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Wochenblatt VG Montabaur
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters^ ^ ^ ^
.nach Vereinbarung
dienstags.
und.
Tel.: 02602/16606. Fax: 02602/917396
Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Heiligenroth aus Anlaß des Spezialmarktes „Martinsmarkt” am 10.11. 2002
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vomi 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes (AGSch- ZuVOWorm 26.09.2000 (GVBI. S.379) zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 28.05.2002 (GVBI. S. 266), wird für die Ortsgemeinde Hei- ligenroth mit Zustimmung der Aufsichts- und Dienstieistungsdirektion in I ri- er folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Heiligenroth dürfen aus Anlass des Spezialmarktes „Martinsmarkt” am Sonntag, dem 10. November 2002 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Wird von der Öffnung des verkaufsoffenen Sonntages am 10. November 2002 Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen am Samstag, dem 09.November 2002 (dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter dürfen am am verkaufsoffenen Sonntag nicht beschäftigt werden. Die Arbeitszeit von Jugendlichen und werdenden Müttern darf 8 Stunden täglich nicht überschreiten.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am verkaufsoffenen Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 56410 Montabaur, den 31.10.2002 Schaaf, Bürgermeister
Volkstrauertag
- Gedenkfeier am Ehrenmal
Im Mittelpunkt der Gedenkfeier steht Erinnerung an die Opfer der beiden
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Wir gedenken der Gefallenen, der Bombenopfer und der vielen Menschen die aus politischen und rassistischen Gründen verfolgt wurden sowie der Menschen, die vertrieben wurden und flüchten mussten.
Die Gedenkfeier findet am 17. November 2002 im Anschluss an Hph «nt tesdienst (gegen 11.00 Uhr) am Ehrenmal der Gemeinde statt Ich darf Sie recht herzlich einladen an der Feier teilzunehmen Bedanken mnrh te ich mich schon jetzt bei der Pfarrqemeinde dem Musikvor^ni^T^ moc t h u ' und dem MGV „Hoffnung” für die Mitwirkung bei der Gestaltung der FeSr^
Erich Herbst, Ortsbürgermeister
Möhnenverein “Heiterkeit”
Hallo Ihr Möhnen der Heiterkeit, am 11.11.2002 ist es wiorw •* beginnt für die Möhnen die schönste Jahreszeit. er soweit ' es
Aus diesem Anlass hat der Vorstand sich ausqedacht es wirrt h^i i « und Ducan ein “Kölschabend” gemacht. 9 ’ es wir <> bei Jutta
Hieizu laden wir alle Möhnen recht herzlich ein. Beginn: 19.30 Uhr, Ende offen.
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlußgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Am Volkstrauertag gedenken wir der Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Terrorismus.
St.-Martins-Umzug 2002
Am Montag. 11.11 2002, findet der St.-Martins-Umzug statt
Der Kindergottesdienst beginnt um 17.30 Uhr und wird vom K, mitgestaltet. Nach dem Gottesdienst stellen wir uns am Fbi s auf. Unter Begleitung des Musikvereins Heiligenroth ziehenwlT gende Straßen: Kirchstraße, Brunnenstraße, Neuwiesenstran Straße, Bergstraße, Bergstraße, Limburger Straße, WinkebJ?’ Kirmesplatz. '^i
Die Straßen werden während des Umzugs von der FreiwilliqenF Heiligenroth abgesperrt. Am Martinsfeuer werden die Brezel Bitte haben sie Verständnis, wenn wir zuerst den Kleinen unriv.W tenkindern die Brezel verteilen!
Die Elternschaft des Kindergartens bietet heißen Tee und Glüh» Verkauf an. 91
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“Koppelgucker”
Der Einlass zu unserem Mundarttheater "Laadser Kernerfraafi’Ä 39 ' 1 ieweils 30 Minuten vor Beainn der Vorstellunn 8 l^ 01
jeweils 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung Freitag, 22.11.2002, Generalprobe, Einlass: 14.30 Uhr Freitag. 22.11.2002, 1. Vorstellung, Einlass: 19.30 Uhr Samstag, 23.11.2002, 2. Vorstellung, Einlass: 19.30 Uhr Sonntag, 24.11.2002, 3. Vorstellung, Einlass: 14.30 Uhr Viel Vergnügen!
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Seniorenkreis Heiligenroth
Am Donnerstag, 14.11.2002, treffen wir uns wieder um 15.00 UhrimPi
SV Heiligenroth
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Herren 1. Kreisklasse, Samstag, 07.12.2002,18.00 Uhr:TTCSteini Heiligenroth
Schüler 1. Kreisklasse, Samstag, 09.11.2002, 15.00 Uhr, TTCI hausen, Nentershausen; Samstag, 16.11.2002, 15.00 UhrTTCS frenz, Heiligenroth
Hinweis:
Unsere Weihnachtsfeier findet am 30.11.2002,19.00 Uhr, in statt. Am gleichen Tage - nachmittags - stehen für die KinderundJ liehen die Vereinsmeisterschaften an.
Mutter-Kind-Turnen geht weiter Der Verein hat eine neue Übungsleiterin für den Mutter- Fischer wird ab 14.11.2002, das Mutter-Kind-Turnen donnerstags| 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Vogelsanghalle (Eingang 2) über FUSSBALL Bambinis
Am 11.11.2002 fällt das Bambini-Training wegen des St.-Martins-Zuj Senioren
Sonntag, 10.11.2002, um 14.30 Uhr Heiligenroth/Ahrb./G. I -Sts II, Spielort: Ruppach-Goldhausen; Hundsangen II - Heiligen« II, Spielort: Hundsangen
Alte Herren
Freitag, 08.11.2002,19.00 Uhr AH Heiligenroth - AH Staudt, I Herz, Schlosser, Stendebach Mittwoch, 13.11.2002,19.45 Uhr AH Horressen - AH 1 9.0° Uhr
Außerdem bitten wir um Anmeldung bis 30 . 1 1.2002 bei Otto Fm* lieh unseres Ausfluges vom 02. bis 05.10.2003, in den Winterspc hof/Thüringen. Die Anzahlung pro Person beträgt 25,00 Euro.
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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von.
donnerstags von.
Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081
St.-Martins-Zug in Ruppach-Goldhausen
am 12.11.2002 NoveP
Der diesjährige Martinszug findet am Dienstag, d®*" . ' j^stt statt. Am Beginn der Veranstaltung steht um 17 -“ , r< , rh de$M Feier in der Pfarrkirche; um ca. 18.00 Uhr ist der Abma 0 Martinsfeuer oberhalb des Schulgeländes, wo auch oi zel stattfindet. Auch in diesem Jahr übernehmen üw Großholbach die musikalische Begleitung. Zu dieBern us( - Klein-, Kindergarten- und Schulkinder aus Ruppach- is( eingeladen. Die Kindergartenkinder nehmen äus org n( jer
den unmittelbar hinter der Musikkapelle am Zug teil. teht die mer reihen sich hinten an. Nach dem Martinszug D ® e j| e n, bei heißem Kakao oder Glühwein noch etwas zu
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