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Wochenblatt VG Montabaur

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 diea ® Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlußgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das ßes ^ haft ' 9 u " 9 Sve r bo t für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach§ 58 Abs. Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S^965) in der zu Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und sti - lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz­gesetzes in der Fassung vom 18 . 04.1968 (BGBl. I S. 315) in derzurZei geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§ 6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 56410 Montabaur, 17.08.2002 Edmund Schaaf, Bürgermeister

Kirmesgesellschaft 2003

Um auch 2003 wieder eine zünftige Kirmes feiern zu können, benötigen wir wieder eine Kirmesgesellschaft (Kirmesmädchen und Kirmesbur­schen). Dazu laden wir alle interessierten Görgeshäuser Mädchen und Burschen zu einem Abstimmungsgespräch in den Jugendraum in Gör- geshausen ein.

Wir treffen uns am Dienstag, 27.08.2002, 20.00 Uhr.

Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.

Vereinsring Görgeshausen

Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen

Zum Ausflug nach Köln, am 24.08.2002, treffen wir uns um 8.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.

Es gibt noch Plätze, wer hat Lust mitzufahren?

Eingeladen sind alle Mitglieder mit Partner, die einen schönen Tag in geselliger Runde verbringen möchten.

Pro Person kostet der Ausflug 10,00 Euro.

Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen

Wir starten wieder mit einem Stepp-Aerobic-Kurs. Dieser findet dienstags, von 19.00 bis 20.00 Uhr statt und beginnt am 03.09.2002. Da nur eine begrenzte Teilnehmerzahl von 20 Personen möglich ist, bitten wir um bal­dige Anmeldung bei Ute Hummer, Tel.: 269.

Der Kurs beinhaltet zehn Abende und kostet für Mitglieder 16,00 Euro und für Nichtmitglieder 24,00 Euro.

Grün-Weiß Görgeshausen

Senioren

Achtung Samstagsspiel!

Am Samstag, 24.08.2002, spielen wir gegen TuS Hilgert. Anstoß ist um 15.30 Uhr in Hilgert.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gege­ben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel 02602/ 970867.

Hobbits-Basar

Am Sonntag, 01.09.2002 findet im Bürgerhaus Großholbach von 13 00 bis 16.00 Uhr wieder ein Kleiderbasar statt. Verkauft werden gut erhalte­ne Herbst- und Winterbekleidung Größe 50 bis 176, Spielwaren u v m Verkaufslisten sind erhältlich in der Postagentur Noll, Großholbach Inter­essierte, die diese Listen bis 28.08.2002 zurückgeben, zahlen statt 3 Euro Startgebühr nur 2,50 Euro. Statt der Gebühr kann auch ein Kuchen abgegeben werden. Zusätzlich erheben wir 15 % Provision auf alle ver­kauften Artikel. Weitere Informationen erteilen Marait Demuth 02602/947399 oder Petra Werner, 02602/999775. ZettgS fS ein Zwillingsbasar für Selbstanbieter statt. Auch hier werden qut erhaltene Herbst-und Winterbekleidung Größe 50 bis 176, Spielwaren u. v m ver kauft. Die Tischgebuhr betragt 4, Euro plus ein Kuchen. Tischreservie­rung und weitere Informationen bei Dunja Kopp, 02602/947679 Der Erlös aus Gebühren, Provision, Kuchen- und Getränkeverkauf wird wieder einem gemeinnützigen Zweck zugeführt

Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung der Ortsgemeinde Großholbach zur Änderung der Friedhofsgebührensatzuna vom 12.08.2002 a

Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Rit 7 imn

e°mn?^ 2 H Uf c mnd d6S § 24 der Gemeindeor dnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2

und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)f 0 i beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird 5

Nr,

Abs. 1,7 1

3412 m

§1

S 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über die Fh u Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom' - fhebl wie folgt geändert:

vvtc ywv*.

§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung: TtESTÄTTUNGSGEBÜHREN ~~

Erdbeisetzungen

1 . 1 .

In R eihengr ahstätten __

Verstorb ene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Verstorb ene nach Vollendung des 5.Lebensjahres

1.2

1 . 2.1

1 . 2.2

1.2.2.1

ln W ahlgrabstä tten

Erstb el egung

Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

Zweitbelegung

Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

bei Maschineneinsatz

l . 2.2.2 bei Ha ndschaclitung

! 1 3. ' Urnenbe isetzungen

1.3.1 ' _ "

\ ln Reihen- oder Wablgrabstätten

1.3.2 j ln Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen _

-Ä

JEöt

jän

142,00 i

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 56412 Großholbach, 12.08.2002 (S.) Röther, Ortsbürgemk

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz(G in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geärti durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folge hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschii dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommt sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an g| zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gene migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung derSatzii verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss^ standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder Form schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konra Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung desS Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht,

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, sok auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletz« geltend machen.

56412 Großholbach, 12.08.2002 ($.) Röther, OrtsbürgemeM

Heilberscheid

Senioren-Halbtagsausflug Nomborn und Heilberscheid

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Am Mittwoch, 28.08.2002, bestreiten wir unser voraussicntnc Heimspiel gegen die FC Hunters Weißenthurm.

Anstoß hierzu um 19.00 Uhr im Waldstadion.

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Bambinis des SV Heiligenroth

Die Bambinis des SV Heiligenroth suchen dringend nach neuen Spielern, Kinder (Mädchen und Jungen), die nach dem 01.01.1996 geboren sind! und Interesse am Fußballspielen haben, können gerne mal zum Train vorbei kommen. Wir trainieren jeden Montag, um 17.30 Uhr in He ilin0 roth (auf dem kleinen Rasenplatz).

Matthias Heinz, Tel.: 2391.

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 Uhr bis 19.00 wj

im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon und Fax: 06485/4455

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am Donnerstag, 05.09.2002, an den Wiesensee. js:J

Anmeldung: bis zum 27.08.2002, in Nomborn bei Magdel Fink, m y i

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Religiöse Früherziehung im Kindergarten Heilberscheid

für Kinder ab 4 Jahre ab September.

Neuanmeldung und Info: bei Anja Bendel, Steinefrenz, Tel.: uw i

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