Wochenblatt VG Montabaur
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8 ,56410 Montabaur od
fach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.
Donnerstag auch .
Zentrale Tel.-Nr.
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.
Donnerstag.
Freitag.
Tel.-Nr.
.08.00 bis 12.00 Uhr
16 00 bis 18.00 Uhr ' .02602/126-0
8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend 8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend 8.00 bis 12.00 Uhr 02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.
und.
Donnerstag.
Freitag.
Zimmer 220, Tel.-Nr.
Zimmer 221, Tel.-Nr.
E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de
08.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 08.00 bis 12.30 Uhr 08.00 bis 12.30 Uhr
.02602/126-192
.02602/126-191
Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de
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der Verbandsgemeinde Montabaur
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Weitere Infos: Tel. 02602/126303.
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen:
• Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
• Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
• Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
• Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
• Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
• Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
• Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.
Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen und zwar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhnhtl Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1. uoernohte
Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt
Rnezielles Gesprächsangebot hpq Büraerbeauftragten des Landes
Rheinland-Pfalz für Blinde und Gehörlose
Mel seit Bestehen des Amtes des Bürgerbeauftrant, Zum ersten . besteht speziell für Probleme von blinden bzwcL* Büraerinn^n und Bürgern mit Verwaltungen die MöjSft resorSh mit dem Burgerbeauftragten des Landes Rheinland.*! SK Galle, zu fuhren. Diese Sprechtage werden in Abstimmung Jeweiligen Interessensvertretungen der Betroffenen organg nlr Sprechtag für sehbehinderte und blinde Bürgerinnen und BüS fandet am Dienstag. 26 November 2002, .m Blinden- undSehbeJ
dertenverein in Mainz statt
intprpssierte Bürgerinnen und Burger können sich bis zum 31. ber 2002 t^efonisch (0 61 31) 2 89 99 99 oder per Fax (De,2 an qq 89 im Büro des Burgerbeauftragten oder aber auchbeimu desblindenverband. Herrn Seibert. Telefon (0 27 41) 2 15 51 ods Fax (0 27 41)93 37 71 . anmelden.
Der Sprechtag für gehörlose Bürgerinnen und Bürger findet am0» nerstaq 28 November 2002, in der Stadtverwaltung Frankenthal fjj. hausplatz 2 - 7 67227 Frankenthal, statt. Interessierte Bürgerin,*, und Büroer können sich hierzu ebenfalls bis 31. Oktober 20021*
fomsch (0 61 31)2 89 99 99 oder per Fax (0 61 31) 2 8999 89n
Büro des Burgerbeauftragten, in der Nachschulischen Beratung^ für Hörqeschädigte. Herrn Kuhn, Jahnplatz 9, 67227 FrankenUd Telefon (0 62 33) 4 90 92 33 / 4 90 92 34, Fax (0 62 33)49091$ oder aber beim Leiter der Fachdienste des Landesverbandes» Gehörlosen; Herrn Esswein, Carl-Spitzweg-Str. 30, 67227 ft» kenthal. Telefon (0 62 33) 34 58 22, Fax (0 62 33) 34 58 27, am», den. Soweit erforderlich, steht auch ein Gebärdendolmetscherar Verfügung.
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hat nach §1» Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheblatf Pfalz vom 3. Mai 1974 die Aufgabe, im Rahmen des Parlament» sehen Kontrollrechts des Landtags die Stellung des Bürgers imVe kehr mit Behörden zu starken.
Der Bürgerbeauftragte versucht schnell und unbürokratisch zu Id fen. Die Hilfe ist selbstverständlich kostenlos.
Das Amt des Burgerbeauftragten des Landes Rheinland-PfalzistlFi auf der Grundlage eines Landesgesetzes eingerichtet worden.^ gäbe des Bürgerbeauftragten ist es u.a.. in jedem Einzelfallzwisda den Verwaltungen und den Bürgerinnen und Bürgern zuvemia und auf einvernehmliche Lösungen hinzuwirken.
Über die Aufgaben des Bürgerbeauftragten und seine Mögiiehtefei Bürgerinnen und Burgern zu helfen, informiert ein Faltblatt üntsiäa Titel “Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz-Ihr Pal ner für unbürokratische Hilfe“, das Sie im Büro des Bürgerbearf ten anfordern können.
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Die aktuellen Termine von weiteren Sprechtagen des Bürge/ti« fragten können auch im Videotext, Tafel 795, in Südwest RP,<iJ rufen werden. Informationen über den Landtag und die Arbeit desK gerbeauftragten erhalten Sie im Internet unter der Af*“ http://www.landtag.rheinland-pfalz.de (Stichwort: “Dienste*).
LVA - Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz Rentenansprüche durch deutsch-tschechisches Sozialversicherungsabkommen
Am 1 September 2002 ist das Abkommen über Soziale Sichert^ sehen Deutschland und der Tschechischen Republik in Kraft geW Für einen Rentenanspruch werden nun neben deutschen auch A* Tschechischen Republik zurückgelegten Versicherungszeiten anf
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Personen, die Versicherungszeiten in der Tschechischen Repubft gelegt haben und
bisher eine Rente nur unter Berücksichtigung ihrer deutsche*) Sicherungszeiten beziehen oder ,
eine Rente nur deshalb nicht beziehen, weil allein auf Gnfll deutschen Zeiten die Anspruchsvoraussetzungen für eine nicht erfüllt waren,
können einen Antrag auf Überprüfung ihrer Rentenangelegert^’ Berücksichtigung der tschechischen Versicherungszeiten steten-A dig ist die Landesversicherungsanstalt Niederbayern-Oberpfaiz,"" Viehmarkt 2, 84028 Landshut.
Der in Deutschland gestellte Antrag gilt gleichzeitig auch als AnW Hentenleistungen aus der Tschechischen Republik.
i^nH d? f lU i künfte erteilen die Landesversicherungsanstalt (LVAI
lana-Pfäiz, Speyer, ihre Auskünfte- und Beratungsstellen und Voran tenaltesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtve maK des v
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