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^einsringN euhäusel schüttet Spenden aus
jrtsv 2003 versammelten sich Vereinsvertreter des Ortsver- im 11 - Mouhäusel im Kindergarten „Wichtelhaus” um aus dem Erlös * isrin9 t arhtsmarktes 2002 Spenden in Höhe von jeweils 444,— € an I^We'hnac' farrbüchere j der Kath. Kirchengemeinde St. Anna und ie ^Tmarten Wichtelhaus” der Ortsgemeinde Neuhäusel zu Oberen Kin^ r9 Q berg abe d0( . Schecks wur de vom Vorsitzenden des Orts- eö en Die , H err n Fritz Roggenbach, vorgenommen und diese Herrn Rar- ereinsnngsn |ein ^ djg Bücherei und Frau Verena Klein für die Kinder- efRel i nh tMna übergeben. Die Empfänger der Schecks bedankten sich ^ lieh für die großzügige Spende und äußerten auch schon erste ectif ffjr e j n e sachgerechte Verwendung in den jeweiligen Ein- orsteliung«" iu chtungen.
Nr. 08/2003
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Karnevalsverein “De Neijheiseler Baljatscher e.V.”
[Große Kappensitzungen der Baljatscher
lEsgibt noch Karten für die Kappensitzung “Mit den Baljatschern bei Aste- Irixund Obelix!” am Karnevalssonntag, 02.03.2003 um 19.11 Uhr. DerKar- Inevalssamstag ist bereits ausverkauft.
Männerkochkreis Neuhäusel
Der Kochkreis für Männer trifft sich am Mittwoch, 26.02.2003, um 18.00 |Uhrim St.-Anna-Haus, Gartenstraße, Neuhäusel. Alle Kochbegeisterten sind ganz herzlich eingeladen. Anmeldung bitte bei Rainer Dämgen, Tel. 2713. Wir wollen bei dieser Gelegenheit auch das Fastenessen am 16.03.2003 besprechen.
Simmern
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
lens,a 9s. . von 18.30 bis 19.30 Uhr
| °" n ( ersta 9 s .von 18.30 bis 19.30 Uhr
• " älefon: .02620/8614
^entliehe Bekanntmachung
Ä®l lun 9 des Bebauungsplanes “Rosengarten” i? 9emelnde Simmem
nach 8 U : C A h u ,ührun 9 der vorgezogenen Bürgerbeteiligung Derfid AbS ' 1 des Bau 9 esetzb uches (BauGB)
die Auf«?cdi meinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 12.02.2003 ÜendePlanskiz d ) S V ' 9 ' Bebauun 9 s P ,anes beschlossen (siehe vorste-
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 03.03.2003 bis 04.04.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Simmem, 17.02.2003 Erich Schmidt, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Rosengarten” der Ortsgemeinde Simmern
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.02.2003 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan “Rosengarten” aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
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Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Simmem, 17.02.2003 Erich Schmidt, Ortsbürgermeister
Verantwortungsbewusste Hundehaltung
Leider ist es wieder einmal notwendig, an dieser Stelle eine ordnungsgemäße und verantwortungsbewusste Hundehaltung anzumahnen. Uns ist durchaus bewusst, dass die überwiegende Mehrzahl der Hundehalter diese Verantwortung sowohl gegenüber den Mitmenschen aber auch gegenüber den Tieren ernst nimmt.
Leider ist aber immer wieder festzustellen, dass einzelne Tierhalter sich überhaupt keine Gedanken darüber machen, wie der Hund auf andere Menschen wirkt und dass ein oft durch Angst verursachtes Fehlverhalten - insbesondere älterer Menschen oder Kinder - zu unvorhersehbaren Reaktionen eines unbeaufsichtigt herumstreunenden Hundes führen kann. Diese Tiere stellen immer auch eine erhebliche Gefährdung für den Straßenverkehr dar. Jedem Hundehalter dürfte klar sein, dass er im Rahmen der Gefährdungshaftung die durch den Hund verursachten Schäden zu verantworten hat und ggf. Schadenersatz leisten muss.
Immer wieder zu beklagen ist, dass es vielen Hundebesitzern offenbar völlig egal ist, wo der Hund sein „Geschäft” verrichtet. Trauriges Zeugnis dieser Gedankenlosigkeit sind die unzähligen „Hinterlassenschaften” auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Es dürfte eigentlich jedem klar sein, dass hierdurch nicht nur Verunreinigungen entstehen, sondern auch erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbesondere für spielende Kinder rücksichtslos in Kauf genommen werden. Verantwortungsbewusste Hundehaltung beinhaltet die Verpflichtung, derartige “Hinterlassenschaften” auf öffentlichen Flächen in geeigneter Weise zu entfernen. Das wiederum ist nur möglich, wenn der Hund nicht unbeaufsichtigt herumstreunt. Unabhängig davon sind die Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung “Gefährliche Hunde” des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.06.2000 einzuhalten. Nach diesen Vorschriften sind Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, die unkontrolliert Wild oder Vieh hetzen oder die in gefahr-

