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ilientag ai Jrbach.

Wochenblatt VG Montabaur _

Inlieferung Baum- und Heckenschnitt ,..r bis 26. Oktober möglich

1 -r unseren Lagerplatz für Baum- und Heckenschnitt rechtzeitig für in Darmtwir u Martinsfeuer herrichten können, ist eine Anlieferung

, jnser aiesj und Heckenschnitt nur bis spätestens 26. Oktober 2002 mög-

irl ich bitte unbedingt, auf diesen Termin zu achten. icl1, Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

'uss möch- 'iele Höhe. es . Salate rauenhant (tionen wii 9te Gesel u haben.

Freundefei

'6r?lich um mich an. sh aus.

lA/eihnachtstannen gesucht

' Weihnachtszeit sind wir wieder auf der Suche nach zwei stattli­chen Weihnachtsbäumen für den Brunnenplatz und den Eingangsbereich Her Buchfinkenlandhalle.

ollten Sie eh an die Fällung Ihrer Tanne/Fichte denken, sprechen Sie

Wilfried Noll, Ortsbürgenmeister

Spiele aus: i in Horbach > >rressen/E.

20.00 Uhr

6439/1764

39/909362

t-online.de

39/900990

39/900968

t-online.de

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Nr. 40/2002

st Martins-Umzug eine Woche später am 12. November

allo, liebe Kinder!

, e r Termin des St.-Martins-Umzuges ist mit Feuerwehr, Pfarrer, Kinder- larten Musikkapelle usw. abzustimmen. Da kann es schon einmal Vor­kommen, dass nicht alle Akteure am selben Tag Zeit haben. Daher müs­sen wir unser St.-Martins-Fest um einige Tage verschieben, deuer Termin ist Dienstag, 12.11.2002, 17.00 Uhr. Wir beginnen unser : estwie gewohnt um 17.00 Uhr in der Wendelinuskapelle.

Am Samstag, 09.11.2002, wollen wir uns um 19.00 Uhr am Gemeinde- laus treffen, Holz einschlagen und für das Martinsfeuer aufstellen. Und Hamit wir auch tatkräftige Unterstützung erhalten (nur so gehts), bringt doch einfach eure Papas mit.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Hallo Turnerfrauen

Es ist wieder soweit: Die Wutz werd geschlacht. Auf Deutsch: Unser all­jährliches Zwiebelkuchen-Essen ist auf den 17.10. gelegt. Aber halt - vor den Kalorien wird erst was für die Gesundheit getan. Wir bitten um rege urnbeteiligung, danach gehts gemeinsam zum Gasthaus.

Termine Eisbachtaler Sportfreunde

)onnerstag, 03.10.2002

I5.00 Uhr Eisbachtaler Sportfreunde - Eintracht Bad Kreuznach. Nach- lolspiel der Oberliga Südwest in Nentershausen.

; reitag, 04.10.2002

I9.30 Uhr SG Oberbieber/Niederbieber - Eisbachtaler Sportfreunde II. Spiel der Bezirksliga Ost in Oberbieber.

i 19.30 Ulli ►39/901310 16439/74« mt bekam

EISBACHGEMEINDEN

Girod

TS »Prechstunden des Ortsbürgermeisters

ieS »ontags. . 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

lonnerstags. von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

aemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696

Msbürgermeister.Tel.: 06485/793

undsache

Ein kleines silberfarbenes Taschenmesser mit vielen Funktionen wurde , lr abgegeben. Der Eigentümer kann dieses während der Sprech­enden bei mir abholen.

Karl-Heinz Fend, Ortsbürgermeister

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Görgeshausen

öffentliche Bekanntmachung

?h Z K n ® der Ortsgerneinde Görgeshausen zur late- von einr naligen Beiträgen nach für ct " lcflen Investitionsaufwendungen

Wom 23 Septembe n 20O2 iehrSanla ^ en ( Ausbaubeitragssatzun 9 *)

eordnnnf du nd ? rat Gör 9eshausen hat auf Grund des § 24 der Gemein- *2 Absat7 i R 2 1e,nlan ö-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 und der §§ j . 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz

vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Einzelabrechnung

§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen

(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächlichen Inve­stitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrs­anlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Sa tzung.

(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstm als hergestell­ten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung 3, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.

1.Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhanden en, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustani d.

2.Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung eine r fertiggestell­ten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.

3.Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung) an der Ver­kehrsanlage.

4.Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung des Anlie­gervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anla­ge.

(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlngen im Sinne von § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähic i sind.

(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstat­tungsbeträge nach §§ 135 a - c BauGB zu erheben sind.

(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhe ben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

§ 2 - Beitragsfähige Verkehrsanlagen

(1) Beitragsfähig ist der Ausbauaufwand nach Art und Um fang für

1. Verkehrsanlagen, ausgenommen solche in Kern-, Gewe rbe- und Indu­striegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszen­tren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, an denen eine bauliche, gewerbliche, industr ielle oder ver­gleichbare Nutzung zulässig ist

a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, w enn eine beid­seitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine entspre< uhende einsei­tige Nutzung zulässig ist.

b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine entsprechende einseitige Nutzung zulässig ist.

c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine e ntsprechende einseitige Nutzung zulässig ist.

2. Verkehrsanlagen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, groBflächige Han­delsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine entsprechende einseitige Nutzung zulässig is t.

3. selbstständige Fußwege und Radwege mit einer Mindeestbreite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m.

4. Parkflächen,

a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer 1 b is 4 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,

b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummes r 1 bis 4 sind (selbstständige Parkflächen), bis zu 15 % der Flächen der durch geson­derte Satzung festzusetzenden bevorteilten Grundstücke.

5. Grünanlagen,

a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer 1 bis 4 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,

b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Numme r 1 bis 4 sind (selbstständige Grünanlagen), bis zu 15 % der Flächen der durch geson­derte Satzung festzusetzenden bevorteilten Grundstücke.

(2) Ergeben sich nach Absatz 1 unterschiedliche Höchstbreil ten, so gilt für

die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite. Die in Absatz 1 genann­ten Breiten sind Durchschnittsbreiten. ,

(3) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so erhöhen sich die in Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 angegebenen Maße - unter Berück­sichtigung der Breiten nach Absatz 2 - um die Hälfte, mindes tens aber um 8 m.

§ 3 - Ermittlungsgrundsatz und Ermittlungsgebiet Der beitragsfähige Ausbauaufwand wird für die einzelne Ve rkehrsanlage oder nach Beschluss des Ortsgemeinderates für bestimmt e Abschnitte der Verkehrsanlage nach den tatsächlichen Investitionsau rfwendungen ermittelt.

§ 4 - Gegenstand der Beitragspflicht

Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, indu striell oder in vergleichbarer Weise nutzbaren Grundstücke, die die re chtliche und tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu divr hergestell­ten oder ausgebauten Verkehrsanlage haben.

§ 5 - Gemeindeanteil

Der Gemeindeanteil wird im Einzelfall nach der Verkehrsb« =>deutung der herzustellenden oder auszubauenden Verkehrsanlage durc:h Beschluss des Ortsgemeinderates festgesetzt.

§ 6 - Beitragsmaßstab

(1) Maßstab ist die Geschossfläche. Die Berechnung der Ge: s chossfläche erfolgt durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit d er Geschos-