Nr. 40/2tx Wochenblatt VG Montabaur
-' ainp andere Decke beschlossen ist, gilt diese - abweichend
n generfo l un9 ? z atz 2 Satz 1 - als Merkmal der endgültigen Herstellung. n nach § ^unselbständige Grünanlagen gärtnerisch bzw. landespflegerisch gestal- »flächem et sind,
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en über ditabe S a) f ^e r g®stellt”und die unbefestigten Teile gemäß Absatz 2 Buch- Lho b) gestaltet sind.
stimmen,, S elbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre 9 Ichen im Eigentum der stehen und gärtnerisch bzw. landespflegerisch
den vorsl jestaltet sind.
gen. 10 . Vorausleistungen
ianlagen , nie Ortsqemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht äche Bruc Uh nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen !is zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages »rheben, wenn
)are Grün i) mit der Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen wurde 1 (Eckgrur ,nd
9en ^ du,( ,t die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von vier 3n beitra ! lahrpn zu er warten ist (sogenannte Herstellungsalternative gemäß § 133 und dieV ^ satz 3 gatz 1 BauGB).
^^Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge können auch in mehre- ingsanlag Raten oder j m Rahmen der Erhebung von Teilbeiträgen nach § 8 ache beii ^ atz 2 erhoben werden. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Bei- ’weit bei raqssC huid zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht bei-
tsfderft ragspfüchtig ist.
der Bau! i 11 • Ablösung des Erschließungsbeitrages tungen t for Entstehung der Beitragspflicht kann die Ablösung des Erschließungs- jeitrages vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der chließum raraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe des BauGB und dieser Sat- rundstüc :un 9 zu ermittelnden Erschließungsbeitrages, e Zahl ( i 12-Beitragsschuldner
Baulasti 1 ) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- ht voll in< ragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei- 1 nurfün ragspflichtigen Grundstückes ist.
iileinrichti 2 ) Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigen- umsgesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer ner 2 die! mtsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig, wird, gelt 3 ) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.
' nei 13-Veranlagung und Fälligkeit
1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftli- hen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bei- Jragsbescheides zur Zahlung fällig.
flicMsob ^ Der Beitra 9 sbescheid enthält: eckt wert • d ' e Bezeichnung des Beitrages,
1 Numme !. den Namen des Beitragsgläubigers, die Gerne®, den Namen des Beitragsschuldners, die Bezeichnung des Grundstückes,
. die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,
. den zu zahlenden Betrag,
die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beiragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrund- agen nach dieser Satzung,
die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück uht und
0 . eine Rechtsbehelfsbelehrung.
14 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten
ae selbsti r es | Satzun 9 tritt rückwirkend zum 19.12.1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt iahme dei ie . Sat2un 9 der Ortsgemeinde Görgeshausen über die Erhebung ein- ■.aitunni I ,a ' 9er Beiträ 90 für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanla- aaltung). en vom 19.12.1998 außer Kraft
nasanlao ? 412 Görgeshausen, 23.09.2002 (Siegel) Burkard
* 'rtsaemeinrjp ^mochoMCAn
den befestigten Teilen entsprechend Absatz 2 Buch-
/ .
s beschlfi, n S9 ^ e/nde Geveshausen i öffentlich pmweis
Ortsbürgermeister
1 OTTemiiu x .
Sinne vw § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Ralz (GemO) 1 aer Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert
uren Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes ingewiesen:
gen Anlad j^p n ^ n ’ die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften jnzelfalln ^ eset2e s oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen betriebsli 9 ® en ® ln dabr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig linrichtun! d a ^ de 9 ek ommen. Dies gilt nicht, wenn
dem Bau ' “j® Bsstimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
f die Hers ,^9 u ng, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung 1 ' verletzt worden sind, oder
eines dabres di® Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- 0der f® man d die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- AHan 6n 9 a 9®nüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- vftrh^ U 6 r ^‘Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- rtat iem na , tes ’ der die Verletzung begründen soll, geltend macht, lüch nach Ah , 09 , Verletzun 9 nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann leitend machen ^ ^ enannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung
Ü 12 Görgeshausen. 23.09.2002 (S.) Burkard
' Ortsbürgermeister
mgen zu'
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is beschlj :henmäß| , wenn 5 genai indige PJ 3 Befestig eton, Plf dere Beff
Nr. 40/2002
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Telefon: 06485/222
Grün-Weiß Görgeshausen
SENIOREN
Am Sonntag, 06.10.2002, spielen wir gegen den VfR Nomborn.
Anstoß ist um 14.30 Uhr in Nomborn.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.
Internet: www.grossholbach.de
tBHt
Heilberscheid
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon und Fax: 06485/4455
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von.17.00 bis 19.00 Uhr
evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
Telefon und Fax:.06485/223
Schreddertage
Auch in diesem Jahr bietet die Ortsgemeinde wieder die Möglichkeit an, Ast- und Baumschnitt zum Schreddern auf dem Gelände des Bauhofes anzuliefem. Das Schreddern ist für die Anlieferer kostenlos, jedoch ist die Mithilfe erforderlich. Ich bitte zu beachten, dass kein Grünmüll wie Rasenschnitt, Laub etc. angeliefert werden kann.
Äste können bis zu einer Stärke von 18 cm verarbeitet werden. Wegen der Wiedervenwertung des Schreddergutes kann Astschnitt von Eichen nicht verarbeitet werden.
Die Schreddertage sind jeweils am Samstag, 19.10. und 26.10.2002 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
Frauengemeinschaft Nentershausen
Die Frauengemeinschaft Nentershausen lädt alle Frauen für Freitag, 11.10.2002,19.00 Uhr zu einem Emtedankgottesdienst in der Kirche und anschließend zum gemütlichen Beisammensein im Jugendheim ein. Anmeldung mit 4,00 Euro Kostenbeitrag bis Montag, 07.10.2002, im Rarr- büro.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Die nächste Übung findet am Freitag, 04.10.2002, um 19.00 Uhr statt.
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
donnerstags. von 18.00 bis 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung. t .Tel.: 06485/224
Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/1541

