Nr - 34; 2 Ä honb iatt VG Montabaur_
M
Nr. 34/2002
Öffentl. Bekanntmachungen”
Einsicht in das Wählerverzeichnis . m -Wahlscheinen für die Wahl zum 15. Deutschen nflfl ■#E rtellu , n L Kommunalwahl/en (Wahl des Ortsbürgermeisters ■"V ®pitagu n(i “ ugjijgenroth sowie Wahlen der Ortsvorsteher und Ortsbezirken von Montabaur - Bladernheim, Elgen- ® e,nfl f h cttersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzen-
EschßlDBcn* t
'Iff'L'rrPichnisse zur Bundestagswahl für die Ortsgemeinden h rh Eitelborn Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großhol- jw . * &heid Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach,
2 von Mont^pHeilbersc ’ häuse ^ Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Obe-
chu lzentiuiÄlsfsJ'a Llse ■ » , dhauserli simmern, Stahlhofen, Untershausen und ^fständiiiÄitRuPf' je für ^je Wahlbezirke der Stadt Montabaur und zu
418545. ■f neu °° lwa hi/ en (Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde n nach wüsowie Wahlen der Ortsvorsteher und Ortsbeiräte in den Orts- eit: 08l5Ä„lMontabaur - Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Etters- igung sei«!,,Len Reckenthal und Wirzenborn) werden in der Zeit von Montier OlEo9.2002 bis Freita 9’ 06.09.2002, während der allgemeinen Off-
n - fjliq 9002 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in MontabÄ 02 0 1 .14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
ne ' 37 ' C: '#;.;'nVnqp002 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
j 04 09-2002.08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
ur nachMtM 1 '"' .14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerst^Ke rs iäa 05 09.2002 .08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
lagvonlW ’.14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
2/4390 od^Kn 06.09-2002.08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
f Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Konrad- i HeitaroBwr-Platz 8, Zimmer 101 (Bürgerbüro), 56410 Montabaur für Wahl- 3ewerberaB*gte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte ostenbeÄle Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wähler- ibeqinn Äeictais eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtig- M Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wähler- Jinis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen tabaijr Kj^ mac hen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- '7.30Uhr, Äj(| es Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Über- 8474 BJngijesteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die lelderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melde- tahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmelde- itze eingetragen ist.
iWählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Ein- lahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, inkann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (schein hat.
ferdas Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann »Zeit vom 20. Tag (02.09.2002) bis zum 16. Tag (06.09.2002) vor (spätestens am Freitag, 06.09.2002, bis 12.00 Uhr bei der Ver- peindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz r101 (Bürgerbüro), 56410 Montabaur Einspruch einlegen.
»/ . , .— Spruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift ein- MontaDUBstwerden.
!■ ,.™ l ® erecbt i9 te . die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhal- nögiicliijtespätestens zum 01.09.2002 eine Wahlbenachrichtigung.
heine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberech- Wn, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn 1 nD*r efahr lau * en w ' 3, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra- "I fluBm ! 1die bere ' ts e i nen Wahlschein und Briefwahlunterlagen n m r baben ’ erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
3 D LJ LKu( 1 e ! ! rien ^hlschein für die Bundestagswahl hat, kann an der Wahl — ri M i - reis . 207 Montabaur durch Stimmabgabe in einem beliebigen
J U UBL m dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
-i nn f K»r i - 6 | !i Wa i hlsChein für die Koni imunalwahl/en (Wahl des Ortsbür- J ULiiÄ. . s der Ortsgemeinde Heiligenroth sowie Wahlen der Orts- n H Aheim d bdsbe ' r äte in den Ortsbezirken von Montabaur - Bla- J U UiMfc ’ 9 e idorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal 1 n nfBLw u? rn ' hat ’ kann an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen. JUUfJjWahlschein erhält auf Antrag
a)we 3S VVählerver2eichnis eingetragener Wahlberechtigter,
Grunrlo am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem i ndifl 5 wenn p U r ß6rhalb , seines Wahlbezirkes aufhält, alSO ult B Wahlbezirk Se ' ne Wohnun 9 ab dem 19.08.2002 in einen anderen
„<*■ .iÄ derGeme i n de
aichnieL dar . Gerneir| de, wobei die Eintragung in das Wählerver- fe VerO'l c) ^ 6nn pr der neLj en Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt,
Alters einpe U u S beru ! lichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Chen ZustanH ° rberkcben Gtebrechens oder sonst seines körperli- ZU| Tiutbarpn qu we ? en den Wahlraum nicht oder nur unter nicht '^nicht in dac ?.,ü v * ed 9keite n aufsuchen kann; a)wenn er V' a ' 1 ' erve rzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
trist auf AufnouT 1 We i st ’ dass er ohne sein Verschulden die Antrags- hme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der
Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2002) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2002) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20.09.2002,18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Wahlscheinbüro (Rathausneubau, Sozialraum, 3. Obergeschoss), 56410 Montabaur mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax (02602/126.251), E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.
Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers sowie der Grund für die Erteilung eines Wahlscheines (vgl. Ziffern 5.1 und 5.2) anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe des Geburtsdatums und der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigungskarte entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.
Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet unter www.vg-montabaur.de (Menüpunkt “Wahlen”) zur Verfügung.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen.
Nachstehend ist eine Übersicht über die Zugangsmöglichkeiten zu den einzelnen Wahlräumen abgedruckt:
Wahl raum
Zugangs-
möqlichkelt
barriere
frei
Bemerkungen
Boden
Ahrbachhalle, Schulstraße 4
Treppe
ja
Rampe vorhanden
Daubach
Rathaus. Jugendraum. Hauptstraße 23
Treppe
nein
2 Stufen
Eitelbom
Gemeindehaus. Triftstraße 6
Treppe
nein
Eitelbom
Kath. Gemeindehaus. Arche. Gartenstraße 33
ebenerdig
ja
Gackenbach
Gasthaus Buchfinkenland, Kirchstraße 5
Treppe
ja
1 Stufe mit Rampe
Girod
Gemeindehaus. Hauptstraße 48
Treppen
nein
Wahllokal befindet
sich im 1. Stock
Görgeshausen
Löwensteinhalte. Nebenraum, Rathausstraße 1
Treppe
nein
1 Stufe
Großholbach
Bürgerhaus, Kirchstraße 17
Treppe
nein
3 Stufen
Heilberscheid
Dorfgemeinschaftshaus. Schulstraße 2
Treppe
ja
Rampe vorhanden
Heiligenroth
Gasthaus 'Zur Linde", Brunnenstraße 1
Treppe
ja
Rampe vorhanden
Holler
Bürgermeisteramt. "Sitzungssaal”, Hauptstraße
ebenerdig
ja
Horbach
Bürgermeisteramt. Hauptstraße 42
ebenerdig
ja
Hübingen
Buchfinkenlandhalte, Schuistraße 20
Treppe
nein
Kadenbach
Gemeindehaus Sitzungssaal.
Hinter der Schulei
Treppe
nein
1 Stufe
Nentershausen
Turnhalle. Eppenröder Straße 18
Treppe
nein
1 Stufe ohne
Rampe
Nentershausen
Freiherr-vom-Stein-Halle, Lahnstraße
ebenerdig
ja
Neuhausei
Gemeindehaus, Hauptstraße 52
ebenerdig
ja
Niederelbert
Rathaus, Hauptstraße 21
Treppe
nein
3 Stufen
Niedererbach
Dorfgemeinschaftshalle, Mittelstraße 2
ebenerdig
ja
Nombom
Gemeindehaus, Kirchstraße 1
Treppe
nein
3 Stufen
Oberelbert
Stelzenbachhalle, Backhausstraße 3
ebenerdig
Ruppach-Goldhausen
Schultumhalle, Schulstraße
Treppe
ja
1 Stufe mit Rampe
Simmern
Haus Siebenbom. Siebenbomstraße 15
ebenerdig
ja
Simmern
Kindergarten, Mehrzweckraum Untergeschoss, Schuistraße 1
Treppe
nein
Stahlhofen
Lindensaal, Ringstraße 8
ebenerdig
ja
Untershausen
Bürgerhaus. Hauptstraße 31
Treppe
ja
1 Stufe mit Rampe
Welschneudorf
Grundschule, Schuistraße
Treppe
nein
1 Stufe
Montabaur
Joseph-Kehrein-Schule (Aula). Gelbachstraße 1
Treppe
nein
1 Stufe
Montabaur
Amtsgericht (Saal 6), Bahnhofstraße 47
Treppen
nein
Montabaur
Arbeitsamt (Foyer), Tonnerrestraße 1
ebenerdig
ja
Montabaur
Anne-Frank-Realschule, Raum 302 (Neubau),
Wölfehebitzstraße 21
Treppen
nein
Montabaur
Caritas-Weikstätten WW/Rhein-Lahn, Warthe-
straße21
ebenerdig
ja
Montabaur
Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes (Erdgeschoss). Eichwiese
ebenerdig
ja
Montabaur
Rathaus. Bürgerhalle. Großer Markt 10
Treppen und Rampe
ja
Montabaur
Alten- und Pflegeheim (Eingangsbereich), Dill
straße
ebenerdig
ja
MT-Bladernheim
MT-Elgendorf
Ehern. Gemeindehaus, Densenaustraße
Treppen
nein
Mehrzweckhalle, Am Festplatz
Treppen
nein
MT-Eschelbach
Waldbachhalle. Asterstraße
Treppen
nein
MT-Ettersdorf
Gelbachhalle, Im Rübenstock
ebenerdig
ja
MT-Horressen
Gaststätte "Zum Westerwald", Westerwaldstraße 15
ebenerdig
ja
MT-Reckenthal •
Gasthaus "Zur Brunnenstube". Tannenweg 33
ebenerdig
ja
MT-Wirzenbom
Gasthaus "Zur Wirzenborner Liss", Kapellenstraße 8
ebenerdig
ja
MT-Horressen
Kath. Gemeindehaus, Buchenstraße 3
ebenerdig
ja

