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ltt VG Montabaur
Nr. 31/2002
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^ m der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke festandskane öffent | jch ausgelegt (siehe Abschnitt VI dieser Wesen sinu,
-^Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. Flur- ‘ daS |le 9 einbezogen:
Schbezirk- Ruppach-Goldhausen
. 7 g 80 81,82. 83 und 84
! nte am Umlegungsverfahren und Aufforderung "IpiduriQ von Rechten
ua BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:
- ntümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke, fhpr eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück deinem das Grundstück belastenden Recht,
,ju,h 0r eines nicht im Grundbuch eingetragenen - Rechts an dem frk oder an einem das Grundstück belastenden Recht, - ■ S !hc mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, - per- hpn Rechts das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtver- isse) des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzes Grundstücks beschränkt,
(Atsgemeinde Ruppach-Goldhausen ■ die Verbandsgemeinde Montabau r.
Mer 3 bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, uch ( ß auGl| !Z die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuss zugeht. 997 (BGBl.ls limeidung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan 166 Äbs. 1 BauGB) erfolgen.
n O3.07.2002jfeieher' Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der Umle- usschuss dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaub- B) vom08.DÄctiung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist nntmachürlffizur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§
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Abs. 3 BauGB).
■ die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligt! Umlegungsverfahren berechtigen, sollten binnen eines Monats ler Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei dem Umle- lausschuss angemeldet werden.
Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach ilauf der durch den Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft lacht so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und feurigen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss
stimmt.
jaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Beteilig am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor ifflmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten las- ^rie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch diese Bekanntem zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Wechselt die Person eines iigten während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnach- Iger^in das Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt ergangs des Rechtes befindet (§ 49 BauGB). fitueil bestehende Pachtverhältnisse sollten von den Verpächtern der ‘ien Grundstücke zum Ende des laufenden Pachtjahres gekündigt iandernfalls müssen die Eigentümer dieser Grundstücke ggf. Wertrungen gegen sich gelten lassen, sofern der Pächter Ansprüche auf itzung des Pachtverhältnisses geltend macht, ügungs- und Veränderungssperre ®§51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbe- Hsses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umle- planes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher imigung des Umlegungsausschusses
Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über e an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung i auung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,
,. ,. as en nau begründet, geändert oder aufgehoben werden; ndpwnf Br w nderun 9 en der Erdoberfläche oder wesentlich wertstei- nichtn s !p e Veränderun 9 en der Grundstücke vorgenommen werden, ■femriTh r k 1 ^ S ’’ zustimm ungs- oder anzeigepflichtige, aber wert- rini, U lche Anla 9 en errichtet oder wertsteigernde Änderungen
■ Anla 9 en vorgenommen werden;
' S ’" zustimmun 9S- oder anzeigepflichtige bauliche Anla- Ubfliir Q phii^ andert werden - Vorhaben, die vor dieser Bekannt- *rtfühnmn Ch J enehmi 9 tworden sind - Unterhaltungsarbeiten und unrl Vo^ e "i er bisher aus 9 eübten Nutzung werden von der Verfü- *- ! h L. n , deru ngssperre nicht berührt.
ie schäfts S t 6d6S Umle 9 un 9sausschusses
>undKata!!f des . Umle 9ungsausschusses ist bei dem Vermes- Iraiße 15 RR 41 n I amtW ^erburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer
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,, JMen örthehen >!^ ofstraße ” wird voraussichtlich im Spätsommer 2002 {]*pchciasVermei? ( .f rmessun 9 sarbeiten begonnen. Die Arbeiten werden aur ’ durchgeführt S " Und ^ atasteramt Westerburg, Außenstelle Mon-
-u Uständi 9 er > Stellen ist gemäß § 209 BauGB zur |? n das Recht einnJ- en nacb d ' esem Gesetz zu treffenden Maßnah- l c ^ e zu betreten a ^ e dem Verfahren unten/vorfenen Grund-
™ ch - Arbeiten au sz f er f| 1 essuri 9 er1, Abmarkungen, Bewertungen oder
VI. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis
In der Bestandskarte und dem Bestandsverzeichnis sind
1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer,
2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart,
3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen aller Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt.
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, mit Ausnahme der im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen, liegen in der Zeit vom 12.08. bis 11.09.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 221, während der Dienststunden öffentlich aus. In die im Satz 1 unter lfd. Nr. 3 bezeichneten Teile des Bestandsverzeichnisses ist die Einsicht bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein Bekanntmachungstext des Umlegungsbeschlusses und ein Duplikat der Bestandskarte können im gleichen Zeitraum auch beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden eingesehen werden. Der Umlegungsbeschluss gilt mit Ablauf des 26.07.2002 als bekannt gemacht. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluss (I.) und die vorbereitenden Maßnahmen (V.) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 17.07.2002 (S.) Dr. Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
HANDBALL
Freitag, 02.08.2002, Herrenmannschaft, 20.00 Uhr: TuS Westerburg II (Bezirksliga) gegen TuS Ahrbach, Spielort: Sporthalle Realschule in Westerburg, Treffpunkt: Sonnenhof in Ruppach-Goldhausen um 19.00 Uhr
Ausflug am 24. August 2002
Am Samstag, 24.08.2002, findet der diesjährige Familienausflug der Handballabteilung des TuS Ahrbach statt. Daran können alle aktiven Mitglieder und deren Familienangehörigen teilnehmen. Treffpunkt ist am Samstag, 24.08.2002, um 9.00 Uhr am Bahnhof in Goldhausen.
Der Ausflug geht in den Freizeitpark Lochmühle nach Wehrheim im Taunus. Für das Wasservergnügen solltet Ihr Eure Badesachen mitnehmen. Außerdem haben wir einen Grillplatz angemietet.
Für Getränke werden wir bestens sorgen, die zu einem kleinen Kostenbeitrag verkauft werden.
Eß- und Grillsachen sind selbst mitzubringen.
Für Busfahrt und Eintritt erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von 6,00 EURO für Erwachsene und Jugendliche und 3,00 EURO für Kinder bis 14 Jahre, die mit der Anmeldung zu entrichten sind.
Die Rückfahrt ist für 16.30 Uhr geplant, so dass wir gegen 18.00 Uhr wieder zu Hause sind.
Da noch Plätze frei sind, können noch Anmeldungen entgegen genommen werden. Die Plätze werden allerdings dann nach Eingang der Anmeldung vergeben.
Anmeldungen können bei Oliver Köllig unter 02602/8950 erfolgen. Trainingszeiten: (wieder nach den Sommerferien)
Herren: donnerstags 20.00 bis 21.30 Uhr (ab 17 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur Alte Herren: donnerstags 20.00 bis 21.30 Uhr (ab 32 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur Damen: montags 18.30 bis 20.00 Uhr (ab 16 Jahre) Neue Kreissporthalle in Montabaur mB-Jugend: mittwochs 18.00 bis 20.00 Uhr (bis 1986) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen donnerstags 18.00 bis 20.00 Uhr Neue Kreissporthalle in Montabaur D-Jugend: freitags 17.00 bis 18.30 Uhr (bis 1990) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen E-Jugend: freitags 16.00 bis 17.00 Uhr (bis 1992) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen Minis: freitags 16.00 bis 17.00 Uhr (ab 5 Jahre) Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen Interessierte sind natürlich recht herzlich willkommen, da wir immer noch bemüht sind die Abteilung weiter auszubauen. Weitere Informationen durch Oliver Köllig, Mittelweg 4, 56244 Leuterod, Telefon 02602/ 8950 privat, 02623/600494 dienstlich oder unverbindlich bei einem Trainingstermin mal vorbeischauen.
“AUGST”
Sprechstunde des Schiedsmanns
Termin nach telefonischer Vereinbarung Telefon 02620/2273
Reinhard Labonte, Schiedsmann

