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Wochenblatt VG Montabaur

Meist fällt bei der Unterdachkonstruktion die Entscheidung zwischen einer sogenannten Unterspannbahn - einer Folie, die Wasserdampf nach außen durchlässt - oder einer Lage aus Schalungsbrettern, die häufig mit Bitu­menpappe abgedeckt wird. Eine weitere Alternative wäre das Anbringen von Holzweichfaserplatten, Diese Platten bestehen aus zerkleinerten Holz­abfällen, die mit Hilfe von heißem Wasserdampf und holzeigenen Inhalts­stoffen mit einander verklebt werden. Die Platten sind stabil, verhindern des Eindringen von Regen und Schnee von außen bei gleichzeitiger Durchlässigkeit für Wasserdampf von innen. Zusätzlich haben Sie gegen­über Holzbrettern den Vorteil, dass sie wie eine zusätzliche Dämmstofflage oberhalb der Sparren wirken.

Weitere Informationen zur optimalen Dachdämmung sowie zu allen Fra­gen des Energiesparens im Haus erhalten Sie bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale RLP e.V. in einem kostenlosen Beratungsge­spräch nach telefonischer Voranmeldung.

Unser Energieberater hat am Donnerstag, 28.11.02, und 12.12.02 von 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemein­deverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.

Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

10

Bezirk 1 Name der Schiedsperson bzw. | Telefon

des Vertreters 1 -

Amtszeit bis 1

1

Schiedsperson:

Benno Philippi

Lahnstraße 2, 56410 Montabaur Vertreter:

Gregor Hommrich

Oraelswea 23. 56412 Großholbach

02602/5590

I 29 06 2003

02602/18410

II

Schiedsperson:

Reinhard Labonte.

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3, 56412 Un- tershausen

02620/2273

dienstl.

02603/972286 j 13 02 2006

I

02602/4761 j

III

Schiedsperson:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3. 56412 Un- tershausen

Vertreter:

Reinhard Labonte,

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelborn

02602/4761

02620/2273

dienstl

02603/972286

06 09 2007 i

|

IV

Schiedsperson:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23. 56412 Großholbach Vertreter:

Benno Philippi

Lahnstraße 2, 56410 Montabaur

I J

02602/18410 [ i

: 29.10 2003 '

02602/5590 |

I I

Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.

Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern.

Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Hor­bach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Unters- hausen, Stahlhofen und Daubach.

Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.

Die neue Grundsicherung

LVA Rheinland-Pfalz informiert Rentnerinnen und Rentner

Im November hat die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz damit begonnen, ihre Rentnerinnen und Rentner, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben könnten, über die neue Leistung ab 1. Januar 2003 zu informieren.

Angeschrieben werden Rentnerinnen und Rentner mit einer monatlichen Rente unter 844 EUR, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die auf Dauer voll erwerbsgemindert sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, ist aller­dings von den gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig. Der Information über die Grundsicherung ist auch ein Antrag und eine Anleitung zum Ausfüllen beigefügt.

250.000 Rentnerinnen und Rentner werden persönlich angeschrieben. Wer nicht gleich in den nächsten Tagen Post erhält, braucht nicht beun­ruhigt zu sein. Der Versand der Informationen wird bis in den Monat Dezember 2002 hinein dauern.

Anträge auf Grundsicherungsleistungen können bei den Grundsiche­rungsämtern gestellt werden, die bei den Stadt- und Kreisverwaltungen angesiedelt sind oder auch bei der LVA Rheinland-Pfalz, ihren Auskunfts­und Beratungsstellen in Andernach, Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Mainz und Trier, sowie bei den Versichertenältesten. Sie beraten auch über die Grundsicherungsleistungen und sind beim Ausfüllen der Antrags­vordrucke behilflich.

Leistungen zur Grundsicherung werden ab dem Antragsmonat gezahlt- frühestens ab dem 1. Januar 2003. Für eine rechtzeitige Leistung ab Janih ar 2003 sollte der Antrag am besten noch im Dezember 2002, spätestens jedoch im Januar 2003 gestellt sein.

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