Wochenblatt VG Montabaur
Personenstandsmeldungen des Monats Januar 2003 in der Verbandsgemeinde Montabaur
Geburten _
Fiona Sophie Burchard, 56412 Holler, Hauptstraße 41 a, (geb. im Dezember 2002)
Moritz Herrmann, 56412 Oberelbert, Hauptstraße 25
Maurice Schlau, 56412 Görgeshausen, Ringstraße 2
Fabien Sascha Schlau, 56412 Görgeshausen, Ringstraße 2
Annemarie Kreuzberg, 56412 Untershausen, Hauptstraße 24
Marco Warnecke, 56410 Montabaur, Berliner Straße 11
Finn Gerhards, 56410 Montabaur, Lahnstraße 6
Niklas Gyapjas, 56412 Welschneudorf, Birkenweg 6
Anne Thierfelder, 56410 Montabaur, Ederstraße 17
Lisa Hannappel, 56410 Montabaur, Poststraße 8
Bugra-Kaan Uzun, 56412 Boden, Hauptstraße 29
Nils Sabel, 56412 Niederelbert, Äußerer Weg 29
Maximilian D’Avis, 56412 Ruppach-Goldhausen, In den Appelstücker 9
Nina Maria Hojniec, 56410 Montabaur, Niederelberter Straße 8
Jerome Gerlach, 56412 Girod, Kapellenweg 26
Fabian Joel Sturm, 56410 Montabaur, Am Himmelfeld 15
Eheschließungen
Thomas Schuth und Gabriele Zwick geb. Bullert, 56412 Heiligenroth, Bastegasse 3
Roland Kollmann und Anette Gargula geb. Lemm, 56410 Montabaur, Berliner Straße 9
Olaf Sandmann und Tanja Rommersbach, 56412 Daubach, Eulenstraße 1
Sterbefälle
Anita Ebeling geb. Weber, 56337 Simmern, Siebenbornstraße 11
Anna Grad geb. Steiner, 56412 Horbach, Ignatius-Lötschert-Haus
Mathilde Fröhlich geb. Koch, 56410 Montabaur, Waldbachstraße 2
Maria Beyer geb. Kowalczyk, 56412 Görgeshausen, Ringstraße 5
Dipl.-Ing. Wolfgang Busko, 56410 Montabaur, Taunusstraße 21
Irmgard Bay geb. Zeitz, 56235 Ransbach-Baumbach, Hohlstraße 26
Johannes Stephan, 56412 Stahlhofen, Ringstraße 15
Theo Schönberger, 56479 Seck, Hauptstraße 55
Gusti Ickenroth geb. Müller, 56410 Montabaur, Waldbachstraße 5
Wilhelm Reinert, 56337 Eitelborn, Wilhelmshöhe 3
Alwine Hayn geb. Geis, 56410 Montabaur, Mons-Tabor-Straße 35
Maria Meurer geb. Becker, 56410 Montabaur, Hohe Straße 18
Ferdinand Krumm, 56412 Nomborn, Stichstraße 2
Josef Kraus, 56412 Heiligenroth, Lahnstraße 21
Maria Elisabeth Kleudgen geb. Keller, 56412 Holler, Hauptstraße 25
Karl Maximilian Knoblauch, 56412 Girod, Bergstraße 9
Anna Veronika Rubel geb. Schmitz, 56412 Nomborn, Hohlweg 3
Bruno Karl Hanke, 56412 Nentershausen, Bergstraße 10
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Energietipp
Auf die “richtige” Größe der Heizkörper achten
Bei der Planung einer Heizungsanlage muss darauf geachtet u, i dass die Heizkörpergröße auf den Wärmeerzeuger, die Vorlauftem^'l tur und den Wärmebedarf des Raumes abgestimmt ist. Je niedrin Vorlauftemperatur des Heizungswassers ist, um so größer muss derÜ C körper sein, damit ein behagliches Raumklima geschaffen wird ^ Auch bei einer Erneuerung der Heizungsanlage und einer damit * i denen Umstellung auf Niedertemperatur- oder Brennwertbetrieb m überprüft werden, ob die Größe der Heizkörper ausreichend ist in v i Altbauten wurden jedoch die Heizkörper früher von vornherein zii ! ausgelegt, um durch diese “Angstzuschläge” für extreme MinusnS?! gerüstet zu sein. In solchen Fällen passen die Heizkörper in der Ft’ auch zu einer reduzierten Vorlauftemperatur. n{
Wenn Sie Fragen hierzu und zu allen anderen Bereichen des Enem I sparens haben, sind die Energieberater der Verbraucherzentrale ri* land-Pfalz e.V. gerne bereit, diese nach telefonischer Voranmeldung einem persönlichen Gespräch zu klären. Igil, l
Unser Energieberater hat am Donnerstag, 27.02.2003, von 15 00-i8m Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaitnnl Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199-0. nSl
Die Fachstelle “Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung” der Verbandsgemeinde Montabaur informiert
Suchen Sie als Arbeitgeber
• Produktionshelfer im gewerblich technischen Bereich, im Handwerk
• Fach- u. Hilfskräfte im Baugewerbe, im Garten- u. Landschaftsbau
• Servicekräfte
• Haushaltshilfen
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Vielleicht können wir Ihnen helfen. Schnell und unbürokratisch.
Wir, das ist die Fachstelle
“Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung” bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
Unsere Aufgabe:
Wir schaffen für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Perspektive und suchen Arbeitgeber mit einer freien Stelle.
Unser Ziel:
Eine maßgenaue Arbeitsvermittlung.
Was wir bieten? Nun:
• Wir versuchen, Ihnen den passenden Mitarbeiter zu vermitteln. Sie sparen Zeit und Geld.
• Wir reden mit Ihnen offen und fair über alle relevanten Fakten, die Sie für Ihre Personalentscheidung brauchen.
• Sie können in einem bis zu 4-wöchigen Praktikum den Mitar-
Die Ich-AG: Eine neue Chance auf Selbstständigkeit
Die “Ich-AG” wurde zum Unwort des Jahres 2002 gekürt. In der Praxis eröffnet sie jedoch neue Möglichkeiten zum Weg in die Selbstständigkeit - und wird laut Auskunft des Arbeitsamtes Montabaur rege nachgefragt. Die Ich-AG, ein Vorschlag der „Hartz-Kommission”, ergänzt ab Januar die bisherige Förderung von Existenzgründungen durch das Arbeitsamt. Gezahlt wird bei dieser Art der Förderung ein Existenzgründungszuschuss, der maximal drei Jahre lang gewährt wird und im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro beträgt. Der steuerfreie Zuschuss wird jeweils immer für ein Jahr bewilligt wird. Der Existenzgründungszuschuss bietet sich als Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit immer dann an, wenn das Einkommen voraussichtlich nicht höher als 25.000 Euro pro Jahr betragen wird und keine Arbeitnehmer eingestellt werden sollen. Durch die Mitarbeit von Familienangehörigen kann aus der Ich-AG eine Familien-AG werden. Bei der Überprüfung der Obergrenze von 25.000 Euro werden Einkommen aus Nebentätigkeiten mit berücksichtigt. Auf dem Weg in die sich selbst tragende Selbständigkeit sind die Ich-AG's in den gesetzlichen Schutz der Renten-, Kranken-Pflege- und Unfallversicherung einbezogen. Die ,klassische” Form der Förderung von Existenzgründern stellt bisher das Überbrückungsgeld dar. Hier sorgt das Arbeitsamt Montabaur mit seiner Leistung dafür, dass in den ersten sechs Monaten, die meist auch die schwierigsten Monate sind, der Lebensunterhalt der Existenzgründerin oder des Existenzgründers gesichert ist. Das Überbrückungsgeld entspricht in der Höhe dem Arbeitslosengeld oder der Arbeitslosenhilfe. Voraussetzung ist, dass eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit der Gründung bestätigt hat.
Und wichtig bei einem Scheitern der Existenzgründung: Es droht kein „Absturz”! Zwar zahlen Existenzgründer keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, und folglich entsteht auch kein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings kann die Restdauer des alten Anspruchs auf Arbeitslosengeldes bis zu vier Jahre nach Entstehung des Anspruchs wieder geltend gemacht werden. Ehemalige Bezieher von Arbeitslosenhilfe können den Leistungsanspruch bis zu drei Jahre nach dem letzten Bezugstag erneut geltend machen.
Nähere Infos erhalten Sie beim Arbeitsamt Montabaur, Tonnerrestr 1 56410 Montabaur, . ' ’
Tel. 02602/123-0 und im Existenzgründerzentrum, Sauertalstraße 56410 Montabaur, Tel. 02602-917810 ’ 0410
Die Fachstelle “Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung” der Verbandsgemeinde Montabaur informiert
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Wir, das ist die Fachstelle
“Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung” bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
Unsere Aufgabe:
Wir schaffen für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Perspektive und suchen Arbeitgeber mit einer freien Stelle.
Unser Ziel:
Eine maßgenaue Arbeitsvermittlung.
Was wir bieten? Nun:
• Wir versuchen, Ihnen den passenden Mitarbeiter zu vermitteln. Sie sparen Zeit und Geld.
• Wir reden mit Ihnen offen und fair über alle relevanten Fakten, die Sie für Ihre Personalentscheidung brauchen.
• Sie können in einem bis zu 4-wöchigen Praktikum den Mitarbeiter testen und erst dann entscheiden.
• Auch anschließend haben Sie noch eine Probezeit bis zu 3 Monaten.
• Wir können im Einzelfall einen attraktiven Lohnkostenzuschuss gewähren.
• Wir lassen Sie mit Problemen nicht allein. Ein regelmäßiger Besuch vor Ort oder ein Gespräch aus besonderem Anlass sind für uns selbstverständlich.
Rufen Sie uns an. Es ist bestimmt ein Gespräch wert. Arbeitslose hoffen auf eine Chance. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Fachstelle “Arbeit statt Sozialhilfe • Auswegberatung” Katharina Fotouhi, Telefon 02602/126328, E-Mail: kfotouhi@mon- tabaur.de - Fax: 02602/126252, Postfach 1262, 56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
Finanzamt Montabaur-Diez
Mit Wirkung vom 01.01.2003 sind die Finanzämter Montabaur und Diez zum Finanzamt Montabaur-Diez mit den Standorten Montabaur und Diez zusammengeschlossen worden.
Im Rahmen dieser Fusion sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle
und die Lohnsteuerstelle für die Arbeitgeber am Standort Montabaur konzentriert worden.
Das Finanzamt Montabaur-Diez hat folgende Bitte:
Es ist zwar möglich, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer' Anmeldungen an beiden Standorten abzugeben; es vereinfacht die ve •
waltungsabläufe jedoch, wenn die Umsatzsteuer-Voranmeldungen un
die Lohnsteuer-Anmeldungen unmittelbar an den Standort Montana gesandt werden.
Ansonsten ändert sich für die Bürger nichts, da alle Arbeitsgebiete an den Standorten Montabaur und Diez bestehen bleiben. Auch bleiben die zug teilten Steuernummern unverändert.
Es ist jedoch hinsichtlich der Abgabe von Steuererklärungen und An ra gen, z. B. auf Lohnsteuerermäßigung oder Erteilung von Freisteliu 9 bescheinigungen sachdienlich, sich an den jeweils zuständigen ota Montabaur oder Diez zu wenden. Dies ist sinnvoll, da nur am jewe y Standort die Akten geführt werden oder die Zugriffsmöglichkeit hin lieh der Daten besteht, so dass nur dort ggf. qualifizierte Auskunft g y ben werden kann oder eine sofortige Bearbeitung möglich ist.

