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ilientag ai Jrbach.
Wochenblatt VG Montabaur _
Inlieferung Baum- und Heckenschnitt ,..r bis 26. Oktober möglich
1 -r unseren Lagerplatz für Baum- und Heckenschnitt rechtzeitig für in Darmtwir u Martinsfeuer herrichten können, ist eine Anlieferung
, jnser aiesj und Heckenschnitt nur bis spätestens 26. Oktober 2002 mög-
irl ich bitte unbedingt, auf diesen Termin zu achten. icl1, Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
'uss möch- 'iele Höhe. es . Salate rauenhant (tionen wii 9te Gesel u haben.
Freundefei
'6r?lich um mich an. sh aus.
lA/eihnachtstannen gesucht
' Weihnachtszeit sind wir wieder auf der Suche nach zwei stattlichen Weihnachtsbäumen für den Brunnenplatz und den Eingangsbereich Her Buchfinkenlandhalle.
ollten Sie eh an die Fällung Ihrer Tanne/Fichte denken, sprechen Sie
Wilfried Noll, Ortsbürgenmeister
Spiele aus: i in Horbach > >rressen/E.
20.00 Uhr
6439/1764
39/909362
t-online.de
39/900990
39/900968
t-online.de
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Nr. 40/2002
st Martins-Umzug eine Woche später am 12. November
allo, liebe Kinder!
, e r Termin des St.-Martins-Umzuges ist mit Feuerwehr, Pfarrer, Kinder- larten Musikkapelle usw. abzustimmen. Da kann es schon einmal Vorkommen, dass nicht alle Akteure am selben Tag Zeit haben. Daher müssen wir unser St.-Martins-Fest um einige Tage verschieben, deuer Termin ist Dienstag, 12.11.2002, 17.00 Uhr. Wir beginnen unser : estwie gewohnt um 17.00 Uhr in der Wendelinuskapelle.
Am Samstag, 09.11.2002, wollen wir uns um 19.00 Uhr am Gemeinde- laus treffen, Holz einschlagen und für das Martinsfeuer aufstellen. Und Hamit wir auch tatkräftige Unterstützung erhalten (nur so geht’s), bringt doch einfach eure Papas mit.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Hallo Turnerfrauen
Es ist wieder soweit: Die Wutz werd geschlacht. Auf Deutsch: Unser alljährliches Zwiebelkuchen-Essen ist auf den 17.10. gelegt. Aber halt - vor den Kalorien wird erst was für die Gesundheit getan. Wir bitten um rege urnbeteiligung, danach geht’s gemeinsam zum Gasthaus.
Termine Eisbachtaler Sportfreunde
)onnerstag, 03.10.2002
I5.00 Uhr Eisbachtaler Sportfreunde - Eintracht Bad Kreuznach. Nach- lolspiel der Oberliga Südwest in Nentershausen.
; reitag, 04.10.2002
I9.30 Uhr SG Oberbieber/Niederbieber - Eisbachtaler Sportfreunde II. Spiel der Bezirksliga Ost in Oberbieber.
i 19.30 Ulli ►39/901310 16439/74« mt bekam
“EISBACHGEMEINDEN”
Girod
TS »Prechstunden des Ortsbürgermeisters
ieS »ontags. . 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
lonnerstags. von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
aemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696
Msbürgermeister.Tel.: 06485/793
undsache
Ein kleines silberfarbenes Taschenmesser mit vielen Funktionen wurde , ™ lr abgegeben. Der Eigentümer kann dieses während der Sprechenden bei mir abholen.
Karl-Heinz Fend, Ortsbürgermeister
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139/90178*
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Görgeshausen
öffentliche Bekanntmachung
?h Z K n ® der Ortsgerneinde Görgeshausen zur late- von einr naligen Beiträgen nach für ct " lcflen Investitionsaufwendungen
Wom 23 Septembe n 20O2 iehrSanla ^ en ( Ausbaubeitragssatzun 9 ’ *)
■eordnnnf du nd ? rat Gör 9eshausen hat auf Grund des § 24 der Gemein- *2 Absat7 i R 2 1e,nlan ö-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 und der §§ j . 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz
vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Einzelabrechnung
§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Sa tzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstm als hergestellten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung 3, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.
1. “Erneuerung” ist die Wiederherstellung einer vorhanden en, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustani d.
2. “Erweiterung” ist jede flächenmäßige Vergrößerung eine r fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.
3. “Umbau” ist jede nachhaltige technische Veränderung) an der Verkehrsanlage.
4. “Verbesserung” sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlngen im Sinne von § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähic i sind.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a - c BauGB zu erheben sind.
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhe ben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.
§ 2 - Beitragsfähige Verkehrsanlagen
(1) Beitragsfähig ist der Ausbauaufwand nach Art und Um fang für
1. Verkehrsanlagen, ausgenommen solche in Kern-, Gewe rbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, an denen eine bauliche, gewerbliche, industr ielle oder vergleichbare Nutzung zulässig ist
a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, w enn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine entspre< uhende einseitige Nutzung zulässig ist.
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine entsprechende einseitige Nutzung zulässig ist.
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine e ntsprechende einseitige Nutzung zulässig ist.
2. Verkehrsanlagen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, groBflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine entsprechende einseitige Nutzung zulässig is t.
3. selbstständige Fußwege und Radwege mit einer Mindeestbreite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m.
4. Parkflächen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer 1 b is 4 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummes r 1 bis 4 sind (selbstständige Parkflächen), bis zu 15 % der Flächen der durch gesonderte Satzung festzusetzenden bevorteilten Grundstücke.
5. Grünanlagen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer 1 bis 4 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Numme r 1 bis 4 sind (selbstständige Grünanlagen), bis zu 15 % der Flächen der durch gesonderte Satzung festzusetzenden bevorteilten Grundstücke.
(2) Ergeben sich nach Absatz 1 unterschiedliche Höchstbreil ten, so gilt für
die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite. Die in Absatz 1 genannten Breiten sind Durchschnittsbreiten. ,
(3) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so erhöhen sich die in Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 angegebenen Maße - unter Berücksichtigung der Breiten nach Absatz 2 - um die Hälfte, mindes tens aber um 8 m.
§ 3 - Ermittlungsgrundsatz und Ermittlungsgebiet Der beitragsfähige Ausbauaufwand wird für die einzelne Ve rkehrsanlage oder nach Beschluss des Ortsgemeinderates für bestimmt e Abschnitte der Verkehrsanlage nach den tatsächlichen Investitionsau rfwendungen ermittelt.
§ 4 - Gegenstand der Beitragspflicht
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, indu striell oder in vergleichbarer Weise nutzbaren Grundstücke, die die re chtliche und tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu divr hergestellten oder ausgebauten Verkehrsanlage haben.
§ 5 - Gemeindeanteil
Der Gemeindeanteil wird im Einzelfall nach der Verkehrsb« =>deutung der herzustellenden oder auszubauenden Verkehrsanlage durc:h Beschluss des Ortsgemeinderates festgesetzt.
§ 6 - Beitragsmaßstab
(1) Maßstab ist die Geschossfläche. Die Berechnung der Ge: s chossfläche erfolgt durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit d er Geschos-

