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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletztworden sind oder
0 Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sechverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
,ljemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gellgemacht, so kann auch nach Ablauf der in jätz t genannten Frist jedermann diese Verlet- mg gellend machen.
i etiäusel, 30.01.2003 iRoggenbach, Ortsbürgermeister
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Nr. 06/2003
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Fundsache
leider Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend aufge- te Fundsache abgegeben: 1 Autoschlüssel. Der/Die Verlierer(in) um den o. a. Gegenstand (2/03) gegen entsprechenden Nachweis bei HerOrtsgemeindeverwaltung während den üblichen Dienststunden abho- en;beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hinweise im Wochenblatt.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Die Katholische Kirchengemeinde St. Anna
lädt ein:
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Msir ■ ^-®2-2003 findet wieder unser traditioneller Kinderkameval statt. Wir n «rum 15." Uhr ins StAnna Haus in Neuhäusel ein.
Simmem
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon:.02620/8614
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Simmern findet am Mittwoch, 12.02.2003, um 19.30 Uhr im Vereinsraum im Dorfgemeinschaftshaus statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung:
1. Aufstellung des Bebauungsplanes “Rosengarten”
2. Vollzug der Wassergesetze; Plangenehmigung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz -
3. Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft”
4. Einrichtung von Archiven in den Augst-Gemeinden
5. Neue Friedhofsbelegungspläne (mündliche Erläuterung)
6. Änderung des Gemeindegebietes; Umgemarkung von Gebietsteilen der Ortsgemeinde Neuhäusel in das Gebiet der Ortsgemeinde Simmern
7. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Finanzangelegenheit
2. Bauangelegenheit
3. Bauangelegenheit
4. Bauangelegenheit
5. Bau-/Grundstücksangelegenheit/en
6. Verschiedenes
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56337 Simmem, 03.02.2003 Schmidt, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973
BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Simmern in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Simmern erhebt im Kalenderjahr 2003 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2002. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

