Wochenblatt VG Montabaur
0 .
, verbandsgemeinderat ^^^^f.^^bschied^t
Auch die übrigen im Veroanasgeinemuciai .. —-_
ten den Wirtschaftsplänen zu, so dass diese einstimmig verabschiedet
werden konnten.
Schlussworte des ältesten Ratsmitgliedes Rolf-Dieter Frantz (SPD)
Zum Schluss der letzten öffentlichen Ratssitzung des Jahres 2002 wandte sich wiederum Ratsmitglied Rolf-Dieter Frantz (SPD) als "Ratsältester" mit Worten des Dankes an die Ratsmitglieder und die Verwaltung. Erzog eine kurze Bilanz zum ausgehenden Jahr, das begonnen habe mit dem Dienstantritt des neuen Verbandsbürgermeisters Edmund Schaaf und seines Nachfolgers als Erster Beigeordneter, Andree Stein. Er erinnerte an Ereignisse wie die Eröffnung des ICE-Bahnhofs und die Bundestagswahlen, hielt aber auch Ausschau auf 2003.
Er schloss seine Rede mit einem Dank an die Ratsmitglieder für ihre Arbeit im Rat und den Ausschüssen sowie an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung.
Bekanntmachung
I. Rückgabe der Lohnsteuerbelege 2001 an das Finanzamt
Alle für das Kalenderjahr 2001 ausgestellten Lohnsteuerbelege (Lohnsteuerkarten und Besondere Lohnsteuerbescheinigungen) sind nach § 41 b Abs. 1 EStG und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahres 2002 an das Finanzamt zurückzugeben; dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten, die nicht für eine Einkommensteuerveranlagung benötigt werden, die für 2001 keine Eintragungen enthalten und in die bei geringem Arbeitslohn kein Lohnsteuerbetrag eingetragen ist.
Die Lohnsteuerkarten/-belege sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich daher zum Nachteil aller Einwohner aus. Darüber hinaus dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte im statistischen Jahr 2001 auch der Ermittlung der den Wohnsitzländern zustehenden Zerlegungsanteilen an der Lohnsteuer. Auch hierbei gilt, dass jede nicht zurückgegebene Lohnsteuerkarte die Steuereinnahmen des Wohnsitzlandes mindert
Arbeitgeber haben die Lohnsteuerbelege 2001, soweit sie diese nicht an die Arbeitnehmer ausgehändigt haben, bis zum 31.12.2002 dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen. Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizufügen. Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte sind und die diese nicht mehr für die Einkommensteuererklärung 2001 brauchen, haben die Lohnsteuerkarte ebenfalls bis zum 31.12.2002 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
II. Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2000 Die zweijährige Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 2000 (Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) läuft zum 31.12.2002 ab. Eine Verlängerung dieser Antragsfrist ist gesetzlich ausgeschlossen. Es wird daher empfohlen, Anträge auf Einkommensteuerveranlagung (insbesondere zur Rückerstattung von zuviel gezahlter Lohnsteuer) noch rechtzeitig bis zum 31.12.2002 bei den zuständigen Wohnsitzfinanzämtern zu stellen. Antragsvordrucke sind dort erhältlich Sie können auch von den Internetseiten der OFD Koblenz - Besitz und Verkehrsteuerabteilung - (www.fin-rlp.de/vordrucke) herunter geladen wer
den.
sen*für* 2003 iStellUn9 V0 " 9eringfügigen Beschäftigungsverhäitnis-
Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für die Steuerfreistellung des Arbeitslohns aus einer geringfügigen Beschäftigung erfüllen, müssen für das Kalenderjahr 2003 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt eine neue Freistellungsbescheinigung beantragen. Antragsvordrucke sind dort ebenfalls erhältlich. Sie können auch von den Internetseiten der OFD Koblenz herunter geladen - werden (Internetadresse siehe unter II.).
Koblenz, im Dezember 2002 Oberfinanzdirektion Koblenz
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262,56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch. 8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag. 8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.
.-i
und .
Donnerstag.
Freitag.
-08.00 bis 12.30 Uhr -14.00 bis 16.00 Uhr -08.00 bis 12.30 Uhr -08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.
Zimmer 221, Tel.-Nr.
E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de
•■ 02602 %,,
•■ 026 02/126.,|
lochen!
Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
i Bezirk
Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters
Telefon —
toiSteiftiri
1
Schiedsperson:
Benno Philippi
Lahnstraße 2. 56410 Montabaur Vertreter:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach
02602/5590
02602/18410
20-06.200}
II
Schiedsperson:
Reinhard Labonte,
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:
Gerhard Schumann
In den Krautgarten 3, 56412 Un- tershausen
02620/2273 ~~
dienst).
02603/972286
02602/4761
B j
III
Schiedsperson:
Gerhard Schumann
In den Krautgarten 3, 56412 Un- tershausen
02602/4761
06.09.2«!
Vertreter:
Reinhard Labonte,
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom
02620/2273
dienstl.
02603/972286
IV
Schiedsperson:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach Vertreter:
02602/18410
«H
29.10.2M1 1
Benno Philippi
Lahnstraße 2. 56410 Montabaur
02602/5590
Ahr Aut Buc Eisl sch Elbi Gell Die Gesc ' inderun itsvolli itroller Sgen Ge iartagsi Wir bitten ' ienVei ikeit ist isndsi tnungs
Suche * Pr
Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.
Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelbom, Kadenl Neuhäusel und Simmem.
Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach,H bach, Flübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler,US hausen, Stahlhofen und Daubach.
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholtdl Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nenterstiauä§ Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.
Anruf-Sammel-Taxi
der Verbandsgemeinde Montabaur
...billig .. .praktisch ... zuverlässig ... bequem
sim Rufen i Arbeitsl Verban Sozialh 126328 Postfac 564101
Augst-Unie: 0 26 20 / 95 33 88
sonstige VC -Linien: 0 26 02 / 94 70 76 8
Sie wissen doch, Ast ergänzt den ÖPNV
- zwischen den Bussen
- am Abend und an den Wochenenden
- Abfahrt von allen AST-Haltestellen
- Rückfahrten bis vor Ihre Haustüre
- Anmeldung 30 min vor fahrplanmäfliger Abfahrt
- Preise zwischen 0,90 € und 3,30 €
von 1 ™™' Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten innerW ontabaur durch den StadtbusverkebrderRffl 1 /
s bei Ihrer
Bitte informieren Sie sich - T aschenfahrpläne ^^^2/126303- 1
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Tel.
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montai 0 a ichen derw- ln der kommenden Woche ist in folgenden Bere jnner halb f-
meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrolle
sener Ortschaften zu rechnen:
• Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
Die LV/ nach, h bandsgi im Rath den Ber sichert! bis 11.3 habenC sich zu Wegen 9e des über di< einer Vi Versieh Wartezf herige' '26.31; ßschrup 2u dem Verlag ^bringt

