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Wochenblatt VG Montabaur

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ten den Wirtschaftsplänen zu, so dass diese einstimmig verabschiedet

werden konnten.

Schlussworte des ältesten Ratsmitgliedes Rolf-Dieter Frantz (SPD)

Zum Schluss der letzten öffentlichen Ratssitzung des Jahres 2002 wand­te sich wiederum Ratsmitglied Rolf-Dieter Frantz (SPD) als "Ratsältester" mit Worten des Dankes an die Ratsmitglieder und die Verwaltung. Erzog eine kurze Bilanz zum ausgehenden Jahr, das begonnen habe mit dem Dienstantritt des neuen Verbandsbürgermeisters Edmund Schaaf und sei­nes Nachfolgers als Erster Beigeordneter, Andree Stein. Er erinnerte an Ereignisse wie die Eröffnung des ICE-Bahnhofs und die Bundestags­wahlen, hielt aber auch Ausschau auf 2003.

Er schloss seine Rede mit einem Dank an die Ratsmitglieder für ihre Arbeit im Rat und den Ausschüssen sowie an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterin­nen der Verwaltung.

Bekanntmachung

I. Rückgabe der Lohnsteuerbelege 2001 an das Finanzamt

Alle für das Kalenderjahr 2001 ausgestellten Lohnsteuerbelege (Lohn­steuerkarten und Besondere Lohnsteuerbescheinigungen) sind nach § 41 b Abs. 1 EStG und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanz­behörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahres 2002 an das Finanzamt zurückzugeben; dies betrifft auch die Lohnsteu­erkarten, die nicht für eine Einkommensteuerveranlagung benötigt wer­den, die für 2001 keine Eintragungen enthalten und in die bei geringem Arbeitslohn kein Lohnsteuerbetrag eingetragen ist.

Die Lohnsteuerkarten/-belege sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuer­karte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich daher zum Nachteil aller Einwohner aus. Darüber hinaus dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte im statistischen Jahr 2001 auch der Ermittlung der den Wohnsitzländern zustehenden Zerle­gungsanteilen an der Lohnsteuer. Auch hierbei gilt, dass jede nicht zurück­gegebene Lohnsteuerkarte die Steuereinnahmen des Wohnsitzlandes mindert

Arbeitgeber haben die Lohnsteuerbelege 2001, soweit sie diese nicht an die Arbeitnehmer ausgehändigt haben, bis zum 31.12.2002 dem Betriebs­stättenfinanzamt einzureichen. Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeit­gebers beizufügen. Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte sind und die diese nicht mehr für die Einkommensteuererklärung 2001 brau­chen, haben die Lohnsteuerkarte ebenfalls bis zum 31.12.2002 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.

II. Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2000 Die zweijährige Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2000 (Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) läuft zum 31.12.2002 ab. Eine Verlängerung dieser Antragsfrist ist gesetzlich aus­geschlossen. Es wird daher empfohlen, Anträge auf Einkommensteuer­veranlagung (insbesondere zur Rückerstattung von zuviel gezahlter Lohn­steuer) noch rechtzeitig bis zum 31.12.2002 bei den zuständigen Wohn­sitzfinanzämtern zu stellen. Antragsvordrucke sind dort erhältlich Sie kön­nen auch von den Internetseiten der OFD Koblenz - Besitz und Ver­kehrsteuerabteilung - (www.fin-rlp.de/vordrucke) herunter geladen wer­

den.

sen*für* 2003 iStellUn9 V0 " 9eringfügigen Beschäftigungsverhäitnis-

Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für die Steuerfreistellung des Arbeitslohns aus einer geringfügigen Beschäftigung erfüllen, müssen für das Kalenderjahr 2003 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt eine neue Freistel­lungsbescheinigung beantragen. Antragsvordrucke sind dort ebenfalls erhältlich. Sie können auch von den Internetseiten der OFD Koblenz her­unter geladen - werden (Internetadresse siehe unter II.).

Koblenz, im Dezember 2002 Oberfinanzdirektion Koblenz

Die Verwaltung informiert

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und .

Donnerstag.

Freitag.

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Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

i Bezirk

Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters

Telefon

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1

Schiedsperson:

Benno Philippi

Lahnstraße 2. 56410 Montabaur Vertreter:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23, 56412 Großholbach

02602/5590

02602/18410

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II

Schiedsperson:

Reinhard Labonte,

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:

Gerhard Schumann

In den Krautgarten 3, 56412 Un- tershausen

02620/2273 ~~

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02603/972286

02602/4761

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Schiedsperson:

Gerhard Schumann

In den Krautgarten 3, 56412 Un- tershausen

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Vertreter:

Reinhard Labonte,

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom

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Schiedsperson:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23, 56412 Großholbach Vertreter:

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Lahnstraße 2. 56410 Montabaur

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Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Tel.

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montai 0 a ichen derw- ln der kommenden Woche ist in folgenden Bere jnner halb f-

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sener Ortschaften zu rechnen:

Montabaur (einschließlich der Stadtteile)

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