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Nr. 32/2002

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des Beitragsanspruches

der Ortsgemeinde stehenden gleichartigen Teilein-

; ir Verkehrsanlagen angesetzt.

J tun9 / t für Grundstücke, die zu Verkehrsanlagen nach dieser Sat- p)Absatz 4 9 Mtl Zugang nehmen können und zusätzlich durch gleich- LngZufabn o? an lagen erschlossen werden, für die Erschließungs- }ijge E rsch If ßauGB erhoben wurden oder zu erheben sind, ent- feTsoweit die Zahl der Verkehrs- und Erschließungsanlagen ins-

Tiefenbegrenzung nach § 6 Absatz 2 Nummer 2 dieser |) Soweu eir ^ me hreren Verkehrsanlagen angesetzt wird, gelten ^gelungen nach Absatz 2 bis 5 nur für die sich überschneidenden

jindstücksteile.

[jj. Entstehung

|j|be |tr a9 e Beitragsanspruch entsteht mit dem Abschluss der Bau- an der einzelnen Verkehrsanlage und der Berechenbarkeit des l* l,en a in den Fällen der Erhebung eines Teilbetrages nach Absatz 2 t lfm Abschluss und der Abrechenbarkeit der Teilmaßnahme. Eine H ahme oder Teilmaßnahme ist abgeschlossen, wenn sie tatsächlich d rechtlich beendet und der entstandene Gesamtaufwand oder Teil­landfeststellbar ist.

I) Der Ausbaubeitrag kann nach Beschlussfassung des Ortsgemeinde-

itesfür

den Grunderwerb die Freilegung die Fahrbahn Fuß- und Radwege Gehwege

unselbstständige Parkflachen unselbstständige Grünanlagen Mischflächen

Entwässerungseinrichtungen Beleuchtungseinrichtungen londert als Teilbeitrag erhoben wird. Der maßgebende Zeitpunkt der mischen Fertigstellung der Teileinrichtung wird gesondert festgestellt. [9-Vorausleistungen

Ab Beginn einer Maßnahme können Vorausleistungen auf Ausbau- iitrage bis zur voraussichtlichen Höhe des endgültig zu zahlenden Bei­des erhoben werden. Die Vorausleistungen werden der Person ange- hnet. an die der Bescheid über den endgültigen Beitrag ergeht. Satz Hauch, wenn überschüssige Vorausleistungen zu erstatten sind.

Die Ortsgemeinde ist berechtigt, Vorausleistungen auf Ausbaubeiträge mehreren Raten oder im Rahmen der Erhebung von Teilbeiträ- innach § 8 Absatz 2 zu erheben.

Ablösung des Ausbaubeitrages [or Entstehung des Beitragsanspruches kann die Ablösung des Aus- L Wrages vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe des KAG und dieser Sat- mg zu ermittelnden Ausbaubeitrages.

Beitragsschuldner

I)Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- jgsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei- (gspflichtigen Grundstückes ist.

|)Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigen- hsgesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer sprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

I)Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

!12-Veranlagung und Fälligkeit

pie Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftli- nen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bei- isbescheides zur Zahlung fällig.

!) Der Beitragsbescheid enthält: jj' e Bezeichnung des Beitrages,

n Namen des Beitragsgläubigers, öen Namen des Beitragsschuldners,

] 7Zeichnung des Grundstückes,

: riÜn^nung der abzurechnenden Anlage,

, zu zahlenden Betrag,

trancrh Chnun ^ des zu zabler| den Betrages unter Mitteilung der bei- nnSÜi '^ en Kosten - des Gemeindeanteils und der Berechnungs- Endlagen nach dieser Satzung,

S 6tzung des Fälligkeitstermins, stück ruht^nd dass der Beitra 9 als öffentliche Last auf dem Grund-

lp|n n Lm Ch l Sbehelfsbelehrun 9-

^ Inkrafttreten/AußekrafttrPt

lese Satz ~ '' Außekrafttr eten

e Satzum r !l tritt i ückwirkend zum 22.09.2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt Nanlaopn h r! e Erhebun 9 einmaliger Beiträge für öffentliche Ver- | jßer Kraft er 0rts g erT|e inde Ruppach-Goldhausen vom 22.09.2001

^m&ndPR GOldhauSen 03 -07.2002 nde Ru PPach-Goldhausen

[hweis

> ^ er Fassunn w 6 d o f Beme i n deordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) JWI Gesetz onV Januar 1994 ( GVBI - s - 153 )> zuletzt geändert l shin 9ewiesen November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf Folgen-

fees Gesetzls^ff ^ er ^ etzun 9 von Verfahrens- oder Formvorschriften °der aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen

(SiegeI) Sprenger Ortsbürgermeister

sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Ruppach-Goldhausen, 03.07.2002 (S.) Sprenger

Ortsbürgermeister

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

HANDBALL

Samstag, 10. August 2002 Herrenmannschaft

15.00 Uhr: Turnier TV Arzheim Spielort: Sportplatz in Arzheim

Treffpunkt: Mitfahrerparkplatz in Heiligenroth um 14.30 Uhr

Sonntag, 11. August 2002

Herrenmannschaft

10.00 Uhr: Turnier TV Arzheim

Spielort: Sportplatz in Arzheim

Treffpunkt: Mitfahrerparkplatz in Heiligenroth um 9.00 Uhr Trainingszeiten: (wieder nach den Sommerferien)

Herren: donnerstags 20.00-21.30 Uhr (ab 17 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur Alte Herren: donnerstags 20.00-21.30 Uhr (ab 32 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur Damen: montags 18.30-20.00 Uhr (ab 16 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur mB-Jugend: mittwochs 18.00-20.00 Uhr (bis 1986) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen donnerstags 18.00-20.00 Uhr Neue Kreissporthalle in Montabaur D-Jugend: freitags 17.00-18.30 Uhr (bis 1990) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen E-Jugend: freitags 16.00-17.00 Uhr (bis 1992) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen Minis: freitags 16.00-17.00 Uhr (ab 5 Jahre) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen Interessierte sind natürlich recht herzlich willkommen, da wir immer noch bemüht sind die Abteilung weiter auszubauen. Weitere Informationen durch Oliver Köllig, Mittelweg 4,56244 Leuterod, Telefon 02602/ 8950 pri­vat, 02623/600494 dienstlich oder unverbindlich bei einem Trainingster­min mal vorbeischauen.

Einladung zum Sportwochenende 2002

20 Jahre Freundschaft Eindse Boys / NL und TuS Ahrbach

vom 16. bis 18.08.2002

Programm

Freitag, 16.08.2002

17.45 Uhr Altherrenfußball: TuS Ahrbach - TuS Montabaur

18.45 Uhr Frauenfußball: TuS Ahrbach - TuS Montabaur

20.30 Uhr Altherrenfußball (Ü 45): TuS Ahrbach - EGC Wirges

Im Laufe des Abend treffen sich die B-Junioren der Eindse Boys ein.

Samstag, 17.08.2002

15.00 Uhr Vorrunde Fußballdorfturnier 2002 mitTeam Sonnenhof, GV Cäcilia Ruppach-Goldhausen,Dynamo Kneipenlos, TuS Handballer, Schäfergässje-Friends, Ruhbergschänke,Team Hofstraße,Mucki- Buden-Connection, Ski-Club Ruppach-Goldhausen und ASV Boden 18.00 Uhr Einlagen der Mädchenfußballmannschaft und der Bambinis

18.30 Uhr Mixturnier B-Jugend Eindse Boys und TuS Ahrbach

18.30 Uhr Finalrunde Fußballdorfturnier 2002

19.45 Uhr Siegörehrung Fußballdorfturnier 2002, anschl.Party Time Sonntag, 18.08.2002

10.00 Uhr Internationales B-Junioren-Turnier mit Eindse Boys (NL), Spvgg. Haiderbach, TuS Montabaur, SV Marienrachdorf, JSG Steinefrenz, JSG Ahrbach-H.-G.

14.30 Uhr Seniorenfußball, Meisterschaftsauftakt in der Kreisliga C- Südost, SG Ahrbach-H.-G. II - FSV Stahlhofen II

Der TuS Ahrbach freut sich über Ihren Besuch - herzlich willkommen!

Helfer gesucht!

Für die Durchführung des Sportwochenendes und den Besuch der Eind­se Boys suchen wir noch Helfer. Bitte bei Edgar Herzmann unter Telefon 02602/8553 melden. Wir bitten auch um Kuchenspenden für Samstag und Sonntag. Ute Kaden nimmt Meldungen unter Telefon: 02602/8597 gerne entgegen.

Bambinifußball

Die neuformierte Bambinifußballtruppe für Kinder von 4 bis 6 Jahren hat mittlerweile das Training aufgenommen. Dieses findet immer samstags um 9.30 Uhr auf dem Rasensportplatz in Ruppach-Goldhausen statt. Ansprechpartner sind Bernd Becker, Frank Steigerwald und Rudolf Bauch (Tel. 02602/80644).