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VG Montabaur
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Öffentl. Bekanntmachungen”
n tii C he Bekanntmachung üfdie Einberufungejner^Ersatzperson
Verbandsgemeinderat Montabaur
PKWG
i.V.m. § 66 KWO)
"" cxhuictr 18 56412 Heiligenroth, hat ihr Mandat als Mit-
nieder ö e, ® 9t -
|ie c /cho« i andesqesetzes über die Wahlen zu den kommunalen läß cnmanen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird somit als Nach- llU Yhste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stim- M^cw/flhlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschem Ulrich Neuroth, Hauptstr. 18, 56412 Daubach, in den Ver- mpinderat einberufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit KWG lieqen vor Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 lunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.
I m tabaur, 22.10.2002 Edmund Schaaf
Bürgermeister als Vorsitzender des Wahlausschusses
'Die Verwaltung informiert”
orlti
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hungszeiten der Verwaltung
Inschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur [Postfach 1262,56402 Montabaur
Snlag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Jierstag auch .16.00 bis 18.00 Uhr
tote Tel.-Nr.02602/126-0
SesBürgerbüros
tag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
jnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Hag.8.00 bis 12.00 Uhr
..02602/126-123
(Aentlich ausliegende Bebauungspläne htmer220 und 221)
jntag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
bi.14.00 bis 16.00 Uhr
Jierstag.08.00 bis 12.30 Uhr
I.08.00 bis 12.30 Uhr
• 220 , Tel.-Nr.02602/126-192
• 221 , Tel.-Nr.02602/126-191
i-Adresse: lnfo@Montabaur.de Adresse: http://www.vg-montabaur.de
fiedspersonen im Bereich [erVerbandsgemeinde Montabaur
»relbert
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o und eil JergartJ
nr ‘'klein! [ssen uni
Schiodsperson:
Benno Philippi
Lahnstraße 2, 56410 Montabaur Vertreter:
Gregor Hommrich
Ora gteweg 23, 56412 Großholbach
Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters
Schiedsperson:
Reinhard Labonte,
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:
Gerhard Schumann In den Krautgarten 3, 56412 Un- tershausen Schiedsperson:
Gerhard Schumann
Inden Krautgärten 3, 56412 Un-
tershausen
Vertreter:
Reinhard Labonte,
-^P^Igngfad 6, 56337 Fitaihnm
Gregor Hommrich
vSSf 23 ' 56412 Großholbach
Be nno Philippj
i?! ^®5GgJj64 1 0Mon t abaur
Telefon
02602/5590
02602/18410
02620/2273
dienst!.
02603/972286
02602/4761
02602/4761
02620/2273
dienstl.
02603/972286
02602/18410
02602/5590
Amtszeit bis
29 06.2003
13.02.2006
06 09.2007
29.10.2003
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e ' le unddÜf r?i'* 9ehören die Stadt Montabaur einschließlich der Gemeinde Boden.
IMedsai
^ ^ 9®hören die Gemeinden Eitelbom, Kadenbach,
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_ osei und Simmern. tech'uIH® dsarT1t sbi
" uoln 90 n NioH^M 11 9 ehören die Gemeinden Gackenbach, Hor- l n Stahlhofon i,nL e ^ ert ’ Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Unters-
Sn^cNedsarm d Daubach -
Ahausen, Heifhi^ *Y gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, ß etlr °th undRi,n!r SC L. ~ ’ N 'edererbach, Nomborn, Nentershausen,
Ppach-Goldhausen.
Nr. 44/2002
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen:
• Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
• Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
• Augst (Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
• Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
• Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilber
scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
• Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
• Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.
Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1.
Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt
Anruf-Sammel-Taxi
der Verbandsgemeinde Montabaur
Tel.: 026027 9470768 und 02620/ 95 33 88;
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Augst-Linie: 0 26 20 / 95 33 88
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Nutzen Sie das Angebot:
- zwischen den Bussen
- am Abend und an den Wochenenden
- Abfahrt von allen AST-Haltestellen
- Rückfahrten bis vor Ihre Haustüre
- Anmeldung 30 min vor fahrplanmäßiger Abfahrt
- Preise zw ischen 0,90€ und 3,30 €
Bitte informieren Sie sich auch über die neuen Möglichkeiten im Stadtverkehr Montabaur.
Besitzen Sie schon den neuen Taschenfahrplan? Infos bei Ihrer Verbandsgemeindeverw altung Montabaur Tel. 02602/126303.
Antragsfrist für ehemalige Klasse 2-lnhaber läuft ab
Über 50-jährige Lkw-Fahrer sind betroffen
Ehemalige Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2, die bis zum 31.12.1999 das 50. Lebensjahr vollendet und ihre Fahrerlaubnis noch nicht verlängert haben, verlieren mit Ablauf des 31.12.2002 die Möglichkeit, diese Verlängerung prüfungsfrei durchführen zu lassen.
Darauf weist die Kreisverwaltung in Montabaur hin.
Dem kann man nur entgehen, wenn man vor dem 31.12. einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung oder der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur gestellt hat. Wichtig: Der Unterzeichnete Antrag ist erst mit Eingang bei der Behörde gestellt.
Wer diese Frist verstreichen lässt, muss zum erneuten Führen von Kraftfahrzeugen dieser Klasse die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung komplett neu ablegen.
Dem Verlängerungsantrag müssen ein durch amtliches Muster vorgeschriebenes Gutachten eines Augenarztes, eine ebenfalls durch amtliches Muster vorgeschriebene Bescheinigung über die durchgeführte ärztliche Untersuchung sowie ein aktuelles Lichtbild beigefügt werden.
Die verlängerte Fahrerlaubnisklasse C/CE (alte Klasse 2) wird, mit einem neuen Erteilungsdatum versehen, auf fünf Jahre befristet. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur, Tel. 02602/124-398, oder -434, -436, -438.

