mail: qemeinde@oberelbert.de

Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 2003 vom 19.02.2003 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 18.02.2003 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme.auf 568.000,

in der Ausgabe auf.568.000,

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.82.000,

in der Ausgabe auf..-..82.000,

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.,

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.,

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer. 330 v.H.

3 Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.25,

für den zweiten Hund.38^

für jeden weiteren Hund. 51 1 £

3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für jeden Hund. 250_

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haus­haltsjahr 2003 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 18.02.2003

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Auftraoe

Abt. 2-20 Az. 029/901.10 gez . Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2003 -14.03.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus Montabaur, 19.02.2003 (S)Jung

Ortsbürgermeister

Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen

sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfann zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn a

1 .

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzunn hi« ,>

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migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachuna der c . - verletzt worden sind, oder * w öa «ui

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörn Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Veriah oder Formvorschriften gegenüber der GemeindeverwatomT ^ Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründe

schriftlich geltend gemacht hat Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht snt auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese v? zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinbü Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153 )

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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 13.02.2003

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2003 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratunoim Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die HaushattssataZ 2003 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelMUfa* Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zusfe mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 2003, die die summarische Zusammenfassung!!« Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 568.000,00 f

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 82.000,00 f

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2003 wie folgt fest­gelegt: , '

Grundsteuer A.269 v. K

Grundsteuer B.317v.H.

Gewerbesteuer. 330 v, h.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund. 25,00 i

für den zweiten Hund. 38,001

für jeden weiteren Hund.51,001

für Kampfhunde.250,001

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr 2003 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Rückblick 2002

Ein zunächst im Vorbericht des Haushaltsplanes prognostizierter Kredit­bedarf aus 2001 in Höhe von 37.324,31 ist nicht eingetreten. Der eigens hierfür gebildete Haushaltseinnahmerest konnte auf Grund der positiven Entwicklung des Haushaltes 2002 in Abgang gestellt werden. SomitbteW die Ortsgemeinde Oberelbert auch weiterhin schuldenfrei. Der positive Verlauf der Haushaltswirtschaft (Mehreinnahmen bei der Gewerbesteu­er, Einsparungen/Vertagerungen von Investitionen) spiegelt sich zudem noch in einem Rücklagenbestand zum 31.12.2002 in Höhe von 9.850,19 wider. Dies ist umso bemerkenswerter, da haushaltsmäßig vorgese­hene Grundstückserlöse und Erschließungsbeiträge in einer Größenord nung von insgesamt 56.000,00 nicht geflossen sind.

Für die Aufstellung des Etats 2003 gestaltet sich damit die finanzielle Aus gangssituation deutlich günstiger, als dies nach den Zahlen des Haus­haltes 2002 zu erwarten war.

Haushalt 2003

Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 650.000,00. Hiervon ent­fallen auf den ausgeglichenen Verwattungshaushalt 568.000,00 i und 21 » Beschikk den ausgeglichenen Vermögenshaushaft 82.000,00.

Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen keine Kredite benötigt werden, noch Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erü­brigt sich eine Festsetzung in der Haushaltssatzung. Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes sinkt von 625.000,0011®

57.000 auf 568.000,00. Zurückzuführen ist dies auf einen deutlichen Rückgang der Einnahmen und Ausgaben des Forsthaushaltes.

Für die Ortsgemeinde Oberplbert sind nach wie vor die Einnahmen®

Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen von übergeordne Bedeutung. Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen des Verwaltungsna haltes beläuft sich auf 75,53 v. H. (Vorjahr 70.05 v. H.).

Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden Ber chen erwartet:

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1. Zuweisu des Feuern

2 . Bauaus< iZuweisu (Straßen 5. Anschaf {.Gründer j.Zidührui Planabrur LZuführui DieRnanz xNeBung Gnmdstüc (6.830)s Ausblick I Bauausgal

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Erstattungen; Zuweisungen Gebühren

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben)

Zuführung vom Vermögenshaushalt

2002 0.64 v. H. 0.80 v. H.

2003

0.70V.H.

2.11 v-H-

*aumes 1

WeVor

24,48 v. H.

1 5,85 v-H-

datirheit

Garung

4,03 v. H. v. H.

4.40 V."

1.41 v.f beruh®

Die Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind auf Grund von Berecn

**unft<}