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-Standes Gewässerausbauverfahrens nach § 31 Wasser-
:h e.V für das folgende Vorhaben
» u m$ der st, eines Feuchtbiotopes im Forstrevier Ahrbach
' U ?4051/3 Flur 43
ueiilaenroth Verbandsgemeinde: Montabaur Forstrevier Ahrbach
«vortraglichkertsprufung nicht durchgeführt wird. Die gemäß
f Isatz 2 i.V m Ziffer 13.16 der Anlage des Gesetzes über die r^olichkeitsprüfung (W PG) in der Fassung der Bekanntma- [ 05092001 (BGBl. I Seite 2350) erforderliche Vorprüfung hat dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben kann.
des '■ V- Dr Helmut Stadtfeld
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Nr. 51/52/2002
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itfiche Bekanntmachung ^altsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des meinderates vom 11.07.2002 der Ortsgemeinde Boden itehaltsjahr 2002
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ie.ncferat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal- ^r für das Haushaltsjahr 2001 aufgestellte Jahresrechnung
fc-3 wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige- Hdem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- yöas Haushaltsjahr 2001 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorjahr,ongsbelege wird verzichtet.
E Ausgaben bei einzelnen Haushattsstellen bislang nicht geneh- " S ' nsin d, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. “Wie Auslegung
! a ^ echnun 9 m >1 dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht- ^23.12.2002 - 10.01.2003 bei der Verbandsgemeindeverwal- ..'G u jFinanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz ab 19.30uns i;f® baur . Während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs unlnJ 2 - 30 Uhr und v ° n 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donners- , ;.^ hr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie °°0 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
‘•ton 16.12.2002 (S.) Eulberg
Verwaltung Boden Ortsbürgermeister
‘Uber die Sitzung
in? e U ein de r ate s Boden vom 12.12.2002 ar vHaushaltssatzung 2003 einstimmig verabschiedet Sfeung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und In 9 über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2003 an. Gemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der ojiiJH^ Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach
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t eV^aushaffc ni i nhalt der Ortsgemeinderat seine Zustim-
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3 i er .pial3 aar stellt, enthält folgende Festsetzungen:
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Ausgaben.je 530.000,00 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.065.000,00 €
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.255 v.H.
Grundsteuer B.290 v.H.
Gewerbesteuer.330 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.25,00 €
für den zweiten Hund.38,00 €
für jeden weiteren Hund.51,00 €
für Kampfhunde.511,00 €
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2003 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2002 verfügte die Ortsgemeinde Boden über Rücklagenmittel in Höhe von rd. 1.723.000,00 €. Zur Finanzierung der Ausgaben des Jahres 2002 wurde im Haushaltsplan eine Entnahme von Rücklagenmitteln in einer Größenordnung von 1.215.150,00 € eingeplant. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Rücklagenentnahme rd. 115.950,00 € niedriger ausfallen wird; dies bedeutet, dass die Ortsgemeinde Boden zum 31.12.2002 über einen Rücklagenbestand von rd. 623.800,00 € verfügen kann.
Die Tatsache, dass die Ortsgemeinde schuldenfrei ist und der Umstand, dass zusätzlich noch erhebliche Rücklagenmittel vorgehalten werden können, sind Indiz einer soliden finanziellen Basis für die Aufstellung des Haushaltes 2003 und des Finanzplanes für die kommenden Jahre. Haushalt 2003
Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 1.595.000,00 €. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 530.000,00 € und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.065.000,00 €. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2002 ist somit ein Rückgang des Haushaltsvolumens um 504.000,00 € zu verzeichnen.
Im Haushaltsplan 2003 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 229.000,00 € sowie Kredite in Höhe von 200.000,00 € veranschlagt.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes vermindert sich von 839.000,00 € um 309.000,00 € auf 530.000,00 €. Ursächlich hierfür sind überwiegend erhebliche Einnahmeausfälle im Unterabschnitt “Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen”.
Das Gesamteinnahmesoll des v. g. Unterabschnittes in Höhe von 363.551,00 € bildet mit 68,59 v.H. (Vorjahr 78,66 v.H.) die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes.
Die weiteren Einnahmen resultieren aus
Erstattungen; Zuweisungen.2,25 v.H. (Vorjahr 4,89 v.H.)
Gebühren.0,32 v.H. (Vorjahr 0,21 v.H.)
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstige Verwaltungs- und
Betriebseinnahmen.21,33 v.H. (Vorjahr 9,72 v.H.)
sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen).5,25 v.H. (Vorjahr 3,30 v.H.)
Zuführung vom
Vermögenshaushalt.2,26 v.H. (Vorjahr 3,22 v.H.)
Die Ansätze für die lfd. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungen des Vorjahres, sind auf Grund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben;
1. Personalausgaben.5,95 v.H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.31,51 v.H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen.3,06 v.H.
4. Umlagen.59,48 v.H.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 11.07.2002 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
1. Zuweisung an die Kirchengemeinde zur Erneuerung
des Glockenwerkes.3.200,00 €
2. Zuweisungen an den Kindergarten
in Ruppach-Goldhausen.500,00 €
3. Ausgleichszahlungen an Beteiligte im
Umlegungsverfahren “Obergarten”.50.000,00 €
4. Umgestaltung der Ortsdurchfahrt (alte B 255)
im Rahmen der Dorferneuerung.75.000,00 €
5. Erschließung des Neubaugebietes “Obergarten -
Straßenplanung - Anfinanzierung”.17.000,00 €
6. Bau eines Fußweges zum Friedhof.25.000,00 €
7. Sanierung des Daches an der
Ahrbachhalle.25.500,00 €
8. An- und Umbau der Ahrbachhalle.550.000,00 €
9. Grunderwerb - allgemein -.50.000,00 €
10! Grunderwerb im Zuge des Umgemarkungsverfahrens
Bannberscheid/Boden.256.000,00 €
11. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.12.000,00 €
1 2. Zuführung zur Allgemeinen Rücklage -
Planabrundungsbetrag -.800,00 €

