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Nr - 34; 2 Ä honb iatt VG Montabaur_

M

Nr. 34/2002

Öffentl. Bekanntmachungen

Einsicht in das Wählerverzeichnis . m -Wahlscheinen für die Wahl zum 15. Deutschen nflfl#E rtellu , n L Kommunalwahl/en (Wahl des Ortsbürgermeisters "V ®pitagu n(i ugjijgenroth sowie Wahlen der Ortsvorsteher und Ortsbezirken von Montabaur - Bladernheim, Elgen- ® e,nfl f h cttersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzen-

EschßlDBcn* t

'Iff'L'rrPichnisse zur Bundestagswahl für die Ortsgemeinden h rh Eitelborn Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großhol- jw . * &heid Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach,

2 von Mont^pHeilbersc häuse ^ Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Obe-

chu lzentiuiÄlsfsJ'a Llse » , dhauserli simmern, Stahlhofen, Untershausen und ^fständiiiÄitRuPf' je für ^je Wahlbezirke der Stadt Montabaur und zu

418545.f neu °° lwa hi/ en (Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde n nach wüsowie Wahlen der Ortsvorsteher und Ortsbeiräte in den Orts- eit: 08l5ÄlMontabaur - Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Etters- igung sei«!,,Len Reckenthal und Wirzenborn) werden in der Zeit von Mon­tier OlEo9.2002 bis Freita 9 06.09.2002, während der allgemeinen Off-

n - fjliq 9002 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

in MontabÄ 02 0 1 .14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

ne ' 37 ' C: '#;.;'nVnqp002 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

j 04 09-2002.08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

ur nachMtM 1 '"' .14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerst^Ke rs iäa 05 09.2002 .08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

lagvonlW.14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

2/4390 od^Kn 06.09-2002.08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

f Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Konrad- i HeitaroBwr-Platz 8, Zimmer 101 (Bürgerbüro), 56410 Montabaur für Wahl- 3ewerberaB*gte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte ostenbeÄle Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wähler- ibeqinn Äeictais eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtig- M Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wähler- Jinis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen tabaijr Kj^ mac hen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- '7.30Uhr, Äj(| es Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Über- 8474 BJngijesteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die lelderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melde- tahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmelde- itze eingetragen ist.

iWählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Ein- lahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, inkann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (schein hat.

ferdas Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann »Zeit vom 20. Tag (02.09.2002) bis zum 16. Tag (06.09.2002) vor (spätestens am Freitag, 06.09.2002, bis 12.00 Uhr bei der Ver- peindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz r101 (Bürgerbüro), 56410 Montabaur Einspruch einlegen.

»/ . , . Spruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift ein- MontaDUBstwerden.

! ,. l ® erecbt i9 te . die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhal- nögiicliijtespätestens zum 01.09.2002 eine Wahlbenachrichtigung.

heine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberech- Wn, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn 1 nD*r efahr lau * en w ' 3, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra- "I fluBm ! 1die bere ' ts e i nen Wahlschein und Briefwahlunterlagen n m r baben erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

3 D LJ LKu( 1 e ! ! rien ^hlschein für die Bundestagswahl hat, kann an der Wahl ri M i - reis . 207 Montabaur durch Stimmabgabe in einem beliebigen

J U UBL m dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

-i nn f K»r i - 6 | !i Wa i hlsChein für die Koni imunalwahl/en (Wahl des Ortsbür- J ULiiÄ. . s der Ortsgemeinde Heiligenroth sowie Wahlen der Orts- n H Aheim d bdsbe ' r äte in den Ortsbezirken von Montabaur - Bla- J U UiMfc 9 e idorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal 1 n nfBLw u? rn ' hat kann an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen. JUUfJjWahlschein erhält auf Antrag

a)we 3S VVählerver2eichnis eingetragener Wahlberechtigter,

Grunrlo am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem i ndifl 5 wenn p U r ß6rhalb , seines Wahlbezirkes aufhält, alSO ult B Wahlbezirk Se ' ne Wohnun 9 ab dem 19.08.2002 in einen anderen

<* . derGeme i n de

aichnieL dar . Gerneir| de, wobei die Eintragung in das Wählerver- fe VerO'l c) ^ 6nn pr der neLj en Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt,

Alters einpe U u S beru ! lichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Chen ZustanH ° rberkcben Gtebrechens oder sonst seines körperli- ZU| Tiutbarpn qu we ? en den Wahlraum nicht oder nur unter nicht '^nicht in dac ?. v * ed 9keite n aufsuchen kann; a)wenn er V' a ' 1 ' erve rzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

trist auf AufnouT 1 We i st dass er ohne sein Verschulden die Antrags- hme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der

Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2002) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahl­ordnung (bis zum 06.09.2002) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Ein­spruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnis­ses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahl­berechtigten bis zum 20.09.2002,18.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Wahlscheinbüro (Rat­hausneubau, Sozialraum, 3. Obergeschoss), 56410 Montabaur mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Tele­gramm, Telefax (02602/126.251), E-Mail oder durch sonstige dokumen­tierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.

Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers sowie der Grund für die Erteilung eines Wahlscheines (vgl. Ziffern 5.1 und 5.2) anzugeben. Dar­über hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe des Geburtsdatums und der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigungskarte entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet unter www.vg-montabaur.de (MenüpunktWahlen) zur Verfügung.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahl­raumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahl­schein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schrift­lichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behin­derter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen.

Nachstehend ist eine Übersicht über die Zugangsmöglichkeiten zu den einzelnen Wahlräumen abgedruckt:

Wahl raum

Zugangs-

möqlichkelt

barriere­

frei

Bemerkungen

Boden

Ahrbachhalle, Schulstraße 4

Treppe

ja

Rampe vorhanden

Daubach

Rathaus. Jugendraum. Hauptstraße 23

Treppe

nein

2 Stufen

Eitelbom

Gemeindehaus. Triftstraße 6

Treppe

nein

Eitelbom

Kath. Gemeindehaus. Arche. Gartenstraße 33

ebenerdig

ja

Gackenbach

Gasthaus Buchfinkenland, Kirchstraße 5

Treppe

ja

1 Stufe mit Rampe

Girod

Gemeindehaus. Hauptstraße 48

Treppen

nein

Wahllokal befindet

sich im 1. Stock

Görgeshausen

Löwensteinhalte. Nebenraum, Rathausstraße 1

Treppe

nein

1 Stufe

Großholbach

Bürgerhaus, Kirchstraße 17

Treppe

nein

3 Stufen

Heilberscheid

Dorfgemeinschaftshaus. Schulstraße 2

Treppe

ja

Rampe vorhanden

Heiligenroth

Gasthaus 'Zur Linde", Brunnenstraße 1

Treppe

ja

Rampe vorhanden

Holler

Bürgermeisteramt. "Sitzungssaal, Hauptstraße

ebenerdig

ja

Horbach

Bürgermeisteramt. Hauptstraße 42

ebenerdig

ja

Hübingen

Buchfinkenlandhalte, Schuistraße 20

Treppe

nein

Kadenbach

Gemeindehaus Sitzungssaal.

Hinter der Schulei

Treppe

nein

1 Stufe

Nentershausen

Turnhalle. Eppenröder Straße 18

Treppe

nein

1 Stufe ohne

Rampe

Nentershausen

Freiherr-vom-Stein-Halle, Lahnstraße

ebenerdig

ja

Neuhausei

Gemeindehaus, Hauptstraße 52

ebenerdig

ja

Niederelbert

Rathaus, Hauptstraße 21

Treppe

nein

3 Stufen

Niedererbach

Dorfgemeinschaftshalle, Mittelstraße 2

ebenerdig

ja

Nombom

Gemeindehaus, Kirchstraße 1

Treppe

nein

3 Stufen

Oberelbert

Stelzenbachhalle, Backhausstraße 3

ebenerdig

Ruppach-Goldhausen

Schultumhalle, Schulstraße

Treppe

ja

1 Stufe mit Rampe

Simmern

Haus Siebenbom. Siebenbomstraße 15

ebenerdig

ja

Simmern

Kindergarten, Mehrzweckraum Untergeschoss, Schuistraße 1

Treppe

nein

Stahlhofen

Lindensaal, Ringstraße 8

ebenerdig

ja

Untershausen

Bürgerhaus. Hauptstraße 31

Treppe

ja

1 Stufe mit Rampe

Welschneudorf

Grundschule, Schuistraße

Treppe

nein

1 Stufe

Montabaur

Joseph-Kehrein-Schule (Aula). Gelbachstraße 1

Treppe

nein

1 Stufe

Montabaur

Amtsgericht (Saal 6), Bahnhofstraße 47

Treppen

nein

Montabaur

Arbeitsamt (Foyer), Tonnerrestraße 1

ebenerdig

ja

Montabaur

Anne-Frank-Realschule, Raum 302 (Neubau),

Wölfehebitzstraße 21

Treppen

nein

Montabaur

Caritas-Weikstätten WW/Rhein-Lahn, Warthe-

straße21

ebenerdig

ja

Montabaur

Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes (Erdgeschoss). Eichwiese

ebenerdig

ja

Montabaur

Rathaus. Bürgerhalle. Großer Markt 10

Treppen und Ram­pe

ja

Montabaur

Alten- und Pflegeheim (Eingangsbereich), Dill­

straße

ebenerdig

ja

MT-Bladernheim

MT-Elgendorf

Ehern. Gemeindehaus, Densenaustraße

Treppen

nein

Mehrzweckhalle, Am Festplatz

Treppen

nein

MT-Eschelbach

Waldbachhalle. Asterstraße

Treppen

nein

MT-Ettersdorf

Gelbachhalle, Im Rübenstock

ebenerdig

ja

MT-Horressen

Gaststätte "Zum Westerwald", Westerwald­straße 15

ebenerdig

ja

MT-Reckenthal

Gasthaus "Zur Brunnenstube". Tannenweg 33

ebenerdig

ja

MT-Wirzenbom

Gasthaus "Zur Wirzenborner Liss", Kapellen­straße 8

ebenerdig

ja

MT-Horressen

Kath. Gemeindehaus, Buchenstraße 3

ebenerdig

ja