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Wochenblatt VG Montabaur

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fe sich auf ca. 24 Millionen Euro. Frau Schmidt wollte zunächst wissen, in welchen Medien bisher ausgeschrieben wurde bzw. ob weitere Aus­schreibungen erfolgen.

Die Landesregierung antwortete hierauf, dass die Ausschreibung in fol­genden Publikationen veröffentlicht wurde: Bundesausschreibungsblatt, Submissionsanzeiger, Ausschreibungs-ABC, Bauwirtschaftliche Informa­tionen (Bl), Subreport Informationsdienst für den Baumarkt (IBAU) sowie zusätzlich im Amtsblatt der EG bei vorliegender Voraussetzung nach § 1 aderVOB Teil A.

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Ökosteuererhöhung zwingt zur Erdgaspreisanpassung zum 01.01.2003

Am 20. Dezember 2002 wurde im Bundestag das Gesetz zur Fort­entwicklung der ökologischen Steuerreform verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet eine Erhöhung der Steuer auf Erdgas von bis­her 0,3476 Cent/kWh auf nunmehr 0,55 Cent/kWh und tritt ab dem 01.01.2003 in Kraft.

Die Erhöhung der Erdgassteuer wird von der gesamten deutschen Gaswirtschaft als ökologisch und ökonomisch unausgewogen und ineffizient angesehen. Sie trifft die unstreitig umweltschonendste fossile Energie und dadurch wird die ökologische Schieflage der Energiebesteuerung verstärkt und stellt keinen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz dar. Vielmehr steht sie im Widerspruch zu den Zielsetzungen der bisherigen Umwelt- und Klimapolitik der Bundesregierung. Darüber hinaus trifft sie die Kunden der Gas­versorgungsunternehmen ökonomisch in einerWeise, die mit bis­her bekannten Zielen der Bundesregierung nicht übereinstimmt. Die Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM) wird aufgrund dieser Steuererhöhung die Erdgaspreise im Bereich der Allge­meinen Tarife und der Preisgruppen EVM-Komfort 1 - 5 ab dem 01.01.2003 um 0,20 Cent/kWh erhöhen.

Je nach Kundentyp entspricht dies einer Steigerung zwischen 5 und 6 %. Ein Durchschnittshaushalt hat dadurch jährliche Mehr­kosten von 40,00.

Die Berechnung des Gasverbrauchs bis zum Stichtaq der Preisanderung erfolgt nicht über direkte Ablesung, sondern wird von der EVM über ein EDV-Programm ermittelt. Selbstverständlich können Kunden ihren Zählerstand der EVM auch im Internet unterwww.evm-koblenz.de (Privatkunden/Onli- ne-Service/Zahlerstände erfassen), schriftlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0180/1386000 übermitteln

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