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Nr. 08/2003
gesetzliche Krankenversicherung und 2 v.H. Lohnsteuer) abzuführen. Um die “Mini-Jobs” im Privathaushalt attraktiver zu machen, werden diese Arbeitsverhältnisse steuerlich gefördert, indem der private Arbeitgeber einen Teil seiner Aufwendungen, maximal jedoch 510 EUR im Jahr, von der Einkommenssteuer absetzen kann.
Arbeitnehmer, die eine bisher versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, welche ab der Neuregelung zum 1. April 2003 eine geringfügig entlohnte und somit versicherungsfreie Beschäftigung wäre, bleiben in dieser Tätigkeit über den 31. März 2003 hinaus sozialversicherungspflichtig. Es kann jedoch ab dem 1. April 2003 die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden; bei späterer Antragstellung wird Versicherungsfreiheit erst ab Antragsmonat gewährt.
Alle geringfügig beschäftigte Personen haben die Möglichkeit, den Pauschalbetrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung (12 v.H. bzw. 5 v.H. bei Beschäftigung im Privathaushalt) auf den geltenden Beitragssatz einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (derzeit 19,5 v.H.) aufzustocken, so dass aus den Beiträgen volle Leistungsansprüche entstehen.
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I Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz
Neuregelung bei geringfügiger Beschäftigung zum 1. April 2003
^ 1 , April 2003 wird die monatliche Bruttoverdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von bisher 325 EUR auf 400 EUR angehoben. Die bisherige Arbeitszeitgrenze von weniger als 15 Wochenstunden entfällt, fürdie Arbeitnehmer bedeutet diese Neuregelung, dass sog. „Mini-Jobs” biszu einem Verdienst von 400 EUR abgabenfrei sind. Zeiten der geringfügigen Beschäftigung werden aber dennoch in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt, da vom Arbeitgeber pauschal 25 Prozent des Verdienstes (12 v.H. gesetzliche Rentenversicherung, 11 v.H. gesetzte Krankenversicherung und 2 v.H. Lohnsteuer) abgeführt werden, id neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen, so bleibt die geringfügig entlohnte Beschäftigung sozialversicherungsfrei. Werden mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, so sind die Entgelte zusammenzurechnen; liegt der monatliche Gesamtverdienst unter 400 EUR, sind diese Beschäftigungen weiterhin für den Arbeitnehmer abgabenfrei. Besonderheiten gelten für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt: Hier hat der Arbeitgebe r lediglich eine Pauschalabgabe von insgesamt 12 v.H. des Verdienstes (5 v.H. gesetzliche Rentenversicherung, 5 v.H.
Arbeitsamt nachmittags zu!
Das Arbeitsamt Montabaur und seine Geschäftsstellen im Westerwald und im Rhein-Lahn-Kreis sind am Donnerstag, 27.02.2003, am Rosenmontag und am Fastnachtsdienstag für Besucher ab 12.30 Uhr geschlossen.
Telefonische Anfragen sind aber bis 15.30 Uhr möglich.
LVA Rheinland-Pfalz,
Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach
Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus - Altbau, I. Stock, Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt. Zu den Beratungen können auch Bürger, die bei der BfA - Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finden statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises erteilt. Fürdie Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de.
Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherungsunterlagen, den Soziaiversicherungs- und Personalausweis mitzubringen.
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Die Deutsch-Texanische Gesellschaft trifft sich am Dienstag, 25.02.2003, um 20.00 Uhr in der Pizzeria “II Castello”, Wilhelm-Mangels-Straße, Montabaur, zu ihrem monatlichen Mitgliederstammtisch.

