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Wochenblatt VG Montabaur

Gesamtausgabevolumen 1.065.000,00

Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Einnahmen.

1. Ausgleichsleistungen von Beteiligten im Umleg un g s verfahren

Obergarten".. t

2. I. Abschlag der Landeszuweisung zum Umbau

der Ahrbachhalle. 18 ^Innnn?

3. Investitionsschlüsselzuweisungen.ööo onn nn e

4. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.nnn nn t

5. Einnahmen aus Krediten.-200.000,00

Gesamteinnahmevolumen 1.065.000,00

Ausblick 2004 - 2006

Bauausgaben im Rahmen der Dorferneuerung Erschließung des Baugebietes "Obergarten allgemeiner Grunderwerb

Grunderwerb im Zuge des Umgemarkungsverfahrens Bannber­

scheid/Boden ,,

Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine Ausführbarkeit aller ein­geplanten Maßnahmen, wenngleich eine Abhängigkeit von der Vermark­tung der Baugrundstücke im BaugebietObergarten besteht.

Beratung über die Anlegung von Urnengrabfeldern bzw. einer Urnenmauer

Der Ortsgemeinderat war nach der Beratung mehrheitlich der Auffassung, zurzeit keine Urnenmauer, sondern ein Urnengrabfeld im Bereich der Garage - Friedhofshalle anzulegen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur- Bauamt - wurde gebeten, einen entsprechenden Belegungsplan zu erstellen, über den in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden soll.

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 10.12.2002

Wirtschaftsförderung

Die Ortsgemeinde Heiligenroth beantragt, dass die Verbandsgemeinde Montabaur an ihrer Stelle die Aufgabe der Wirtschaftsförderung über­nimmt. Die Ortsgemeinde Heiligenroth erklärt sich bereit zur angemes­senen Beteiligung an den Kosten für die Erschließung und Baureifma- chung für das Industriegebiet Illbach. Über die Aufteilung der Kosten für Baureifmachung und Erschließung des Industriegebietes Illbach II wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Heiligenroth und der Verbandsgemeinde Montabaur geschlossen. In dieser Verein­barung ist zu regeln, dass die Vermarktung von Gewerbeflächen in Hei­ligenroth im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde Heiligenroth erfolgt.

V. Änderung des BebauungsplanesIllbach

Der Ortsgemeinderat beschloss die V. Änderung des Bebauungsplanes Illbach gemäß § 2 I und IV BauGB. Gleichzeitig stimmte er dem Entwurf zur V. Änderung des BebauungsplanesIllbach einschließlich Begrün­dung sowie den neuen zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat.

Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wurde verzichtet, da die Ände­rung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt. Der Ortsgemeinderat beschloss, den Bebauungsplanentwurf einschließ­lich Begründung und den geänderten zeichnerischen Festsetzungen für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Aus­legung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zumachen mit dem Flinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.

Änderung des BebauungsplanesIndustriegebiet

Der Ortsgemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet gemäß § 2 I und IV BauGB. Gleichzeitig stimmte er dem Entwurf zur Änderung des BebauungsplanesIndustriegebiet ein­schließlich Begründung sowie den neuen textlichen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat.

Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wurde verzichtet, da die Ände­rung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt. Der Ortsgemeinderat beschloss, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und den geänderten textlichen Festsetzungen für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind min­destens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftraqt die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten. Beteiligung der Ortsgemeinde an der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis vom Entwurf des Regionalen Raum­ordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald und sprach sich gegen die Aus-

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Nr - 51/52/a

Weisung eines Vorranggebietes für Rohstoffgewinnung zwischßrv^T Gemarkungen Heiligenroth und Goldhausen aus, stimmte im übrigen^

Gemarkungen Heiligenroth Planentwurf zu.

Haushaltsrechnung 2001 beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits am 14.11.2002 tagte der Rechnungsprüfungsausschus$t? Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montatt um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushi und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Hai halts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfui ausschuss festgestellt, dass die Überprüfung zu keinen Beanstande Anlass gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 2001 abqescl sen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. a w

Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzuna am 10.12.2002 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den 0rt$ geordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbai gemeinde für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über'den Abschluss des Haushaltsjahres 2001 werden im Rahmen einer ge$H derten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaberfde Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.

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Rechtsverordnung über die Freigabe eines langi Samstags in 56412 Heiligenroth aus Anlass des Jahrmarktes am 28.12.2002

Aufgrund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vonl.28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zurzeit gültigen Fassung, in Ver­bindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzesvom 26.09.2000 (GVBI. S.379) in der zurzeit geltenden Fassung, wird füfdie Ortsgemeinde Heiligenroth folgende Rechtsverordnung erlassen:

§1

(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Heiligenroth dürfen'aus Anlass des festgesetzten Jahrmarktes mit Waren aller Art am Sam: dem 28.12.2002 bis 21.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2 HßJ

(1) Werden an dem langen Samstag nach 16.00 Uhr Arbeitnehmer] län-J^

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ger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag der]

nächsten Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Stattan einem!

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Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 ff Uhr gewährt werden. P

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein F 8 35 muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Die an diesem Tag zu leistende Arbeitszeit von Jugendlichen und wer-: denden oder stillenden Müttern darf acht Stunden nicht überschreiten! Sie dürfen nach 20.00 Uhr nicht beschäftigt werden.

(4) Die erforderlichen Ruhepausen sind einzuhalten.

§ 3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaj Beschäftigungsart und -dauer der am Samstag nach 16.00 Uhr besch! tigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führei

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkauf?; stelle auszulegen oder auszuhändigen.

§ 5(

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser ^^ Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgeap geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbotl tur Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in der zu Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und s- lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterscnijp gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

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Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft 56410 Montabaur, den 12.12.2002 Schaaf, Bürgermeii p

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ordnetengespräch . Bei .

iereitung der nächsten Ortsgemeinderatssitzung ladeicna ten und Fraktionsvorsitzenden für Montag, 06.01.2003, ermeisteramt ein.

Erich Herbst, OdsburgermeiW

SV Heiligenroth

Weihnachtsfeier für SV-Kids! . H im Verein

Der SV Heiligenroth lädt alle Kinder bis 12 Jahre, die um i5.00 sind, zur diesjährigen Weihnachtsfeier am Freitag, 20. 12.4'- uhr . Uhr in den ZbV-Raum ein.Die Feier endet voraussichtlich u Eltern-Kind-Turnen

Am 09.01.2003 fällt das Eltern-Kind-Turnen aus.

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Step-Aerobic hnt Hiens-

Der erste Kurs im neuen Jahr findet am 07.01.2003 wie gew tags um 20.00 Uhr in der Vogelsanghalle bei Tamara statt.

Lauf- und Walkingtreff . nd wa lken

Ab Januar ändern sich die Trainingszeiten. Samstags lau bej l8 oo wir schon um 15.00 Uhr statt um 16.00 Uhr. Mittwochs bieiui Uhr. Treffpunkt ist weiter das Sportlerheim.

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