Nr. 50;
^VG Montabaur
die den Kalender bereits bestellt haben, können ihn r 17 12. und Mittwoch, den 18.12.2002, jeweils in derzeit PonnoUhrim Gemeindehaus abholen. Wir wären Ihnen dank- risn fälligen Betrag möglichst abgezählt bereithalten könn- f’,ltandlich haben wir jedoch auch noch genügend Exempla
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Kn Gaststätten “Zur Augst' brensch zum Verkauf an.
Lcoräberfürsorge - Dank an alle Spender
f.Lg Sammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfür- f^dte einen Gesamtbetrag von 583,19 Euro.
Irtan dieser Stelle all jenen ganz herzlich danken, die mit ihrer ffeArtjeitdes Volksbundes fördern und es ihm ermöglichen, den lLbeiden Weltkriege eine würdige Ruhestätte zu bereden.
['.„derer Dank gilt den Mitgliedern der Freien Wählergemein- RGKadenbach e.V., die die Sammlung mrt diesem erfreulichen
lidurchführten.
meldung über defekte Straßenbeleuchtungen
L den Spätherbst- und Wintermonaten ist es wichtig, dass die k-en Straßenbeleuchtungen in den Abend- und Nachtstunden
t 0 eit sind.
,*^e Wartungsfirma prüft zwar in regelmäßigen Abständen die iicMigkeit der Leuchten, dennoch kann es Vorkommen, dass Verändere Straßenleuchte ausfälft.
jiefeststellen, dass das der Fall ist, so bitte ich Sie, dies mögend mir zu melden, damit der Schaden behoben werden
Helmut Marx. Ortsbürgermeister
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tvals-Club Kadenbach
rgbitte vormerken:
■.Tauf für die große Prunksitzung des KCK am 01.02.2003 a16.12.2002. Kartenbestellungen -wie immer - bei Rüdiger Jun- ■■*n 02620/8336.
.. _ _ _ Nr. 50/2002
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durchi die Unterhaltung der Kindergärten.
§ 3
Mittel der Betriebe gewerblicher Art dürfen nur für die satz:ungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Trägerkörperschaft erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der BgA.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck:, des Betriebs gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßi g hohe Vergütung begünstigt werden.
§5
Bei Einstellung des BgA oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Ortsgemeinde Neuhäusel, die '.das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§6
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma chung in Kraft. 56335 Neuhäusel, 05.12.2002 (Siegel) Roggenbach
Orts bürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland -Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan de gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von A nfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzu ng, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwa Itung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichr iung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gelten d macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann di ese Verletzung geltend machen.
56335 Neuhäusel, 05.12.2002 (Siegel) Roggenbach
Orts bürgermeister
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Bücherei-Info
Während der Weihnachtsschulferien bleibt unsere Bücherei geschlossen. Die letzte Ausleihe vor den Ferien findet am Dienstag, 17.12.2002, die erste Ausleihe nach den Ferien am Dienstag, 07.01.2003. statt.
Unsere regulären Öffnungszeiten sind: sonntags von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr und dienstags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr.
pisclub 1986 Kadenbach e.V.
FäJerminänderung!
r f Tenninübersicht des TC 1986 Kadenbach 2002 angegebene Jahreshauptversammlung muss um eine Woche vorverlegt J*® 1 parallel eine Karnevalsveranstattung stattfindet. Der neue P 1 ® Jahreshauptversammlung ist nun Freitag, 24.01.2003, um r 1,11,1 Gasthaus “Zur Augst".
1-12003 um 20.00 Uhr findet im Clubheim ein Vereinsabend statt.
unden des Ortsbürgermeisters
.von 18.00 bis 19.30 Uhr
|äi«äÄä'.von 18.00 bis 19-30 Uhr
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9 ist die Bildung und Erziehung von Kindern.
( !Jer0rt ekanntmaChun 9
iii Slm,n! 9 .- meinde Neuhäusel vom 05 . 12.2002 zu § 59 fl 'is 20.00 ^ «ng für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher rgreinbah r *onen des öffentllrhnn Rorht«
^aa^^äusel verfolgt mit ihrem Betrieb gewerblicher Art Ne? , 2 * Wicht elhaus, Eisenköppel 2a, 56335 Neuhäusel, s 'St 6 norh Unni ' tte ^ ar Gemeinnützige Zwecke im Sinne des begünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Pfarrei St. Anna Neuhäusel, Familiengotl.esdienst und Singgruppe
Am Sonntag, 15.12.2002, feiern wir um 10.15 Uhr wieder Familiengottesdienst, zu dem wir die ganze Gemeinde herzlich einlarden.
Alle, die gerne in der Singgruppe mitsingen möchten, sind eingeladen zur Probe vor dem Gottesdienst um 9.15 Uhr in der Kirche.
Im Anschluss an den Familiengottesdienst werden wieder Waren aus dem 2/3-Welt-Laden der Kath. Hochschulgemeinde Koblenz vorkauft. Anschließend laden wir auch wieder zum Familienfrühsc. noppen im St.- Anna-Haus ein.
Kath. Kirchenchor St. Anna, Neuhäusel
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Samstag, 11.01.2003,15.00 Uhr, findet im Gasthaus “ Thüringer Hof, Neuhäusel, unsere Jahreshauptversammlung statt. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch den Vorsitze nden; 2. Totengedenken; 3. Bericht des Vorsitzenden; 4. Rechenschaftsbericht der Schriftführerin; 5. Kassenbericht; 6 . Kassenprüfer; 7. Worte unseres Präses; 8 . Entlastung des Vorstandes; 9. Neuwahl des Vorst andes; 10. Verschiedenes. Sollte eine Änderung oder Erweiterung der Tagesordnung gewünscht werden, bitten wir, diese bis zum 04. Januar 2003 schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Wir laden alle aktiven und fördernden Mitglieder herzlich zu dieser Versammlung ein.
Verkehrsverein Neuhäusel e.V.
Am Samstag, 21.12.2002, findet um 19.00 Uhr unsere Weihnachtsfeier in der Gaststätte “Thüringer Hof statt. Hierzu sind wieder alle Mitglieder mit Partner recht herzlich eingeladen. Um planen zu können, bitten wir um Ihre Anmeldung (unter der Tel.-Nr. 2678) bis 13.12.20 02. Nähere Informationen haben alle Mitglieder bereits schriftlich erhaltein. Jahreshauptversammlung
Unsere Jahreshauptversammlung findet am Samstag, 18.01.2003, um 18.00 Uhr im Nebenraum der Gaststätte ‘Thüringer Hol” statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Berichte des Vorstandes; 3. der Kassenprüfer; 4. Aussprache zu den Berichten; 5. Entlastung des Vorstandes - 6 . Neuwahl des Vorstandes; 7. der Kassenprüfer ifür 2003/2004; 8 . Ausblick/Termine 2003; 9. Verschiedenes (Wünsche und Anregungen). Alle Mitglieder des WN sind herzlich zu dieser Versamm Iung eingeladen, wir würden uns über eine zahlreiche Teilnahme sehr fre-uen.
Neijheiseler Baljatscher
Skatturnier der Baljatscher
Unser diesjähriges Skatturnier findet am Montag, 23.12! .2002, um 19.00 Uhr im Gasthaus Thüringer Hof statt. Wie gewohnt, warte n wertvolle Sach- preise auf die Sieger. Alle Skatfreunde sind herzlich ein geladen.

