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Nr. 35/2002

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r .. des Erschließungsbeitrages

Abl0SU n der Beitragspflicht kann die Ablösung des Erschließungs- MstehW werden per Ablösungsbetrag bemisst sich nach der FS esV fhPn Höhe des nach Maßgabe des BauGB und dieser Sat- r^mÄtelnd en Erschließungsbeitrages.

l^rhuldner 1 ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- Kh'scheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei-

^«/'hnunas^und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigen- I® 8 ' t pe (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer ^hend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig, ifi Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

Ii'l/eranlagung und Fälligkeit

1 Roiträae und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftli- »«!Lrifestaesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bei­des zur Zahlung fällig.

LBeitragsbescheid enthalt:

{Bezeichnung des Beitrages,

Jen Namen des Beitragsgläubigers,

{Namen des Beitragsschuldners,

»Bezeichnung des Grundstückes,

»Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,

L zu zahlenden Betrag,

Me Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der bei­fügen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrund-

Lach dieser Satzung,

fcFestsetzung des Fälligkeitstermins,

^Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück

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ä Rechtsbehelfsbelehrung.

| inkrafttreten/Außerkrafttreten

«Satzung tritt rückwirkend zum 19.12.1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt [Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert über die Erhebung einmaliger Läge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen vom 12.1998 außer Kraft.

1(2 Obere/bert, 22.08.2002

Leme/nde Oberelbert (Siegel) Jung, Ortsbürgermeister

weis

jml)§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) jferFassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert fi Gesetz vom

[November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen: ingen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften s Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig |kinde gekommen. Dies gilt nicht, wenn

' die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- g, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ! verletzt worden sind, oder

vorAblauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- i Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- , Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht, piand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann pach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung pd machen.

F Oberelbert, 22.08.2002 (S.) Jung, Ortsbürgermeister

!n dAbsatz2Bj i gemäß Absal

»stellt, wenn! landespfleg«!

ine Beitrags!

VorausleisMJ

ließungsbeitr

Ijjaugrundstücke zu verkaufen

IDieOrtsgemeinde Oberelbert bietet 2 Baugrundstücke mit einer IWße von jeweils ca. 500 qm zum Verkauf an. Die Baugrund- I liegen im BaugebietFlürchen und haben die Bezeich- Ijungjm Flürchen 12 undIm Flürchen 12a.

C teresse wenden Sie sich bitte bis zum 30.09.2002 an die fOho?fik ieinc * e Obörelbert, Herrn Ortsbürgermeister Jung, 56412 Eu» nJit 02608/1499 oder an die Verbandsgemeinde-

» waitung Montabaur, Herrn Heibel, Tel.: 02602/126196.

Fht über die Sitzung

te« gemeinderates Oberelbert vom 15.08.2002

I0 r, s r eines neuen Kommunalfahrzeuges

9ebotzi. n ht lnd if rat besc hloss, einen Schlepper gemäß vorliegendem Wrtiirh e l chaffen - Der a| te Schlepper wird in Zahlung gegeben.

['Ortsnmrf GeSChwind '9 keits berwactlur »9

L 8lnderat stellte fest, 'dass die bekannten Messstellen nicht ^werden müssen.

f* Bahnen i at ? u ?9 der Ortsgemeinde Oberelbert zur Erhebung Vniürdon ® eitra 9 en nach tatsächlichen Investitionsaufwen- ,n 9 - ABS nAusbau v °n Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssat-

hifiden/nmfi^ bescbl °ss die Neufassung der Ausbaubeitragssat- idesWnk ten Form - Die Satzung wird in einer der nächsten °chenblattes öffentlich bekanntgemacht.

Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwen­dungen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -)

Der Ortsgemeinderat beschloss die Neufassung der Erschließungsbei­tragssatzung in der vorgelegten Form. Auch diese Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.

Verschiedenes

Am 08.11.2002 findet wieder ein Kindertheater statt. Nähere Informatio­nen werden noch bekanntgegeben.

Dorffest:Hier in Oberelbert

Am Freitag findet das an dieser Stelle schon mehrmals angekündigte Fest statt. Ich lade nochmals ganz herzlich ein und hoffe, dass wir viele Besu­cher an diesem Tag begrüßen können.

Der Erlös aus unserem Dorffest wird einer Gemeinde im Hochwasserge­biet gespendet. Zur Zeit bin ich in Zusammenarbeit mit der Koordinie­rungsstelle des Landes und dem SWR auf der Suche nach einer Gemein­de. Auf Grund der unvorstellbar hohen Schäden gibt es aber leider eine viel zu große Auswahl. Über die Verwendung der Spendengelder werde ich zum gegebenen Zeitpunkt berichten.

Nun möchte ich abschließend nochmals auf den Verlauf hinweisen und alle aus nah und fern ganz herzlich nach Oberelbert einladen:

ab 15.00 Uhr: 16.00 bis 18.00 Uhr

moderierte Probe mit SWR-Fernsehen

ab ca. 18.30 Uhr:

ab 21.30 Uhr:

Aufzeichnung der Fernsehsendung 1000 X Hierzuland

Oberelbert und die Region stellen sich vor u.a. mit Blasorchester Daubach, Kindergarten, Grundschu­le MGV u.Plattföös

Open-Air-Konzert mit Soho 92.de Eintritt: 3,-

Die Ortsgemeinde und der Vereinsring Oberelbert freuen sich auf viele Besucher.

Falls Sie unsere Aktion unterstützen möchten und nicht zum Fest kom­men können, dann haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Spende direkt auf das Konto der Ortsgemeinde bei der Naspa (BLZ 51050015) Konto-Nr. 803187 916 zu überweisen. Bei Spenden ab 20,- erhalten Sie auch eine Spendenquittung.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Verloren - gefunden

Bei der Gemeindeverwaltung wurden an Kirmes mehrere Schlüssel als Fundsache abgegeben.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Der Pfarrgemeinderat informiert:

Punkt 1

Wer hat Interesse an einem Steckkurs zur Herstellung von Allerheiligen­grabschmuck? Um planen und günstig Material einkaufen zu können, bit­ten wir um verbindliche Anmeldung bis 06.09.2002 bei Annemarie Schupp (Tel. 1274).

Punkt 2

Thema:Wer hat Lust zum Kochen (provencialisch)?

Termin: Dienstag, 24.09.2002, 19.00 bis 22.00 Uhr

Ort: Laurentiusstuben Oberelbert

Unkosten: TN-Gebühr und Materialkosten

Anmeldung bis: 09.09.2002 bei Brigitte Kettel, Tel. 02608/621

Punkt 3

Am 03.09.2002, 20.00 Uhr, treffen wir uns wieder erstmalig in den Lau­rentiusstuben zum Weihnachtsmarktbasteln.Neuzugänge sind herzlich willkommen. Ideen und Anregungen werden gerne entgegengenommen.

Obst- und Gartenbauverein Oberelbert

Im Rahmen des am Freitag, 30.08.2002, stattfindenden Dorffestes ist der Obst- und Gartenbauverein für einige Auf- und Abbauarbeiten (Bier­pils, Stühle, Bänke etc.) eingeteilt. Es wäre schön wenn sich einige frei­willige Helfer für Freitag, 30.08.2002, ab 8.00 Uhr zum Aufbau und am Samstag, 31.08.2002, ab 9.00 Uhr zum Abbau zur Verfügung stellen würden.

F-Jugend JSG Elbert II

Am Samstag, 31.08.2002, nehmen wir am Turnier in Niedererbach teil. Treffen um 9.45 Uhr auf dem Rathausplatz in Niederelbert.

Das Training findet ab sofort montags um 17.30 Uhr auf dem Sportplatz in Niederelbert statt. Nächste Infos bitte immer unter der Rubrik: Elbert- gemeinden beachten, (nicht mehr unter den einzelnen Ortsgemeinden Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf).

SV Oberelbert

ALTE HERREN

Am Samstag, 31.08.2002, erwarten wir unsere Sportkameraden aus Stahl­hofen in Oberelbert.

Spielbeginn um 16.30 Uhr in Oberelbert