Wochenblatt VG Montabaur
Da zur Zeit noch nicht alle Wahlräume nach den ° rtllC jL n n V wSJp ech ? so ausgewählt und eingerichtet werden können dass allen Wahlberech tigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit■ Mobihtats- beeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst er eichtert wird, besteht für diese Personen die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. 6. Ein Wahlberechtigter, der im Wege der Briefwahl wählen will, erhält im Einzelnen folgende Unterlagen:
a) Briefwahl für die Bundestagswahl
Erqibt sich aus dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Bundestagswahl nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem gelben Wahlschein zugleich
einen amtlichen Stimmzettel für die Bundestagswahl einen amtlichen blauen Wahlumschlag,
inen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und
ein Merkblatt für die Briefwahl zur Bundestagswahl.
b) Briefwahl für die Kommunalwahl/en (Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heiligenroth sowie Wahlen der Ortsvorste- her und Ortsbeiräte in den Ortsbezirken von Montabaur - Bladernheim. Elgendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und
Wirzenborn)
Ein Wahlberechtigter, der einen Wahlschein für die Kommunalwahl/en (Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heiligenroth sowie Wahlen der Ortsvorsteher und Ortsbeiräte in den Ortsbezirken von Montabaur - Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn) beantragt hat, erhält mit dem grünen Wahlschein für
die Kommunalwahl/en zugleich
einen amtlichen Stimmzettel für jede Kommunalwahl, zu der er wahlberechtigt ist,
einen amtlichen grünen Wahlumschlag mit dem Aufdruck “Wahlumschlag für die Kommunalwahl/en”,
im Falle der Mehrheitswahl zum Ortsbeirat einen weißen Wahlumschlag mit dem Aufdruck “Mehrheitswahl zum Ortsbeirat”, einen amtlichen mit der Anschrift der Gemeindeverwaltung versehenen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck “Wahlbrief für die Kommunalwahl/en”,
ein Merkblatt für die Briefwahl zu der/den Kommunalwahl/en.
Diese Wahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten von der Gemeindeverwaltung auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Zugleich mit dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Kommunalwahl/en kann der Wahlberechtigte einen Wahlschein für eine etwa notwendige Stichwahl beantragen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Deutsche Post AG übersandt oder amtlich überbracht werden können.
Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versendet er die Wahlbriefe (in Gemeinden, in denen nur die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag stattfindet, ein Wahlbrief; in Gemeinden mit gleichzeitig durchzuführender/n Kommunalwahl/en zwei Wahlbriefe) durch die Deutsche Post AG, muss er sie so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass sie dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingehen.
Der Wahlbrief für die Bundestagswahl wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahl/en, der durch die Deutsche Post AG übersandt werden soll, wird nicht frankiert; das Entgelt wird von der Deutschen Post AG mit dem Ministerium des Innern und für Sport zentral abgerechnet.
Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit endet um 18.00 Uhr.
56410 Montabaur, 19.08.2002 Schaaf
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Werkausschusses
Die nächste Sitzung des Werkausschusses findet statt am Dienstaa 27.08.2002, im Dorfgemeinschaftshaus in Niedererbach Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
Beginn: um 16.00 Uhr
1. Bericht des Vorsitzenden
2 . Sachstandsbericht zur Planung des Regenüberlaufbeckens 10
3. Vergabe von Aufträgen
3.1 Ingenieurleistungen für Regenüberlaufbecken und Verbindunos-
sammler Großholbach y
3.2 Kauf eines Fahrzeugs
3.3 Weitere, vorsorglich
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
5. Einweihung der Kläranlage Niedererbach
Zu dieser öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen. "' en una
Andree Stein, Erster Beigeordneter
N '.3to
“Die Verwaltung infor^
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montah. fach 1262 , 56402 Montabaur Daur «
Montag bis Freitag.
Donnerstag auch . iq'q
Zentrale Tel.-Nr. '
des Bürgerbüros U «<>2/1!|
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhrrinr
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durch 6
Freit f?.8.00 bis if
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bisl23ni
. 1 4.00 bismoo!
.08.00 bis 12.301
.08-00 bis 12301
.02602/126-1
.02602/126-1
und
Donnerstag.
Freitag.
Zimmer 220, Tel.-Nr.
Zimmer 221, Tel.-Nr.
E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verband meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb gesch sener Ortschaften zu rechnen:
• Montabaur (einschließlich der Stadtteile)
• Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhause
• Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
• Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
• Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heil scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
• Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
• Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen) Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfi Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten i sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an( stigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen,] zwar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an F Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften unddeni liehen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöhte GescN digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.
Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt
Schiedspersonen im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Bezirk
IV
Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters
Schiedsperson:
Benno Philippi
Lahnstraße 2, 56410 Montabaur Vertreter:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 GroShoibach
Schiedsperson:
Reinhard Labonte,
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelborn Vertreter:
Gerhard Schumann In den Krautgärten 3, 56412 Untershausen
Schiedsperson:
Gerhard Schumann In den Krautgärten 3, 56412 Untershausen Vertreter:
Reinhard Labonte,
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelborn
Schiedsperson:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach
Vertreter:
Benno Philippi
Lahnstraße 2, 56410 Montabaur
Telefon
02602/5590
02602/18410
02620/2273
dienstl.
02603/972286
02602/4761
02602/4761
02620/2273
dienstl.
02603/972286
02602/18410
02602/5590
Amtszeit N
29.06.20
13.02.21
29.10-2!
Zum Schiedsartntsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einsc Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.
Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Neuhäusel und Simmern. , ^
Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden bach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorr, n hausen, Stahlhofen und Daubach. . , g^dol
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Giroa, 0 ^ Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.

