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Selbsternannter

unabhängiger Pflegesachverständiger sorgt für Unmut

Vor einem sogenannten unabhängigen Pflegesachverständigen warnen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland- Pfalz. Für teures Geld bietet der angebliche Sachverständige - ein examinierter Krankenpfleger - im Süden von Rheinland-Pfalz sei­ne fragwürdigen Dienste an. Er erstellt beispielsweise Gegengut­achten gegen die Einstufungen des MDK in eine bestimmte Pfle­gestufe, verspricht Unterstützung bzw. Übernahme bei Wider­spruchs- und Sozialgerichtsverfahren und berät Pflegebedürftige zum Thema Pflegeversicherung. Um Problemen vorzubeugen, weisen Verbraucherzentrale und MDK in Rheinland-Pfalz auf fol­gende Dinge hin:

o Der Begriffunabhängiger Pflegesachverständiger ist in keiner Wei­se geschützt. Es gibt weder eine spezielle Ausbildung dafür noch genau festgeschriebene Qualitätskriterien. Im vorliegenden Fall prüft die Verbraucherzentrale, ob die angebotene Tätigkeit einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellt und wird gegebenenfalls eine Abmahnung veranlassen.

o Es ist fraglich, ob und in welcher Form die erwähnten Gutachten im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht anerkannt werden, o Im übrigen stellt der selbsternannteExperte in seiner Selbst­darstellung ein falsches Rechenbeispiel für die durch ihn erwirk­te Kostenersparnis dar. Nach seiner Berechnung verliert ein Lang­zeit-Pflegebedürftiger, der 10 Jahre Leistungen der Pflegestufe 2 statt der Pflegestufe 3 bezieht, bis zu 61.320 Euro zur Sicher­stellung seiner Pflege. Tatsächlich würde der Pflegebedürftige aber, wäre er in Pflegestufe 3 statt 2 eingestuft, bis zu 18.360 Euro mehr für pflegebedingte Aufwendungen im Verlauf von zehn Jahren erhalten. Was allerdings nicht erwähnt wird, ist die Tat­sache, dass bei einer höheren Pflegestufe auch der Pflegesatz im Pflegeheim wesentlich höher ist, so dass letztendlich der Pfle­gebedürftige unter dem Strich pro Monat mehr aus eigener Tasche zahlen muss.

Wer Probleme oder Fragen im Zusammenhang mit derartigen Sach­verständigen hat, kann sich unter der Rufnummer 06131/28 48 0 (montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr) an die Verbraucherzen­trale wenden. Bei Fragen zur Pflegeversicherung kann man sich an die Beratungs- und Koordinierungsstellen bei den örtlichen Sozial­stationen/Ambulante Hilfezentren wenden. In Rheinland-Pfalz gibt es über 130 Anlaufstellen. Diese informieren Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos und trägerübergreifend.

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Ilere Informationen: www.deutsch-lranzoes-forum.oro ab 2000 uhr , im

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