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Tiefenbegrenzung nach § 6 Absatz 2 Nummer 2 dieser ^ lei oder mehreren Verkehrsanlagen angesetzt wird, gelten nach Absatz 2 und 3 nur für die sich überschneidenden
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Liä . lehung der Beitragspflicht - Teilbeitrag
nlitraaspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der 1 ,n sanlagen. Für Teilbeträge entsteht die Beitragspflicht, sobald ahmen deren Aufwand durch die Teilbeträge gedeckt werden 1 rhlossen sind. Im Falle des § 128 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 entsteht die Beitragspflicht mit der Übernahme durch die Gemein-
sEischließungsbeitrag kann für
"ilen Grunderwerb
* Freilegung die Fahrbahn Fiiö-und Radwege Gehwege
unselbständige Parkflächen unselbständige Grünanlagen Mischflächen
Entwässerungseinrichtungen Beleuchtungseinrichtungen
•Jertund unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge selbstän- sTellbeitrag erhoben werden, sobald die jeweilige Maßnahme, deren Id gedeckt werden soll, abgeschlossen ist (Kostenspaltung). Der :iende Zeitpunkt wird gesondert festgestellt.
Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen itdie Ortsgemeinde im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt, tjein§127 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 BauGB genannten öffentlichen i*e 3 ungsanlagen sowie selbständige Parkflächen im Sinne von § Isatz2 Nummer 4 BauGB endgültig hergestellt, wenn Flächen im Eigentum der Ortsgemeinde stehen und (über die im Bauprogramm festgelegten betriebsfertigen Anlagen Einrichtungen verfügen. Soweit die Ortsgemeinde im Einzelfall nicht »anderes beschließt, ist diese Voraussetzung mit der betriebsferti- Herstellung der Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Baupro- m. In Einzelfällen ist die Ortsgemeinde berechtigt, auf die Herstel- Entwässerungs- und/oder Beleuchtungseinrichtungen zu veröden Dies gilt insbesondere bei mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren t-taanlagen und selbständigen Parkflächen.
»itdie Ortsgemeinde im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt, sich aus dem Bauprogramm ergebenden flächenmäßigen aodteile der Erschließungsanlage endgültig hergestellt, wenn ft in § 127 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 BauGB genannten »ließungsanlagen sowie selbständige und unselbständige Park- mimSinne von § 127 Absatz 2 Nummer 4 BauGB eine Befestigung igem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten Pilaster aufweisen. Soweit im Bauprogramm eine andere Befesti- 'jbzw. eine andere Decke beschlossen ist, gilt diese - abweichend Absatz 2 Satz 1 - als Merkmal der endgültigen Herstellung.
[abständige Grünanlagen gärtnerisch bzw. landespflegerisch gestal-
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Hochflächen in den befestigten Teilen entsprechend Absatz 2 Buchen nach §3®taa) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Absatz 2 Buch- gsflächendpb)gestaltet sind.
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^Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre ‘hen im Eigentum der stehen und gärtnerisch bzw. landespflegerisch
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Vorausleistungen
SeOrtsgemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht cinichtoder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen uHöhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages wenn
r Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen wurde und ■•^endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von vier t z A erwar ^ en ist (sogenannte Herstellungsalternative gemäß § 133 ä «Satzl BauGB).
Istleistungen auf Erschließungsbeiträge können auch in mehreren oder im Rahmen der Erhebung von Teilbeiträgen nach § 8 werd en. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Bei- ", 2 u verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht bei- ig ist.
t^ sun 9 d es Erschließungsbeitrages
der Beitragspflicht kann die Ablösung des Erschließungs- B,,LL5 e ' nbar t werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der cben Höhe des nach Maßgabe des BauGB und dieser Sat-
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fc£ huldner ist - wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- Llcl^^igemürner oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei-
Nr. 37/2002
rhon d 3 ei J i rä 9 e , un< d die Vorausleistungen darauf werden durch schriftli- x Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.
( 2 ) Der Beitragsbescheid enthält:
1 ■ die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsgläubigers,
3. den Namen des Beitragsschuldners,
4. die Bezeichnung des Grundstückes,
5. die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,
6. den zu zahlenden Betrag,
7. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
8. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
9. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und
10. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
§14- Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 13.12.1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen vom 13.12.1998 außer Kraft.
56412 Hübingen, 05.09.2002 Noll
Ortsgemeinde Hübingen Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Hübingen, 05.09.2002 (S.) Noll, Ortsbürgermeister
Gleich die Plastiksäcke mit entsorgt!
Oftmals sind es Einzelne, die aus Bequemlichkeit, Gleichgültigkeit oder weil’s Spaß macht, andere zu provozieren, eine gute Sache zu Fall bringen. So geschehen Anfang der vergangenen Woche, als wieder einmal unser Lagerplatz für Baum- und Heckenschnitt einem „Umweltfrevler” zum Opfer fiel. Äste von einer Tuja-Hecke oder einem Baum, fein verfüllt in 6 weiße Plastiksäcke mit der Aufschrift „Rindenmulch” wurden ebenso samt Plastiksack entsorgt. Dreist und unverschämt finden all diejenigen, die sich seit Jahren an eine gewisse Ordnung bei der Entledigung von Baum und Heckenschnitt halten, diese Art der Entsorgung. Und das ein solches Verhalten das baldige Ende dieser Entsorgungsmöglichkeit mit sich bringt, versteht sich von selbst. Hinweise auf den Entsorger, mit dem ich gerne ein ernstes Wort reden möchte, ohne weitere Konsequenzen auszuschließen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Vielleicht entschließt sich der Betreffende noch kurzfristig, die Kunststoffsäcke a“m Lagerplatz abzuholen und über seine Tonne zu entsorgen.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Für alle großen und kleinen Umweltschützer
Die kreisweite Aktion “Saubere Landschaft”, an der wir auch wieder mit der Ortsgemeinde Hübingen teilnehmen wollen, findet in diesem Jahr am Samstag, 26.10.2002, statt. Bitte merkt euch den Termin vor.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
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“EISBACHGEMEINDEN’
me S at, ao un d Teileigentum im Sinne des Wohnungseigen- Kschenrt h '^ ®' nc * einzelnen Wohnungs- und Teileigentumer iliie re R- rern Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
Il.i/»,^, eitra 9sschuldner sind Gesamtschuldner.
Tagung und Fälligkeit
Termine der Eisbachtaler Sportfreunde
Freitag, 13. September:
17 30 Uhr: F-Junioren Sportfreunde Eisbachtal - TuS Montabaur
(Kleinspielfeld an der Schule)
Samstag, 14. September:
13 00 Uhr: ESV Siershahn - E-1-Junioren Sportfreunde Eisbachtal.
13 00 Uhr E- 2 -Junioren Sportfreunde Eisbachtal - ESV Siershahn II
(Kleinspielfeld an der Schule).
14 00 Uhr: D-11 -Junioren Sportfreunde Eisbachtal -JSG Ransbach
(in Heilberscheid).
14 00 Uhr: SG Hundsangen - D-7-Junioren Sportfreunde Eisbachtal II.
14 00 Uhr D- 7 -Junioren Sportfreunde Eisbachtal III - JSG Siershahn II (Kleinspielfeld an der Schule).
1 ß 30 Uhr' SV Weingarten - Sportfreunde Eisbachtal. Spiel der Oberliga Südwest in Weingarten

