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Nr. 31/2002

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^ m der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke festandskane öffent | jch ausgelegt (siehe Abschnitt VI dieser Wesen sinu,

-^Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. Flur- daS |le 9 einbezogen:

Schbezirk- Ruppach-Goldhausen

. 7 g 80 81,82. 83 und 84

! nte am Umlegungsverfahren und Aufforderung "IpiduriQ von Rechten

ua BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:

- ntümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke, fhpr eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück deinem das Grundstück belastenden Recht,

,ju,h 0r eines nicht im Grundbuch eingetragenen - Rechts an dem frk oder an einem das Grundstück belastenden Recht, - S !hc mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, - per- hpn Rechts das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtver- isse) des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nut­zes Grundstücks beschränkt,

(Atsgemeinde Ruppach-Goldhausen die Verbandsgemeinde Montabau r.

Mer 3 bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, uch ( ß auGl| !Z die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuss zugeht. 997 (BGBl.ls limeidung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan 166 Äbs. 1 BauGB) erfolgen.

n O3.07.2002jfeieher' Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der Umle- usschuss dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaub- B) vom08.DÄctiung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist nntmachürlffizur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§

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der Ersten La rdnung üben I wird für en| igung eingeis Hofstraße

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Abs. 3 BauGB).

die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteili­gt! Umlegungsverfahren berechtigen, sollten binnen eines Monats ler Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei dem Umle- lausschuss angemeldet werden.

Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach ilauf der durch den Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft lacht so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und feurigen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss

stimmt.

jaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Betei­lig am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor ifflmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten las- ^rie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch diese Bekannt­em zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Wechselt die Person eines iigten während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnach- Iger^in das Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt ergangs des Rechtes befindet (§ 49 BauGB). fitueil bestehende Pachtverhältnisse sollten von den Verpächtern der ien Grundstücke zum Ende des laufenden Pachtjahres gekündigt iandernfalls müssen die Eigentümer dieser Grundstücke ggf. Wert­rungen gegen sich gelten lassen, sofern der Pächter Ansprüche auf itzung des Pachtverhältnisses geltend macht, ügungs- und Veränderungssperre ®§51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbe- Hsses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umle- planes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher imigung des Umlegungsausschusses

Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über e an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlos­sen, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung i auung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,

,. ,. as en nau begründet, geändert oder aufgehoben werden; ndpwnf Br w nderun 9 en der Erdoberfläche oder wesentlich wertstei- nichtn s !p e Veränderun 9 en der Grundstücke vorgenommen werden, femriTh r k 1 ^ S zustimm ungs- oder anzeigepflichtige, aber wert- rini, U lche Anla 9 en errichtet oder wertsteigernde Änderungen

Anla 9 en vorgenommen werden;

' S" zustimmun 9S- oder anzeigepflichtige bauliche Anla- Ubfliir Q phii^ andert werden - Vorhaben, die vor dieser Bekannt- *rtfühnmn Ch J enehmi 9 tworden sind - Unterhaltungsarbeiten und unrl Vo^ e "i er bisher aus 9 eübten Nutzung werden von der Verfü- *- ! h L. n , deru ngssperre nicht berührt.

ie schäfts S t 6d6S Umle 9 un 9sausschusses

>undKata!!f des . Umle 9ungsausschusses ist bei dem Vermes- Iraiße 15 RR 41 n I amtW ^erburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer

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,, JMen örthehen >!^ ofstraße wird voraussichtlich im Spätsommer 2002 {]*pchciasVermei? ( .f rmessun 9 sarbeiten begonnen. Die Arbeiten werden aur durchgeführt S " Und ^ atasteramt Westerburg, Außenstelle Mon-

-u Uständi 9 er > Stellen ist gemäß § 209 BauGB zur |? n das Recht einnJ- en nacb d ' esem Gesetz zu treffenden Maßnah- l c ^ e zu betreten a ^ e dem Verfahren unten/vorfenen Grund-

ch - Arbeiten au sz f er f| 1 essuri 9 er1, Abmarkungen, Bewertungen oder

VI. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis

In der Bestandskarte und dem Bestandsverzeichnis sind

1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer,

2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart,

3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschrän­kungen aller Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt.

Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, mit Ausnahme der im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen, liegen in der Zeit vom 12.08. bis 11.09.2002 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Zimmer 221, während der Dienststun­den öffentlich aus. In die im Satz 1 unter lfd. Nr. 3 bezeichneten Teile des Bestandsverzeichnisses ist die Einsicht bei dem Vermessungs- und Kata­steramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse dar­legt. Ein Bekanntmachungstext des Umlegungsbeschlusses und ein Dupli­kat der Bestandskarte können im gleichen Zeitraum auch beim Ortsbür­germeister während der Sprechstunden eingesehen werden. Der Umle­gungsbeschluss gilt mit Ablauf des 26.07.2002 als bekannt gemacht. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Umlegungsbeschluss (I.) und die vorbereitenden Maßnahmen (V.) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erho­ben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Kataster­amt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Katasteramt ein­gegangen ist.

Montabaur, 17.07.2002 (S.) Dr. Hückelheim

Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

HANDBALL

Freitag, 02.08.2002, Herrenmannschaft, 20.00 Uhr: TuS Westerburg II (Bezirksliga) gegen TuS Ahrbach, Spielort: Sporthalle Realschule in Westerburg, Treffpunkt: Sonnenhof in Ruppach-Goldhausen um 19.00 Uhr

Ausflug am 24. August 2002

Am Samstag, 24.08.2002, findet der diesjährige Familienausflug der Hand­ballabteilung des TuS Ahrbach statt. Daran können alle aktiven Mitglie­der und deren Familienangehörigen teilnehmen. Treffpunkt ist am Sams­tag, 24.08.2002, um 9.00 Uhr am Bahnhof in Goldhausen.

Der Ausflug geht in den Freizeitpark Lochmühle nach Wehrheim im Tau­nus. Für das Wasservergnügen solltet Ihr Eure Badesachen mitnehmen. Außerdem haben wir einen Grillplatz angemietet.

Für Getränke werden wir bestens sorgen, die zu einem kleinen Kosten­beitrag verkauft werden.

- und Grillsachen sind selbst mitzubringen.

Für Busfahrt und Eintritt erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von 6,00 EURO für Erwachsene und Jugendliche und 3,00 EURO für Kinder bis 14 Jahre, die mit der Anmeldung zu entrichten sind.

Die Rückfahrt ist für 16.30 Uhr geplant, so dass wir gegen 18.00 Uhr wie­der zu Hause sind.

Da noch Plätze frei sind, können noch Anmeldungen entgegen genom­men werden. Die Plätze werden allerdings dann nach Eingang der Anmel­dung vergeben.

Anmeldungen können bei Oliver Köllig unter 02602/8950 erfolgen. Trainingszeiten: (wieder nach den Sommerferien)

Herren: donnerstags 20.00 bis 21.30 Uhr (ab 17 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur Alte Herren: donnerstags 20.00 bis 21.30 Uhr (ab 32 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur Damen: montags 18.30 bis 20.00 Uhr (ab 16 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur mB-Jugend: mittwochs 18.00 bis 20.00 Uhr (bis 1986) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen donnerstags 18.00 bis 20.00 Uhr Neue Kreissporthalle in Montabaur D-Jugend: freitags 17.00 bis 18.30 Uhr (bis 1990) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen E-Jugend: freitags 16.00 bis 17.00 Uhr (bis 1992) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen Minis: freitags 16.00 bis 17.00 Uhr (ab 5 Jahre) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen Interessierte sind natürlich recht herzlich willkommen, da wir immer noch bemüht sind die Abteilung weiter auszubauen. Weitere Informationen durch Oliver Köl­lig, Mittelweg 4, 56244 Leuterod, Telefon 02602/ 8950 privat, 02623/600494 dienstlich oder unverbindlich bei einem Trainingstermin mal vorbeischauen.

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Sprechstunde des Schiedsmanns

Termin nach telefonischer Vereinbarung Telefon 02620/2273

Reinhard Labonte, Schiedsmann