Einzelbild herunterladen

21

lb lattVG Montabaur

UhrbisiJ

Eiteibom

alle Einwofj

5-00 bis ijl 7 -00bisij|

fl

ächstunl

un 9 einer» 9-00Uh[«| tan den 0 iehr 18.001 6 ) ist somiB

Mitbürgerir« inem perey Ich bi

ath, Büro

St. Martin al eiten hier i an glettsj

ass in dir igenenG; der sonsbgej fhatteich« en.

der Vergs anzi es diversen' jnheit und ussten die .ackenbi bfälle (Gras,

, Die Ki äktivevom , übemo» eseHera arüber hina e Maßnal» ier gehaltert striktive Alt

ille erst am iiisdemFu rauch aus geboten, t lass sicht slich"einrW leiden.

,e Feue n erfreuen ath, Börse

rtsweg run m wir alle ,uch Gäste rd geführt'' der gerne Ihr. Mitfat 11

Kadenbach

'stunden des Ortsbürgermeisters

ec nsiui .von 18.00 bis 20.00 Uhr

.nach Vereinbarung

irr'ölwältuna Tel. und Fax: 02620/633 fcS- Tel: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Nachruf

m2 o Oktober 2002 verstarb im Alter von 73 Jahren

Herr Hermann Jäger

L r Jäger war von 1973 bis 1984 Mitglied des Ortsgemein- Berates von Kadenbach und von 1972 bis 1984 Mitglied des Verbandsgemeinderates Montabaur. Darüber hinaus war er in vielen Ausschüssen beider Räte tätig.

Fachkompetenz und Sachlichkeit zeichneten seine kommu- Lpolitische Arbeit aus. Sie verhalten ihm, verbunden mit Linern freundlichen Wesen, in den Gremien und in der Ver­waltung zu hohem Ansehen.

Die Räte sowie die Verwaltung der Ortsgemeinde Kaden­bach und der Verbandsgemeinde Montabaur danken Herrn Säger für seine kommunalpolitische Arbeit und für die zum '«ohle der Allgemeinheit geleisteten Dienste.

Mir werden sein Andenken in Ehren halten.

Jjnsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen. ft. Oktober 2002

für die Ortsgemeinde Für die Verbandsgemeinde

Kadenbach Montabaur

Helmut Marx Edmund Schaaf

tsburgermeister Bürgermeister

[düng zu den Fraktionssitzungen

bereitung der Ratssitzung vom 04.11.2002 finden die vorberei- praktionssitzungen wie folgt statt: bienstag, 29.10.2002, 20.00 Uhr Gemeindehaus lach interner Absprache [ach interner Absprache

Helmut Marx, Ortsbürgermeister

laninchen-Werbeschau

Die diesjährige Werbeschau des Kaninchen-Zuchtvereins RN 97 Kadenbach findet am Samstag, 26.10.2002, ab 13.00 Uhr und am Sonntag, 27.10.2002, von 10.00 bis 17.00 Uhr im GasthausZum Westerwald in Kadenbach statt. Auf dieser Schau werden ca. 100 Kaninchen verschiedener Rassen, das Ergebnis des Zuchtjahres 2002, bewertet und der Öffentlichkeit prä-

jfc*»;K,«erzürne, ^

iren1$iJ!irh Ch k ein L ach mal mit ,hrer Familie vorbei und infor- Ntbesrhaftin er d n 6 züchteri schen Erfolge dieser schönen Pederde<?Vor Un9 ^ ei Kaffee und Kuchen stehen Ihnen die U"* l i rweitere Informationen und zum Erfah- !en attraktiven Z pre^ 9 un g Eine Tombola erwartet Sie mit l De I Eintritt ist frei! r6 ' Sen '

leim i

r recht Wj

leladen.'

eins W®

r Kleinf 1 ® 1

£-^"n e s S nia Kadenbach

J^nTuSArenhom' a 9 ' 6 , 11 ~ ie bislan 9 sehr siegreiche 1. Mann Bettler sind erwünscht! S ° ß ist um 14-30 Ubr in ,mmendorf! Sc F^ERREN cni-

hßjßj *

Das HeimsnEü^ 1 ' ^ er Altherr snmannschaft am San IN 9 ber Kadenbacher Kicker beginnt um 16.0

|5 ^ ef fpunkt U für 1 n a 0 ^ Y br s P' elt d ' e F-Jugend in und gege p lei nKadenb ac h emeinSame Ab,ahrt ist um 17.15 Uhr e

Nr. 43/2002

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des BebauungsplanesAuf der Höh 3. Erweiterung" der Ortsgemeinde Kadenbach

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Geltungsbereich der I. Änderung des BebauungsplanesAuf der Höh 3. Erweiterung der Ortsgemeinde Kadenbach

zT B A ~

Die vom Ortsgemeinderat von Kadenbach am 01.07.202 als Satzung beschlossene 1. Änderung des BebauungsplanesAuf der Höh 3. Erwei­terung" wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisver­

waltung des Westenwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Bauverwaltung, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jeder­mann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungs­planes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn