Wochenblatt VG Montabaur
Nombom
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis |^30 Uhr
Telefon:.06485/228
Männergesangverein “Arion 1900” Nomborn e.V.
Chorprobe:
Die nächste Chorprobe am Montag, 23.09.2002 findet im Vereinslokal zuerst für die Bässe ab 18.45 Uhr bis 19.20 Uhr statt, im Anschluss finden sich die Tenorstimmen zur Probe ein.
Um rechtzeitig beginnen zu können, bitte pünktlich erscheinen!
Die Probe am Montag, 30.09.2002, kann ausnahmsweise nicht im Vereinslokal stattfinden. Die Probelokalität wird noch bekanntgegeben.
VfR Nomborn 1920 e.V.
Das nächste Auswärtsspiel des VfR Nomborn 1920 e.V. findet am Sonntag. 22.09.2002, um 14.30 Uhr gegen den SV Thalhausen statt.
“ELBERTGEMEINDEN”
Pfarrei St. Bartholomäus Gackenbach
Pfarrfamiliennachmittag 2002 Bitte vormerken!
Unser diesjähriger Pfarrfamiliennachmittag findet am Sonntag, 20.10.2002 ab 10.30 Uhr im Buchfinkenzentrum in Horbach statt.
Wir bitten herzlich um Kuchenspenden, eine Liste liegt in der Pfarrkirche Gackenbach aus.
Jugendspielgemeinschaft
Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden
Folgende Spiele tragen unsere Jugendmannschaften in der kommenden Woche aus:
A-Jgd., Samstag, 21.09.2002,16:30 Uhr gegen JSG Gückingen in Eppenrod B-Jgd., Samstag, 21.09.2002, 15.00 Uhr gegen JSG Leubsdorf in Niederelbert
C-Il-Jugend, Freitag, 20.09.2002,18.30 Uhr gegen JSG Dierdorf II in Großmaischeid
D-I-Jugend: Freitag, 20.09.2002,18.00 Uhr gegen Spvgg. Selters in Selters D-Il-Jugend: Samstag, 21.09.2002, 14.00 Uhr gegen JSG Steinefrenz in Görgeshausen
D-Ill-Jugend: Samstag, 21.09.2002, 14.00 Uhr gegen JSG Heiligenroth in Ruppach-Goldhausen
E-I-Jugend: Samstag, 21.09.2002,13.00 Uhr gegen JSG Steinefrenz II in Steinefrenz
E-Il-Jugend: Samstag, 21.09.2002,13.00 Uhr gegen JSG Steinefrenz I in Horbach
E-Ill-Jugend: Samstag, 21.09.2002, 13.00 Uhr gegen ESV Siershahn in Niederelbert
F-I-Jugend: Freitag, 20.09.2002,17.30 Uhr gegen JK Horressen II in Horbach F-Il-Jugend: Freitag, 20.09.2002,17.30 Uhr gegen JK Horressen III in Niederelbert
SG Elbert/Welschneudorf
Am Sonntag, 22.09.2002, tritt die erste Mannschaft der SG Elbert/Welschneudorf zu ihrem nächsten Spiel in der Fußball-Kreisliga A bei der SG Roßbach/Verscheid an. Anstoß auf dem Sportplatz in Roßbach ist um 14.30 Uhr. Die zweite Mannschaft muss in der Kreisliga D Südost am Sonntag, 22.09.2002, ab 12.00 Uhr beider SG Ransbach-Baumbach II ran.
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags von.18.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags von. 18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482, E-Mail: Gemeinde Niederelbert® t-Online.de
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen
für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 12. September 2002
Der Ortsgemeinderat Niederelbert hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 und der
§§ 2 Absatz 1, 7 und 10 des Kommunalabgabenaesptir~Tr~~~ , ^~ Pfalz vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltendenP heinla # gende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht ' fo1 '
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4. “Verbesserung” sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebuna des Anra gervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlatf
§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsärhr u stitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau wmv anlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzu Vl
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals^ 9 ' i
ten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung N St tl oder der Verbesserung dienen, erhoben. y ’ Q em Umba
1 . “Erneuerung" ist die Wiederherstellung einer vorhandenen n 1 teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anle’«-=- Z ode !i dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand
2. “Erweiterung" ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertim .< ten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile. c,u 99 e sti
3. “Umbau” ist jede nachhaltige technische Veränderuna an ,, # , s* ege,,1£
kehrsanlage. y uer
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(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Hersteiluna^* 1 ' 696 - Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlaqen imSii von § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstal tungsbeträge nach §§ 135 a - c BauGB zu erheben sind.
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn dief^ 6 ^' Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwarte™ Beitragsaufkommen stehen.
§ 2 - Beitragsfähige Verkehrsanlagen
(1) Beitragsfähig ist der Ausbauaufwand nach Art und Umfang für
1. Verkehrsanlagen, ausgenommen solche in Kern, Gewerbe- und Im striegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkauf tren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress-
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Hafengebiet, an denen eine bauliche, gewerbliche, industrielle odervei isl * se2
L-ig der tassfläche setzt, gilt 'aus der (
gleichbare Nutzung zulässig ist
a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine beid seitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine entsprechende einst tige Nutzung zulässig ist
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn ein! beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine entspreche^ äsnBeba einseitige Nutzung zulässig ist.
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn ein beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine entspreche 1
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einseitige Nutzung zulässig ist.
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2. Verkehrsanlagen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie’in lohn-, M'
Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Han miässig delsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, mit eine uiässigei Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 Essigen m, wenn eine entsprechende einseitige Nutzung zulässig ist. ^ifünf zi
3. selbständige Fußwege und Radwege mit einer Mindestbreite von 1ni SH | me !
bis zu einer Breite von 5 m. I fen-und
4. Parkflächen, ; szulässic
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer 1 bis 4 sind, bis !Zu iassjge
zu einer weiteren Breite von 6 m, j feiger
b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer 1 bis 4 sirn ? jfjj n f zi
(selbständige Parkflächen), bis zu 15 % der Flächen der durch geso] s un( | me | derte Satzung festzusetzenden bevorteilten Grundstücke. Lässig ir
5. Grünanlagen, , «indei
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer 1 bis 4 sind, bis geschosst
zu einer weiteren Breite von 6 m, . .' ®ckee
b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nummer 1 bis 4 sirn %t r j e .
(selbständige Grünanlagen), bis zu 15 % der Flächen der durch ges, iWochent derte Satzung festzusetzenden bevorteilten Grundstücke. j tieinsied
(2) Ergeben sich nach Absatz 1 unterschiedliche Höchstbreiten, WEM Campingi
die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite. Die in Absatz 1 ge j weine; ten Breiten sind Durchschnittsbreiten. .. , Ästyf
(3) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so erhöhen sic Q ru
i nayo 11 Mi cm ioi >i mv/i —, - - v*kcifn
in Absatz 1 Nummer 1,2 und 4 angegebenen Maße - unter oeru ü
gung der Breiten nach Absatz 2 - um die Hälfte, mindestens aber j
§ 3 - Ermittlungsgrundsatz und Ermittlungsgebiet T
Der beitragsfähige Ausbauaufwand wird für die einzelne Verke . , r ® hn s| oder nach Beschluss des Ortsgemeinderates für bestimmte F der Verkehrsanlage nach den tatsächlichen Investitionsaut j ermittelt.
§ 4 - Gegenstand der Beitragspflicht t pH oder
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, Mus r j und] vergleichbarer Weise nutzbaren Grundstücke, die die r ’ st ji
tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu a ten oder ausgebauten Verkehrsanlage haben.
§ 5 - Gemeindeanteil Heutung d er
Der Gemeindeanteil wird im Einzelfall nach der Verkehrs e ^ herzustellenden oder auszubauenden Verkehrsanlage au des Ortsgemeinderates festgesetzt.
§ 6 - Beitragsmaßstab r P echossfläc!
(1) Maßstab ist die Geschossfläche. Die Berechnung der Q es cho|jj erfolgt durch Vervielfachung der Grundstücksfläche m . 5 reC j|^ sflächenzahl. Der nach den §§ 2 und 3 ermittelte ^ n ^„ y n . n f|j C htigeri zierte beitragsfähige Ausbauaufwand wird auf die beitrag h
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