Wochenblatt VG Montabaur
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250 m
600 qm
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur - Fachbereich Technik - schreiben die Erneuerung der Kanal- und Wasserleitung nebst Hausanschlüssen in der Hauptstraße (unterer Teil) in Untershausen öffentlich aus.
Ausführungszeitraum: März bis Juli 2003 Leistungsumfang:
290 m SB-Kanalrohre mit Kunststoffauskleidung DN 500 - DN 900 nebst Hausanschlüssen 7 Schachtbauwerke Wasserleitung DN 100 GGG nebst Hausanschlüssen bituminöser Straßenaufbruch sowie Wiederherstellung Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 24.01.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik-,Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 25,00 € ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeindewerke Montabaur, Konto-Nr. 500 140 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.
Gegen zusätzliche Bezahlung eines Betrages von 5,00 € wird auf Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen eine Diskette 3,5”, (1,44 MB/2HD) mit der GAEB-Kennung der Datenaustauschphase DA 83 übersandt.
Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Montag, 17. Februar. Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. Montabaur, 13.01.2003 A stein
Erster Beigeordneter
8 .
Öffentliche Bekanntmachung
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord -Obere Landesplanungsbehörde- hat mit Entscheid vom 06.01.2003 -Az.: 41-433-12-18 das Raumordnungsverfahren gemäß § 18 Landesplanungsgesetz in der Fassung vom 08.02.1977 (GVBI. S. 5ff.), zuletzt geändert durch Artikel 142 des Landesgesetzes zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung vom 12.10.1999 (GVBI. S. 325ff.), für die geplante Änderung und Erweiterung des Tonabbauvorhabens „Richard II” der Firma Aloys Jos. Müller GmbH & Co. KG, Siershahn in der Verbandsgemeinde Wallmerod, Westerwaldkreis, durchgeführt.
Das Raumordnungsverfahren hat folgendes Ergebnis:
Die geplante Änderung und Erweiterung des Tonabbauvorhabens „Richard II” der Firma Aloys Jos. Müller GmbH & Co. KG, Siershahn in der Verbandsgemeinde Wallmerod, Westerwaldkreis, ist unter Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung, d.h. ihren Zielen und Grundsätzen, vereinbar. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um folgende Maßgaben:
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Der Raumordnungsentscheid vom 27.02.1991 wird hiermit aufae- hoben.
Im südwestlichen Anschluss an die zugelassene Rahmenbetriebsplanfläche wird das Abbaugebiet um insgesamt ca. 16 ha erweitert. Die Abgrenzung der erweiterten Abbaufläche und der vom Abbau auszuschließenden Flächen ist aus der beiliegenden Karte zu entnehmen (D - Anhang).
Im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Rekultivierungs- und Projektplanung von dem Träger des Vorhabens in enger Abstimmung mit den betroffenen Fachstellen und Ortsgemeinden zu überarbeiten. Die Öffentlichkeit soll über die geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung von dem Träger des Vorhabens umfassend und kontinuierlich informiert werden.
Die Rekultivierung ist an den Folgenutzungen Forstwirtschaft, Arten- und Biotopschutz, Erholung und Wasser zu orientieren. Es sind zusätzlich landespflegerische und forstwirtschaftliche Ersatzmaßnahmen außerhalb des Abbaugeländes erforderlich. Hierfür sind weitere Standortalternativen im Naturraum zu untersuchen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen sollte möglichst unmittelbar nach der
bergrechtlichen Planfeststellung des Rahmenbetriebsplanes begonnen werden.
6 .
7 .
Der Haupta andeweg Nr , lst s0 2U V8rlegeni dass
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durch den Tonabbau nicht Wanderwegenetz kommt.
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einer Unterbrechung im regionalen
Für den Fall, entsprechender Ausgleich in gSSSSJ
in Abstimmung ^ e " ch der Träger des Vorhabens rechtzeitig
nalverwaltungen hat ^ Ausgl6 ich benötigten Flachen auta,
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d F tscheldung wird von der Oberen Landesplanungsbehördt
Diese Entscheidung^ Vorhaben im Hinblick auf die Wirtschaftssti begründet, dass Entwic klung und den Arbeitsmarkt eine et
die gesamtwirtscna esweite Bedeutung zukommt. Die standoi liche I e Soraunq der keramischen Industrie mit hochwertigen w,
liehe Grundlage u. Region auf dem europäischen Markt. DieÜ Wettbewerbsfahigke Abbau tangierten Belange der Lands
trächtigungen der haft sow ie der Wasserwirtschaft sind örtlU Erholung, derhorswv ßnt echende Ausgleichs- und ErsatanaM zeitlich Vor habensgebietes und im Naturraum könnet
men ,r \ nerh A a 'u a d u V enjrsachten Schäden mittel-bis langfristig gern, durch den ersetzt werden.
ausgeglichen od e ahren schljeßt $ich das bergrechtli(
An das Raumordnung Flahmenbetriebsplan mit UmweltJ
feststellungsverfahre u desamt für Geologie und Bergbau«!
lichkeitsprufung an, aasvu
geführt wird. Entscheid wird gemäß § 18 Abs. 71*
Dieser raumordneriscne nungsgesetz in derZeit Q3
vom 20.01.2003 bis 21.02.2003
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer; Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur, während derDienststmij (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 1« bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bsiuj Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich ausgelegtundkii während dieses Zeitraumes von den Einwohnern und ihnen nactiji Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen uniPj sonenvereinigungen eingesehen werden.
Montabaur, 13.01.2003 Edmund Schaaf, Bürg
[Ein Ei
(siedl kn;
Es sind abbaubegleitend hydrogeologische, hydraulische und kleinklimatische Untersuchungen im Umfeld des Tagebaus von dem Trä- ger des Vorhabens vorzunehmen.
Im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist zusätzlich eine Untersuchung der Fledermausvorkommen im „Markwald" zu erstellen
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Bekanntmachung
I. Rückgabe der Lohnsteuerbelege 2001 an das Finanzamt
*lL e l Ü L d , f* Ka ' e nderjahr 2001 ausgestellten Lohnsteuerbelege Ml
bAht rk f Fqrr nd ß ®f ond f re Lohnsteuer bescheinigungen) sindLf ® l ? bs .' EStG und den Vereinbarungen zwischen den oberstenB
onno rdef L deS r- ßundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderfil 2002 an das Finanzamt zurückzugeben; dies betrifft auch die Lohn erkarten, die nicht für eine Einkommensteuerveranlagung den, die für 2001 keine Eintragungen enthalten und in die beige« Arbeitslohn kein Lohnsteuerbetrag eingetragen ist.
Die Lohnsteuerkarten/-belege sind ein wichtiger Faktor zur Ermi des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihrzusteta Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende!) steuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden gemeinde und wirkt sich daher zum Nachteil aller Einwohneraes. über hinaus dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte im stischen Jahr 2001 auch der Ermittlung der den Wohnsitzländemzi henden Zerlegungsanteilen an der Lohnsteuer. Auch hierbei gilt! jede nicht zurückgegebene Lohnsteuerkarte die Steuereinnahmen' Wohnsitzlandes mindert Arbeitgeber haben die Lohnsteuerbelege 2001, soweit sie diesem die Arbeitnehmer ausgehändigt haben, bis zum 31. 12.2002 dem Bel stattenfinanzamt einzureichen. Es wird gebeten, den Lohnsteuer^ ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des h gebers beizufügen. Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkartei und die diese nicht mehr für die Einkommensteuererklärung 200H 1 chen, haben die Lohnsteuerkarte ebenfalls bis zum 31 . 12.2002 Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
II. Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagut
Antragsfrist für die Einkommensteuerverarilä!
2000 (Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) lasj 31.12.2002 ab. Eine Verlängerung dieser Antragsfrist istgeseia» geschlossen. Es wird daher empfohlen, Anträge auf Einkommefts® Veranlagung (insbesondere zur Rückerstattung von zuviel g® h? u Steuer ) noch rechtzeitig bis zum 31 . 12.2002 bei denzusP Wohnsitzfinanzämtern zu stellen. Antragsvordrucke sind dort »» oie können auch von den Internetseiten der OFD Koblenz - erkehrsteuerabteilung - (www fin-rlp.de/vordrucke) herunterg werden.
für 2*003 rfre * Ste,,Un ® 1 V ° n 9 erin 9 f “9'9 en Beschäftigung!
Arhf-* n i e u mer ' die die Voraussetzungen für die Steuerfreiste!)^ riac aus einer geringfügigen Beschäftigung erfüllen, j
,? enderjahr 2003 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt eine neue
orhlf»r e u C o ain ' 9un 9 beantragen. Antragsvordrucke nntf 1IC ^' Sie können auch von den Internetseiten der OFD« r geladen - werden (Internetadresse siehe unter H L noö/enz, im Dezember 2002 'Oberfinanzdirektion Koblenz
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