Wochenblatt VG Montabaur
c) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Absatz 2 Buc - stabe a) hergestellt und die unbefestigten l eile gemäß Absatz 2 buc stabe b) gestaltet sind.
(3) Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der stehen und gärtnerisch bzw. landespflegerisch gestaltet sind.
§ 10 - Vorausleistungen
(1) Die Ortsgemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages erheben, wenn
a) mit der Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen wurde und
b) die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von vier Jahren zu er warten ist (sogenannte Herstellungsalternative gemäß § 133 Absatz 3 Satz 1 BauGB).
(2) Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge können auch in mehreren Raten oder im Rahmen der Erhebung von Teilbeiträgen nach § 8 Absatz 2 erhoben werden. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht beitragspflichtig ist.
§ 11 - Ablösung des Erschließungsbeitrages
Vor Entstehung der Beitragspflicht kann die Ablösung des Erschließungsbeitrages vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe des BauGB und dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages.
§ 12 - Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des beitragspflichtigen Grundstückes ist.
(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(3) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 13 - Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsgläubigers,
3. den Namen des Beitragsschuldners,
4. die Bezeichnung des Grundstückes,
5. die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,
6. den zu zahlenden Betrag,
7. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
8. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
9. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und
10. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
§ 14 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen vom 27.04.1999 außer Kraft.
56412 Niederelbert, 12.09.2002 (Siegel) Müller
Ortsgemeinde Niederelbert Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzuna geltend machen. a
56412 Niederelbert, 12.09.2002 (S.) Müller, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am Dor nerstag, 26.09.2002, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stat
Tagesordnung Öffentliche Sitzung
1. Benutzungsordnung und Benutzungsvertrag für die Elberthalle
Nr -38/20$
„cnrdnunq und Benutzungsvertrag für das Sportlerhel
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4. Ve tf C TchenSitzung sind alle interessierten Einwohner/innen hetz- Kch eingeladen. 16 09.2002 Mti/ter, OrtsbürgermeiHl
iS»eis Mortag.'23.O9.2O02, 20.00 Uh,, Rath»,»)
Wählergruppe Hubinge .
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Wählergruppe Maie .
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Friedhof Niederelbert
Der Ortsgemeinderat Niederelbert hat die Räumung der ReihengrabstÄl ten gegenüber dem Ausgang der Friedhofshalle beschlossen, sofern® Ruhefrist bzw. Nutzunaszeit erloschen ist Reihen-,
Ruhefrist bzw.^ Nutzungszeit ^erloschen ist. Reihengrabstätte'n und'auJ^erwaltL
Einzelgräber, bei denen die Satzungsgemäße Ruhefrist bzw Nu■ zeit von 30 Jahren abgelaufen ist, (§ 11 Abs. 1 der Satzung über das f* hofs- und Bestattungswesen) sind daher einzuebnen. Shriei
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Die Ortsgemeinde bietet den Angehörigen bzw. UnterhaltsverpflichtL der betroffenen Grabstätten an, für die zu entfernende Grabumrand] mit dem dazugehörenden Betonsockel und Grabsteine einen von dei Gemeinde kostenlos extra bereitgestellten Container zu benutzen 6
Die Grabsteine und Grabumrandungen werden von der Ortsgemeil kostenlos entsorgt. i
Die Entfernung der Grabsteine und Umrandungen mit den entsprecl den Betonsockel ist in der Zeit vom 7. - 26. Okt 2002 vorzunehmen.^
Während dieser Zeit befindet sich auf dem Friedhof ein Container zur Auf nähme der entfernten Grabsteine, Umrandungen und Betonsockel.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von der Räumung nur diel Grabstätten erfasst sind, bei denen nach 30 Jahren die Ruhefrist odeif Nutzungszeit abgelaufen ist. Sofern Angehörige bzw. UnterhaltspflicTflf ge auch Grabstätten einebnen möchten, wo die Ruhefrist oder Nufl zungszeit in anderen Grabfeldern noch nicht abgelaufen ist, KönnenauMf “Liedei hier die Einebnungsarbeiten vorgenommen werden. Ich bitte aber, die geräumten Grabstätten nicht mit rotem Splitt abzudecken, sonderndes Grab mit dem vorhandenen Boden einzuebnen, damit die Fläche mit Graf eingesät werden kann. Der Ortsgemeinderat bittet um Verständnis, das! für die Bereitstellung neuer Grabstätten die Einebnungsarbeiten erfof derlich sind.
Für weitere Fragen gebe ich gerne Auskunft.
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WWV am 29.09.2002 pin U \fir v . or L etwa 17 km im schönen Lahntal lädt der haus und fahren in Fahrna ' r -^ en uns Pünktlich um 10.00 Uhr am Rai- dem Zug geht es weiter ^f^? einscfl aften nach Nassau zum Bahnhof. Mil dern wir erst im Tal nnri "~V~ auren burg. Auf dem Lahnhöhenweg wart-: Höhenmetern. Bald arroir2 ach ca ' 2 km erfol 9 t ein Anstieg von ca. 160 L-Weg weiter folaenri naht wir dann die Ruine der Brunnenburg. Demi Obemhof. Hier verhcHfi 11 es '7 llt klei neren Auf- und Abstiegen bis nach: nach Nassau zurück im ?/ W ! r d , en *--Weg und wandern auf dem Talweg ein schöner Blick inc i Ik *, ^. u ' der Wanderung bietet sich immer wieM h,
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Wir treffen uns am 20.09.2002 um 19.00 Uhr zum Bäumchen
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