Wochenblatt VG Montabaur
Meist fällt bei der Unterdachkonstruktion die Entscheidung zwischen einer sogenannten Unterspannbahn - einer Folie, die Wasserdampf nach außen durchlässt - oder einer Lage aus Schalungsbrettern, die häufig mit Bitumenpappe abgedeckt wird. Eine weitere Alternative wäre das Anbringen von Holzweichfaserplatten, Diese Platten bestehen aus zerkleinerten Holzabfällen, die mit Hilfe von heißem Wasserdampf und holzeigenen Inhaltsstoffen mit einander verklebt werden. Die Platten sind stabil, verhindern des Eindringen von Regen und Schnee von außen bei gleichzeitiger Durchlässigkeit für Wasserdampf von innen. Zusätzlich haben Sie gegenüber Holzbrettern den Vorteil, dass sie wie eine zusätzliche Dämmstofflage oberhalb der Sparren wirken.
Weitere Informationen zur optimalen Dachdämmung sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhalten Sie bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale RLP e.V. in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Unser Energieberater hat am Donnerstag, 28.11.02, und 12.12.02 von 15.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.
Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
10
Bezirk 1 Name der Schiedsperson bzw. | Telefon
des Vertreters 1 -
Amtszeit bis 1
1
Schiedsperson:
Benno Philippi
Lahnstraße 2, 56410 Montabaur Vertreter:
Gregor Hommrich
Oraelswea 23. 56412 Großholbach
02602/5590
I 29 06 2003 ■
02602/18410
II
Schiedsperson:
Reinhard Labonte.
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3, 56412 Un- tershausen
02620/2273
dienstl.
02603/972286 j 13 02 2006
I
02602/4761 j
III
Schiedsperson:
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3. 56412 Un- tershausen
Vertreter:
Reinhard Labonte,
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelborn
02602/4761
02620/2273
dienstl
02603/972286
06 09 2007 i
|
IV
Schiedsperson:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23. 56412 Großholbach Vertreter:
Benno Philippi
Lahnstraße 2, 56410 Montabaur
I J
02602/18410 [ i
: 29.10 2003 '
02602/5590 |
I I
Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.
Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern.
Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Horbach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Unters- hausen, Stahlhofen und Daubach.
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.
Die neue Grundsicherung
LVA Rheinland-Pfalz informiert Rentnerinnen und Rentner
Im November hat die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz damit begonnen, ihre Rentnerinnen und Rentner, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben könnten, über die neue Leistung ab 1. Januar 2003 zu informieren.
Angeschrieben werden Rentnerinnen und Rentner mit einer monatlichen Rente unter 844 EUR, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die auf Dauer voll erwerbsgemindert sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, ist allerdings von den gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig. Der Information über die Grundsicherung ist auch ein Antrag und eine Anleitung zum Ausfüllen beigefügt.
250.000 Rentnerinnen und Rentner werden persönlich angeschrieben. Wer nicht gleich in den nächsten Tagen Post erhält, braucht nicht beunruhigt zu sein. Der Versand der Informationen wird bis in den Monat Dezember 2002 hinein dauern.
Anträge auf Grundsicherungsleistungen können bei den Grundsicherungsämtern gestellt werden, die bei den Stadt- und Kreisverwaltungen angesiedelt sind oder auch bei der LVA Rheinland-Pfalz, ihren Auskunftsund Beratungsstellen in Andernach, Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Mainz und Trier, sowie bei den Versichertenältesten. Sie beraten auch über die Grundsicherungsleistungen und sind beim Ausfüllen der Antragsvordrucke behilflich.
Leistungen zur Grundsicherung werden ab dem Antragsmonat gezahlt- frühestens ab dem 1. Januar 2003. Für eine rechtzeitige Leistung ab Janih ar 2003 sollte der Antrag am besten noch im Dezember 2002, spätestens jedoch im Januar 2003 gestellt sein.
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Samstag
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November 2002
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch
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von Montag, 9. Dezember bis Donnerstag, 26. Dezember fl
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Wir bitten unsere
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