Wochenblatt VG Montabaur
Im Mittelpunkt der vielen tausend Veranstaltungen in allen Gemeinden, der Ansprachen, Gottesdienste und Kranzniederlegungen steht die Erinnerung an die beiden Weltkriege des letzten Jahrhundert. Wir gedenken der Gefallenen, an die Schrecken der Vertreibung, an die Not der Flüchtlinge und Bombenopfer, an die Opfer des Terrorismus und wir erinnern an die, die aus politischen und rassistischen Gründen verfolgt wurden. Unsere diesjährige Trauerfeier findet am Sonntag. 17. 11.2002. um 11.00 Uhr nach dem Gottesdienst auf dem Friedhof am Ehrenmal statt. Ich lade die Bevölkerung herzlich zur Trauerfeier ein.
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Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung
Siehe Hinweis des Ordnungsamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter der Rubrik "Die Verwaltung informiert" (Seite 7).
SV Blau-Weiß Niederelbert
ALTE HERREN
Das für am Samstag, 16.11.2002, geplante Spiel gegen die Alten Herren aus Wirges fällt witterungsbedingt aus.
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595
Fax: .02608/9449805
e-mail: gemeinde@oberelbert.de
Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Volkstrauertag - Einladung zur Gedenkfeier
Am kommenden Sonntag, 17.11.2002, findet im Anschluss an den Gottesdienst gegen 10.00 Uhr die Gedenkfeier zur Ehren der Toten der beiden Weltkriege an der Gedenkstätte auf dem Friedhof statt. Die Feier wird durch unseren Meisterchor MGV „Liederkranz” mitgestaltet. Allen Sängern auch von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.
Der amerikanische Philosoph George Santayana sagt: “Die sich des Vergangenen nicht erinnern, sind dazu verurteilt, es noch einmal zu erleben.” In diesem Sinne lade ganz herzlich ein, an dieser Gedenkstunde teilzunehmen und würde mich freuen wenn viele den Weg zum Friedhof finden.
Karl Jung Ortsbürgermeister
Gratulation zum Meisterchor
Allen Sängern und ganz besonders dem Chorleiter Helmut Velten gratuliere ich ganz herzlich zu ihrem großartigen Erfolg, den sie am vergangenen Sonntag mit der Auszeichnung „Meisterchor” errungen haben. Nach monatelanger Vorbereitungszeit mit einigem Auf und Ab im Stimmungsbarometer, in der auch manchmal die bange Frage sich gestellt wurde: „Schaffen wir das?”, kehrte man am frühen Sonntagabend kurz nach 18.00 Uhr aus Rübenach zurück und zog in einem Fackelzug unter dem Geläut der Kirchenglocken in den Ort ein. In der Vereinsgaststätte „Stelzebach-Stubb” wurde dann dieser einmalige Erfolg in der Vereinsgeschichte entsprechend gefeiert.
Ich hoffe und wünsche, dass dieser Erfolg nicht nur Bestätigung für die Arbeit der vergangenen Monate ist, sondern dass er auch allen Auftrieb und Motivation für das weitere Vereinsleben geben wird. Dies wünsche ich allen Sängern und dem gesamten Verein!
Euer Ortsbürgermeister Karl Jung
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung
Siehe Hinweis des Ordnungsamtes der Verbandsgemeindeverwaltun Montabaur unter der Rubrik “Die Verwaltung informiert” (Seite 7)
Sportverein Oberelbert
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 30.11.2002, 20:00 Uhr, in der Stelzenbachhalle Oberelbert Tagesordnung
1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bekanntgabe der Tagesordnung
4. Verlesen und Beschlussfassung Protokoll 2001
5. Berichte
a) Vorsitzender 1
b) Abteilungsleiter
c) Kassierer
d) Kassenprüfer
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6.
Aussprache zu den Berichten
7.
Entlastung des Vorstandes
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8.
Wahl der Kassenprüfer 2003
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9.
Wahl einer/eines Beisitzenden
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10.
Beschlussfassung über vorliegende Anträge
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11.
Ehrungen
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12.
Verschiedenes
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Anträge an die Versammlung müssen bis zum 24.11.2002 d
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Sportverein Oberelbert
Familien-Skifreizeit in Lüsen vom 27.12. - 04.01.2003
Es sind noch 2 Dreibettzimmer frei!!!
Seit vielen Jahren fahren wir zum Zainerhof nach Lüsen in S'd’
schön qelegene Bauernhof ist bekannt für eine gute —
Vprn eaunq Direkt am Haus gibt s einen kleine Liftanlage für« uÄdier Das Sk.geb.et “Plose 2000” bietet alles, was das SW, u h ™ heaehrt. Der Skibus bringt die Gruppe täglich dorthin. Die erfolqt mit dem eigenen PKW.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung (8 Übernachtung plus Halbpei^ Erwachsene: 205 - EUR Kinder bis 12: 160.- EUR Kinder ab 13:180.- EUR
Anfragen bei: Wilfried Dahlem, Oberelbert, Tel. 02608/1371
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Welschneudorf
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.30 bis 20.301
Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax.0
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth. 0
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findelä
Dienstag, dem 19. November 2002, um 20.00 Uhr im Rathausstatt] Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Oi derates vom 15.10. und 25.10.2002 (öffentlicher Teil)
2. Wirtschafts- und Fällungsplan 2003
3. Beratung und Beschlussfassung über das Forsteinrichtungsw
4. Verschiedenes
5. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgem® derates vom 15.10.2002 (nichtöffentlicher Teil)
2. Auftragsvergabe
3. Auftrags vergäbe
4. Auftragsvergabe
5. Auftragsvergabe
6. Bauangelegenheit
7. Verschiedenes Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innent lieh eingeladen.
56412 Welschneudorf, 12.11.2002 Schwarz, OrtsbürgerMit
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung
der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Erhebung von einm
Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für® Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung 'ABS vom 06.11.2002
Der Ortsgemeinderat Welschneudorf hat auf Grund des § 24 der Gen deordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 ;
§§ 2 Absatz 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Rh .
Pfalz vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltenden Fass« gende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Einzelabrechnung
§1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen . ig
(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächhc e stitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von anlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals
ten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem oder der Verbesserung dienen, erhoben. nz0 (
t Q ii ^ rneuer V. n 9” ist d ie Wiederherstellung einer vorhandenen, 9.^ eilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anla9 dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.
Btehrse fiergebie jetriebe. |ite bis zu jenn eim Jlbständi pu einer
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