Wochenblatt VG Montabaur
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drohender oder aggressiver Weise Menschen angesprungen a Rene- sicherem Gewahrsam zu halten. Zuwiderhandlungen gegen diese Rege lungen können mit Bußgeldern bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Nicht nur die Angst vor ordnungsbehördlichen Maßnahmen, schon der gesunde Menschenverstand sollte eigentlich jeden Hundehalter zu einer verantwortungsbewussten Hundehaltung bewegen.
I /erbandsgemeindeverwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde -
SPD-Ortsverein Simmern
Aktive Senioren 55 Plus in der SPD
unser nächster Stammtisch findet am Freitag, 21.02.2003 statt. Treffpunkt: Gaststätte Walter Wirges Beginn. 19.30 Uhr
Alle Senioren/innen, Freunde, Bekannte als auch interessiert Simmerner, die Lust an Geselligkeit haben, laden wir hiermit herzlich ein.
Karnevals-Club Simmerner Käs’cher 1973 e.V. Simmern/Ww.
Do. 27.02.2003, 14.30 Uhr Schwerdonnerstagsumzug - Aufstellung 14.00 Uhr, Görgenstraße, anschl. buntes Treiben im Haus Siebenborn, Eintritt, frei! Samstag, 01.03.2003,15.11 Uhr: Kindermaskenball, Eintritt: 1 Euro/unter der Leitung von Carolin Ternes
17.11 Uhr: Jugendball, Eintritt: 1 Euro / unter der Leitung von Katja Diefenbach
Sonntag, 02.03.2003,20.11 Uhr: Hausmaskenball im Hotel Waldhof, Eintritt: 3 Euro
BUCHFINKENLAND
Strolche-Basar im “Buchfinken-Zentrum” Gackenbach-Horbach
Am Sonntag, 16.03.2003, von 11.00 bis 14.00 Uhr findet im Buchfinkenzentrum an der Grundschule Horbach wieder ein Basar statt.
Verkauft werden gut erhaltene Frühjahrs- und Sommerbekleidung (0-12 Jahre) sowie Erstkommunionausstattungen, Spielsachen, Kinderwagen und Umstandsmoden. Für Kaffee, Kuchen und Würstchen wird gesorgt. Zu verkaufende Artikel werden am Samstag, 15.03.2003, von 14.00 bis 17.00 Uhr im Buchfinkenzentrum angenommen. Diese müssen vorher aufgelistet werden. Abholung und Abrechnung: Sonntag, 16.03.2003, von 18.00 bis 19.00 Uhr.
Formulare dafür und weitere Informationen erhalten Sie
- in Gackenbach bei Dina Seng, Tel. 06439/900906, Christina Wilhelmi, Tel. 06439/5427
- in Horbach bei Manuela Reimann, Tel. 06439/900019 und
- in Horressen bei Marita Kringe, Tel. 02602/16850
Je 2,50 Euro Bearbeitungsgebühr sowie 15 % des Verkaufserlöses werden wieder einem gemeinnützigen Zweck zugute kommen.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1
Telefon Gemeindehaus.06439/1764
Fax Gemeindehaus.06439/909362
E-Mail Gemeindehaus:. og-gackenbach@t-online.de
Privatanschrift: Halfterweg 16
Telefon privat.06439/900990
cY/i Pr ' Vat .06439/900968
E'Mail:. Ulrich.Weidenfeller@t-online.de
Dienststunde wird vorverlegt
Die Dienststunde am Freitag, 21.02.2003, wird wegen eines weiteren sich anschließenden Termins auf 18.00 bis 19.00 Uhr vorverleqt Ich bitte um Beachtung.
Hans-Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags ......... . . 18 00 bis 19 30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 42. Tel • 06439/90181 o
Ortsbürgermeister privat.;....fei06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.
VHS Montabaur
Miteinander auf gutem Kurs Auf zur VHS!
2.6.31 Floristische Kunst
Wir lernen, wie frische Blumen kunstvoll zu Gestecken - ob fürs R « ein besonderes Fest, für Feiertage wie z.B. Ostern oder für den P 14 verarbeitet werden können. Außerdem erlernen sie die Technik Strukturstrauß zu binden. niK '
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Donnerstag, 6. März 2003, 19.30 Uhr 5 Abende
Buchfinkenzentrum, Clubraum Beate Schmitt
15,50 Euro (zuzüglich Materialkosten)
Nähere Informationen und Anmeldung: VHS-Geschäftsstelle Rath I Montabaur, Tel.: 02602/126321 und Bürgerbüro, Tel.: 126123 ' natis *
Geschäftszeiten
Beginn:
Dauer:
Ort:
Leitung:
Gebühren:
mittwochs. 08 -°0 bis 12.30 UhJ
. 13 -30 bis 16.30 Uh L
donnerstags.08.00 bis 12.30 ul
.13-30 bis 18.00 Uhr I
freitags.08.00 bis 12.30 Uhr
Verunreinigung der Ortslage
An die Gemeindeverwaltung sind in jüngster Zeit vermehrt Beschwerten von Anwohnern und Gemeindebediensteten herangetragen worden dass! Jugendliche am Brunnenplatz und am Buswartehäuschen Gegenstände! wie Pizzakartons, Flaschen und Dosen im Anschluss an ihre abendlich Treffs zurückgelassen haben.
Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass in diesem Zusammenhaool auch das Fahrplankästchen an der Buswartehalle abmontiert wurde. Oie se Sachbeschädigung und Verunreinigungen werden vom Gemeintem! und mir nicht hingenommen.
Aus diesem Grunde möchte ich an die Verantwortung der Eltern sowie an] die Einsichtsfähigkeit der Jugendlichen selbst apellieren, dieses für diel Allgemeinheit schädliche Verhalten einzustellen. Nach meiner Auffassung kommt gerade den Eltern der Jugendlichen hierbei eine besondere Verantwortung zu, die ich bitte auch wahrzunehmen. Abschließend möchte! ich jedoch auch zum Ausdruck bringen, dass ich das gemeinschaftliche] Beisammensein als einen schönen Brauch sehr schätze.
Ich bitte aber auch um Verständnis dafür, dass dies nicht zu Laster der] Allgemeinheit gehen darf und rege an, dass auch mal ein Elternteil einen! Blick auf das Treiben der Jugendlichen wirft.
Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeisi&\
Hübingen
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Möhnen Immerfroh
Wirtreffen uns zur Generalprobe am Mittwoch, 26.02.2003, um 19.30Uhrim| Gasthaus “Zum Grünen Baum”, und am Schwerdonnerstag um 17.11 Uhr.
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Chorprobe am Freitag, 21.02.2003
In dieser Woche proben wir wieder intensiv an unserem neuen Volkslied! aus Slowenien “Hey, Dziny, Dziny, dom ...”, um das Stück zu verfestigen,I Dieses Ziel erreichen wir am besten durch getrennte Probe und Vollzäh-f ligkeit. Die 2. Stimmen, also 2. Tenor und 2. Bass, proben ab 18.30 Ul»j und die 1. Stimmen ab 19.15 Uhr.
Dienststunden der Gemeindeverwaltung Gemeindehaus Kapellenstraße 5: donnerstags, von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister.06439/901784 ]
Telefax Gemeindeverwaltung/ |
Ortsbürgermeister.06439/901807 j
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: OG.Huebingen@freenet.de Internet: www.huebingen.de
Telefon Buchfinkenlandhalle:.,.06439/6128
Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung
(Herr Kesselheim):.06439/901876;
Telefon Vermietung Grillhütte
(Herr Weidenfeller):.06439/7425
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen
im Bereich der Ortsgemeinde Hübingen ,
Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinian Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), z ule
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