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Wochenblatt VG Montabaur
Übungsplanänderung: am Freitag, 14.02 2003, um 16.001Jer Bühne in der Augsthalle. Terminvereinbarungen für den Waldfestplatz (Grillhütte) Eitelborn unter Tel. 0160/1146865.
MGV Eitelborn 1866
Zur diesjährigen Winterwanderung treffen wir uns am kommenden Samstag 08 02 2003, um 14.00 Uhr am Gemeindehaus Triftstraße. D ® r 9 er ^ u liehe Abschluss findet ab 17.00 Uhr im Vereinslokal “Nassauer Hof statt. Alle Mitglieder mit Angehörigen sind herzlich eingeladen.
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Kadenbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
. .nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
Jugendtreff “Underground X” in der Augst-Schule
Öffnungszeiten
dienstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
donnerstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
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Sportfreunde Germania Kadenbach -
Der Vorstand der Sportfreunde Germania Kadenbach e V i - Jahreshauptversammlung am Samstag, 08.03.2003 uni ein eil, 5 Vereinslokal “Zum Westerwald”, Hauptstraße in Kadenbach °° Utlr Vorläufige Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung -3 r V orstandes; 4. Bericht der Abteilungsleiter/in; 5. Kassenbericht nch der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Neuwahu 8 '
Standes; 8. Neuwahl der Kassenprüfer; 9. Sonstiges.
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Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 22.02. schriftlich
sitzenden Gerd Mayr einzureichen.
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Sportfreunde Germania Kadenbach
Fußball JSG - F-Jugend 1
Die F-Jugend bestreitet am Samstag, 08.02.2003, um 9.30 Uhre' c schaftsspiel gegen die Mannschaft aus Rübenach. Die Spieler t!p« a Ä t i e,1ianCl um 9.15 Uhr in der alten Turnhalle in Neuhäusel (Ende ca 1 1 00Uh^ 1,(1
Fußball 1. Mannschaft
Am Samstag, 08.02.2003, um 15.00 Uhr bestreitet die 1. Mannseh heimischen Platz ein erstes Vorbereitungsspiel auf die Riirim,n,j ^ use ’ den VfL Bad Ems. e 9 e 9f®jizflogst
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Neuhäusel
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Bericht über die Ratssitzung vom 27.01.2003
Begrüßung und Bericht des Bürgermeisters
Der Vorsitzende begrüßte den Rat zur ersten Sitzung des laufenden Jahres und beantragte vor Eintritt in die Tagesordnung die Aufnahme zwei weiterer Tagesordnungspunkte. Der Rat stimmte dem einstimmig zu.
Es folgte der Bericht über das aktuelle Geschehen in der Ortsgemeinde. Ausweisung von neuen Grabfeldern auf dem Friedhof.
Der Rat befaßte sich erneut mit der weiteren Entwicklung auf dem Friedhof. Hierbei wurden Fragen zur Lösung des Raumproblems ebenso erörtert wie auch Fragen der veränderten Bestattungs- und Grabpflegekultur in den vergangenen Jahren. Die Ortsgemeinde hatte auch schon in der Vergangenheit versucht, diesen veränderten Ansprüchen Rechnung getragen: zum Beispiel durch die Errichtung der Urnenmauer, um alternative Bestattungsmöglichkeiten (Urnenbestattungen) zu ermöglichen oder durch die Verkürzung der Ruhefristen bei Reihen- und Wahlgräbem.
Diskussionsgrundlage dieses Tagesordnungspunktes war eine ausführliche Vorlage, in der die zukünftige Entwicklung des Raumbedarfes auf dem Friedhof unter verschieden möglichen Varianten dargelegt wurde. Nach ausführlicher Diskussion aller zu berücksichtigenden Aspekte entschied sich der Rat einstimmig für folgende Änderung der bestehenden Friedhofssatzung: Danach werden nach vollständiger Belegung des derzeitigen Grabfeldes für Wahlgräber (Doppelgräber) zukünftig nur noch Wahlgräber in Form von Tiefengräbern angeboten. Das Angebot an Reihengräbern (Einzelgräbern) bleibt unverändert bestehen. Der Rat entschied sich für diese Variante aus mehreren Gründen:
Tiefengräber nutzen das bestehende Raumangebot auf dem bestehenden Friedhof wesentlich besser als Doppelgräber. Das heißt, unser Friedhof bietet Raum für Bestattungen für Reihengräber (Einzelgräber) und Wahlgräber (Tiefengräber) bis voraussichtlich zum Jahre 2017, ohne dass eine Friedhofserweiterung notwendig sein wird.
Tiefengräber sind für die mit der Grabpflege betrauten Angehörigen wesentlich kostengünstiger hinsichtlich der Grabmalerrichtung und weitaus pflegeleichter als die bisherigen Doppelgräber.
Beteiligung der Ortsgemeinde an der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald
Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald arbeitet zur Zeit an einer Neufassung des seit 1988 bestehenden Raumordnungsplanes. Die im Plangebiet liegenden Ortsgemeinden haben innerhalb einer festgesetzten Frist Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Vorsitzende erläuterte zunächst den Entwurf an Hand der vorliegenden Planskizze. Nach ausführlicher Diskussion stimmte der Rat dem Planentwurf zu unter Hinweis auf verschiedene Änderungs- und Erqän- zungsvorschläge gemäß des erarbeiteten Beschlussvorschlages.
Errichtung eines Kleinspielfeldes für Jugendliche
Auf Antrag der FWG-Fraktion beschloss der Rat im Grundsatz die Errichtung eines Kleinspielfeldes im Außenbereich “In der Au”. Die Verwaltung wurde beauftragt den entsprechenden Bauantrag zu stellen Die weitere Planung wurde in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Die Verwirklichung des Vorhabens soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befaßte sich der Rat mit Vertran«? und Zuschussangelegenheiten. y
Vordrucke für Einkommensteuer
Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2002 können Sie während der Dienststunden bei mir erhalten.
Helmut Marx, Ortsbürgermeister
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.3011
donnerstags.von 18.00 bis 19 30 Uhi
Tel. und Fax: 02620/8442
E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel @t-online.de
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Jugendtreff “Underground X” in der Augst-Schule
Öffnungszeiten
dienstags.von 17.00 Uhr bis 24.00Uli
donnerstags.von 17.00 Uhr bis 24.00Uh
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Montabaurer Straße” der Ortsgemeinde Neuhäusel
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Der vom Ortsgemeinderat von Neuhäusel in seiner Sitzung am 28.11.2(1) als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Montabaurer Straße" wurd aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur enl wickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des West» waldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, währen der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30un 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhru« freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jede mann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dannunbt achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt« chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich geg» über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorsdiri ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Ba über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretendenj| mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen “” Mr ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug): ^
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,^
in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetree
Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, da ^ Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigt gen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB: jJa ^
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von r ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz ^ neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) • ^
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvc> dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande g
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