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“unabhängiger Pflegesachverständiger” sorgt für Unmut
Vor einem sogenannten unabhängigen Pflegesachverständigen warnen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland- Pfalz. Für teures Geld bietet der angebliche Sachverständige - ein examinierter Krankenpfleger - im Süden von Rheinland-Pfalz seine fragwürdigen Dienste an. Er erstellt beispielsweise Gegengutachten gegen die Einstufungen des MDK in eine bestimmte Pflegestufe, verspricht Unterstützung bzw. Übernahme bei Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren und berät Pflegebedürftige zum Thema Pflegeversicherung. Um Problemen vorzubeugen, weisen Verbraucherzentrale und MDK in Rheinland-Pfalz auf folgende Dinge hin:
o Der Begriff “unabhängiger Pflegesachverständiger ist in keiner Weise geschützt. Es gibt weder eine spezielle Ausbildung dafür noch genau festgeschriebene Qualitätskriterien. Im vorliegenden Fall prüft die Verbraucherzentrale, ob die angebotene Tätigkeit einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellt und wird gegebenenfalls eine Abmahnung veranlassen.
o Es ist fraglich, ob und in welcher Form die erwähnten Gutachten im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht anerkannt werden, o Im übrigen stellt der selbsternannte „Experte” in seiner Selbstdarstellung ein falsches Rechenbeispiel für die durch ihn erwirkte Kostenersparnis dar. Nach seiner Berechnung verliert ein Langzeit-Pflegebedürftiger, der 10 Jahre Leistungen der Pflegestufe 2 statt der Pflegestufe 3 bezieht, bis zu 61.320 Euro zur Sicherstellung seiner Pflege. Tatsächlich würde der Pflegebedürftige aber, wäre er in Pflegestufe 3 statt 2 eingestuft, bis zu 18.360 Euro mehr für pflegebedingte Aufwendungen im Verlauf von zehn Jahren erhalten. Was allerdings nicht erwähnt wird, ist die Tatsache, dass bei einer höheren Pflegestufe auch der Pflegesatz im Pflegeheim wesentlich höher ist, so dass letztendlich der Pflegebedürftige unter dem Strich pro Monat mehr aus eigener Tasche zahlen muss.
Wer Probleme oder Fragen im Zusammenhang mit derartigen Sachverständigen hat, kann sich unter der Rufnummer 06131/28 48 0 (montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr) an die Verbraucherzentrale wenden. Bei Fragen zur Pflegeversicherung kann man sich an die Beratungs- und Koordinierungsstellen bei den örtlichen Sozialstationen/Ambulante Hilfezentren wenden. In Rheinland-Pfalz gibt es über 130 Anlaufstellen. Diese informieren Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos und trägerübergreifend.
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