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Wochenblatt VG Montabaur
“AHRBACHGEMEINDEN”
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung...
02602/8425
Heiligenroth
Mutzuna Jugendtreff
^ Absorache mit der Jugendpflegerin der Verband^ In Absprac! dljchen und deren Eltern zu einem qJ?
Iad ® 'Af'^nq des Jugendraumes für Dienstag, 06, August- Uhr ?n den Sitzungssaal der Ortsgemeinde eia Ich würde n ^ iupm der Jugendlichen sich an diesem Abend ein Bfc die Eltern a » und dazu beitragen, dass dieser Jm
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Sprechstunden des Ortsbürgermeistm ^ ^ ^ ^
dienstags..nach Vereinbarung
Tel: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
Qit^iinn rips Juaend- und Freizeitausschusses
Die nächste Sitzung des Jugend- und
meinderates Heiligenroth findet am Dienstag, 06.08.2002, um ly.Jü un im Gemeindezentrum - Sitzungssaal statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung ,, , .
1. Diskussion mit Jugendlichen und Eltern über Vorgehensweise Öffnung Jugendtreff
2. Verschiedenes ,
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56412 Heiligenroth. 29.07,2002 ™ erD
y 1. Ortsbeigeordneter
Dank an Ortsbürgermeister Paul-Günter Zerfas
Paul-Günter Zerfas hat sein Amt als Ortsbürgermeister von Heiligenroth niedergelegt und wurde mit Ablauf des 31.07.02 aus diesem Amt entlassen. Paul-Günter Zerfas wurde erstmals 1984 von den Mitgliedern des Ortsge- meinderates und später im Rahmen der Urwahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern von Heiligenroth zum Bürgermeister gewählt. Schwerpunkte während seiner Amtszeit waren, u. a.: Umbau der Josef- Sabel-Schule zum Gemeindezentrum und Kindergarten der Gemeinde, Bau des Sportplatzes, Bau der Nordumgehung der K103, Erschließung der Baugebiete „Hinter der Kirch”, „Am hohlen Weg”, und des Industriegebietes “Illbach” sowie Aufbau der Partnerschaft mit Epineuil/Frankreich. Besonders zu erwähnen ist die Förderung eines funktionierenden Vereinslebens und damit verbunden der Zusammenschluss der Vereine im Vereinsring. Auf diesem Wege möchte ich Ortsbürgermeister Paul-Günter Zerfas im Namen der Bürgerinnen und Bürger, des Ortsgemeinderates und der Ortsgemeindeverwaltung für die 18jährige engagierte Arbeit zum Wohle der Gemeinde Heiligenroth ein herzliches Danke sagen. Dieser Dank gilt auch seiner Frau Ute und seiner Familie. Für die Zukunft wünschen wir ihm und seiner Familie Gesundheit und alles Gute. Der Ortsgemeinderat wird Paul-Günter Zerfas in einer offiziellen Feierstunde unter Würdigung seiner Verdienste im Anschluss an die Ferienzeit verabschieden.
Erich Herbst, Erster Ortsbeigeordneter
MGV “Hoffnung 1900” Heiligenroth
Musikalischer Brunch
Liebe Heiligenröther,
der Männergesangverein „Hoffnung 1900” veranstaltet am Sonntag, dem 1.9.02 ab 10.00 Uhr in der Vogelsanghalle eine für Heiligenroth völlig’neue Präsentationsform seines musikalischen Schaffens. Während eines reichhaltigen Frühstücks-/Mittagsbuffets, dessen Ausrichtung in den bewährten Händen von Mitgliedern des Köchevereins Koblenz liegt, möchten die Sänger des MGV ihre Gäste gleichzeitig bewirten und unterhalten. Unterstützt werden wir dabei u. a. vom Jungen Chor Ochtendung und der Karaoketruppe „Galljenäl”. Zugleich bieten wir insbesondere den jungen Familien in unserer Gemeinde die Möglichkeit, ihre Kinder erfahrenen Betreuerinnen zu einem Animationsprogramm mit eigenem Frühstücksbuffet im ZBV-Raum anzuvertrauen - frei nach dem Motto: „Meine Kinder sind in guten Händen - ich kann mit allen Sinnen genießen!" Da für die Mitglieder des Köchevereins eine rechtzeitige Planungssicherheit gewährleistet sein muss, sind Eintrittskarten nur im Vorverkauf bis zum 25 8 02 bei allen Sängern der „Hoffnung” oder unter Tel. 18953 erhältlich. Wenn Sie also sich selbst und Ihren Lieben einen stressfreien, musikalisch unterhaltsamen Sonntag gönnen möchten, der sicherlich kaum Wünsche offen lassen wird, dann wenden Sie sich an die Sänger und erwerben die limitier-
n n « E 'w tr,tt n karten zu unserem Br unch. Der Eintrittspreis (natürlich incl. Buffet) für Personen ab 14 Jahre beträgt 10 Euro; Kinder von 6 bis 13 Jahre zahlen 5 Euro; die Kleinsten im Vorschulalter sind unsere Gäste!
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags, von.18.00
donnerstags, von .18.0c
Tel,: 02602/998080, Fax: 02602/998081
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Bekanntmachung
gemäß §§ 50 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (Baiäl Dezember 1986 in der Fassung vom 27. August 1997 I. Umlegungsbeschluss Im 55 1
Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen hat am 03.072öA e |ier Zv Beschlüsse gefasst: * a u$scl"
1. Aufgrund des § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) vom düÄctiung 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der Fassung der Bekanntmactat^ffezurGlt August 1997 (BGBl. I. S. 2141) wird die Umlegung für das Rai ■# Ms. 3 Ba Straße” angeordnet. Der Umlegung liegt der rechtskräftigeB®chte.dies plan “Ruppach-Ost” zugrunde.
2. Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Ordnung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnungüber gungsausschüsse) in der jeweils geltenden Fassung wird füreir reich des Bebauungsplanes “Ruppach-Ost” die Umlegungeinge Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung “Hofstraße’.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Osten durch die Hofstraße, im Süden durch dietlw.bebai stücke 86/1,85/3 und 60, im Westen durch die bebautenGruti und 6 sowie im Norden durch die tlw. bebauten Grundstücke und 77/3.
Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich indemij ten Kartenauszug dargestellt.
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Baulandumlegung „Hofstraße“ Gemarkung: Ruppach Flur: 1
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
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