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Wochenblatt VG Montabaur

Im Mittelpunkt der vielen tausend Veranstaltungen in allen Gemeinden, der Ansprachen, Gottesdienste und Kranzniederlegungen steht die Erin­nerung an die beiden Weltkriege des letzten Jahrhundert. Wir gedenken der Gefallenen, an die Schrecken der Vertreibung, an die Not der Flücht­linge und Bombenopfer, an die Opfer des Terrorismus und wir erinnern an die, die aus politischen und rassistischen Gründen verfolgt wurden. Unsere diesjährige Trauerfeier findet am Sonntag. 17. 11.2002. um 11.00 Uhr nach dem Gottesdienst auf dem Friedhof am Ehrenmal statt. Ich lade die Bevölkerung herzlich zur Trauerfeier ein.

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Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern

an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung

Siehe Hinweis des Ordnungsamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter der Rubrik "Die Verwaltung informiert" (Seite 7).

SV Blau-Weiß Niederelbert

ALTE HERREN

Das für am Samstag, 16.11.2002, geplante Spiel gegen die Alten Herren aus Wirges fällt witterungsbedingt aus.

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595

Fax: .02608/9449805

e-mail: gemeinde@oberelbert.de

Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Volkstrauertag - Einladung zur Gedenkfeier

Am kommenden Sonntag, 17.11.2002, findet im Anschluss an den Got­tesdienst gegen 10.00 Uhr die Gedenkfeier zur Ehren der Toten der bei­den Weltkriege an der Gedenkstätte auf dem Friedhof statt. Die Feier wird durch unseren Meisterchor MGVLiederkranz mitgestaltet. Allen Sän­gern auch von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.

Der amerikanische Philosoph George Santayana sagt:Die sich des Ver­gangenen nicht erinnern, sind dazu verurteilt, es noch einmal zu erleben. In diesem Sinne lade ganz herzlich ein, an dieser Gedenkstunde teilzu­nehmen und würde mich freuen wenn viele den Weg zum Friedhof finden.

Karl Jung Ortsbürgermeister

Gratulation zum Meisterchor

Allen Sängern und ganz besonders dem Chorleiter Helmut Velten gratu­liere ich ganz herzlich zu ihrem großartigen Erfolg, den sie am vergan­genen Sonntag mit der AuszeichnungMeisterchor errungen haben. Nach monatelanger Vorbereitungszeit mit einigem Auf und Ab im Stim­mungsbarometer, in der auch manchmal die bange Frage sich gestellt wurde:Schaffen wir das?, kehrte man am frühen Sonntagabend kurz nach 18.00 Uhr aus Rübenach zurück und zog in einem Fackelzug unter dem Geläut der Kirchenglocken in den Ort ein. In der Vereinsgaststätte Stelzebach-Stubb wurde dann dieser einmalige Erfolg in der Vereins­geschichte entsprechend gefeiert.

Ich hoffe und wünsche, dass dieser Erfolg nicht nur Bestätigung für die Arbeit der vergangenen Monate ist, sondern dass er auch allen Auftrieb und Motivation für das weitere Vereinsleben geben wird. Dies wünsche ich allen Sängern und dem gesamten Verein!

Euer Ortsbürgermeister Karl Jung

Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern

an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung

Siehe Hinweis des Ordnungsamtes der Verbandsgemeindeverwaltun Montabaur unter der RubrikDie Verwaltung informiert (Seite 7)

Sportverein Oberelbert

Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 30.11.2002, 20:00 Uhr, in der Stelzenbachhalle Oberelbert Tagesordnung

1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung

2. Totenehrung

3. Bekanntgabe der Tagesordnung

4. Verlesen und Beschlussfassung Protokoll 2001

5. Berichte

a) Vorsitzender 1

b) Abteilungsleiter

c) Kassierer

d) Kassenprüfer

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6.

Aussprache zu den Berichten

7.

Entlastung des Vorstandes

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8.

Wahl der Kassenprüfer 2003

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9.

Wahl einer/eines Beisitzenden

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10.

Beschlussfassung über vorliegende Anträge

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11.

Ehrungen

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12.

Verschiedenes

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Anträge an die Versammlung müssen bis zum 24.11.2002 d

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Sportverein Oberelbert

Familien-Skifreizeit in Lüsen vom 27.12. - 04.01.2003

Es sind noch 2 Dreibettzimmer frei!!!

Seit vielen Jahren fahren wir zum Zainerhof nach Lüsen in S'd

schön qelegene Bauernhof ist bekannt für eine gute

Vprn eaunq Direkt am Haus gibt s einen kleine Liftanlage für« uÄdier Das Sk.geb.etPlose 2000 bietet alles, was das SW, u h heaehrt. Der Skibus bringt die Gruppe täglich dorthin. Die erfolqt mit dem eigenen PKW.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung (8 Übernachtung plus Halbpei^ Erwachsene: 205 - EUR Kinder bis 12: 160.- EUR Kinder ab 13:180.- EUR

Anfragen bei: Wilfried Dahlem, Oberelbert, Tel. 02608/1371

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Welschneudorf

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 bis 20.301

Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax.0

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth. 0

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findelä

Dienstag, dem 19. November 2002, um 20.00 Uhr im Rathausstatt] Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Oi derates vom 15.10. und 25.10.2002 (öffentlicher Teil)

2. Wirtschafts- und Fällungsplan 2003

3. Beratung und Beschlussfassung über das Forsteinrichtungsw

4. Verschiedenes

5. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgem® derates vom 15.10.2002 (nichtöffentlicher Teil)

2. Auftragsvergabe

3. Auftrags vergäbe

4. Auftragsvergabe

5. Auftragsvergabe

6. Bauangelegenheit

7. Verschiedenes Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innent lieh eingeladen.

56412 Welschneudorf, 12.11.2002 Schwarz, OrtsbürgerMit

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung

der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Erhebung von einm

Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für® Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung 'ABS vom 06.11.2002

Der Ortsgemeinderat Welschneudorf hat auf Grund des § 24 der Gen deordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 ;

§§ 2 Absatz 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Rh .

Pfalz vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltenden Fass« gende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

Einzelabrechnung

§1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen . ig

(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächhc e stitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von anlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.

(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals

ten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem oder der Verbesserung dienen, erhoben. nz0 (

t Q ii ^ rneuer V. n 9 ist d ie Wiederherstellung einer vorhandenen, 9.^ eilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anla9 dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.

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