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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver­letztworden sind oder

0 Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstan­det oder jedem die Verletzung der Verfah­rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sechverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

,ljemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel­lgemacht, so kann auch nach Ablauf der in jätz t genannten Frist jedermann diese Verlet- mg gellend machen.

i etiäusel, 30.01.2003 iRoggenbach, Ortsbürgermeister

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Nr. 06/2003

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Fundsache

leider Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend aufge- te Fundsache abgegeben: 1 Autoschlüssel. Der/Die Verlierer(in) um den o. a. Gegenstand (2/03) gegen entsprechenden Nachweis bei HerOrtsgemeindeverwaltung während den üblichen Dienststunden abho- en;beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hinweise im Wochenblatt.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Die Katholische Kirchengemeinde St. Anna

lädt ein:

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Msir ^-®2-2003 findet wieder unser traditioneller Kinderkameval statt. Wir n «rum 15." Uhr ins StAnna Haus in Neuhäusel ein.

Simmem

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon:.02620/8614

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Simmern findet am Mittwoch, 12.02.2003, um 19.30 Uhr im Vereinsraum im Dorf­gemeinschaftshaus statt.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung:

1. Aufstellung des BebauungsplanesRosengarten

2. Vollzug der Wassergesetze; Plangenehmigung nach § 31 Wasser­haushaltsgesetz -

3. WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft

4. Einrichtung von Archiven in den Augst-Gemeinden

5. Neue Friedhofsbelegungspläne (mündliche Erläuterung)

6. Änderung des Gemeindegebietes; Umgemarkung von Gebietstei­len der Ortsgemeinde Neuhäusel in das Gebiet der Ortsgemeinde Simmern

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Finanzangelegenheit

2. Bauangelegenheit

3. Bauangelegenheit

4. Bauangelegenheit

5. Bau-/Grundstücksangelegenheit/en

6. Verschiedenes

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56337 Simmem, 03.02.2003 Schmidt, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2003

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973

BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer­satzung der Ortsgemeinde Simmern in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Simmern erhebt im Kalenderjahr 2003 die Grundsteu­er für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2002. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn