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Nr. 30/2002

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»standskarte und dem Bestandsverzeichnis sind mim Grundbuch eingetragenen Eigentümer,

'lorundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und

die im Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart,

die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und

L »Schränkungen

jndstiicke des Umlegungsgebietes aufgeführt, standskarte und das Bestandsverzeichnis, mit Ausnahme der im juch in Abteilung 11 eingetragenen Lasten und Beschränkungen, (in der Zeit vom 12.08. - 11.09.2002 bei der Verbandsgemein­faltung Montabaur, Zimmer 221, während der Oienststunden fch aus. In die im Satz 1 unter lfd. Nr. 3 bezeichneten Teile des ^Verzeichnisses ist die Einsicht bei dem Vermessungs- und Kata- | Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Jaur, nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse dar- iEin Bekanntmachungstext des Umlegungsbeschlusses und ein Dupli- [derßestandskarte können im gleichen Zeitraum auch beim Ortsbür- |ter während der Sprechstunden eingesehen werden, ilegungsbeschluss gilt mit Ablauf des 26.07.2002 als bekannt

Jbehelfsbelehrung

[denUmlegungsbeschluss (I.) und die vorbereitenden Maßnahmen i innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erho­ben. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Kataster- esterburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 fbairals Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich für Niederschrift zu erheben.

Jerspruchsfrist (Satz 1 ) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch for Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Katasteramt fangen ist.

fbaur, 17.07.2002 (Siegel) Dr. Höckelheim

Vorsitzende des Umlegungsausschusses

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Sprechzeiten des Stadtbürgermeisters

Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Dr. Possel-Dölken können unter den Rufnummern 02602/126335 (Büro des Stadtbürgermeisters), 02602/120354 (privat) oder 0160/90511966 (Handy) vereinbart werden.

Sperrung der Bahnhofstraße in Montabaur für die Kirmes 2002

Die Bahnhofstraße in Montabaur wird ab Freitag, 02.08.2002, 16.00 Uhr bis Dienstag, 06.08.2002, 11.00 Uhr für die Durchführung der diesjähri­gen Kirmesfeierlichkeiten für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Verkehrsregelung am Kirmesmarkt (05. August 2002)

Für den diesjährigen Kirmesmarkt am Montag, 05.08.2002, wird der Kon- rad-Adenauer-Platz, die Fußgängerzone und die Bahnhofstraße bis zur Einmündung Kaiserstraße und das Teilstück der Wallstraße bis zur Ein­mündung Waterloostraße für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Die Sperrung beginnt am Montag, 05.08.02, 6.00 Uhr, und endet nach Abschluß der Reinigungsarbeiten (ca. 20.00 Uhr) am 06.08.02.

Die Anlieger der Sperrstrecken werden gebeten, bei Bedarf ihre Fahr­zeuge außerhalb des Veranstaltungsbereiches abzustellen, weil ein Befahren im o.g. Zeitraum nicht möglich ist.

Die innerörtliche Umleitung führt von der Bahnhofstraße über die Kaiser­straße und die Waterloostraße zur Wallstraße (und umgekehrt); in diesen Straßenzügen müssen zur Aufrechterhaltung des Verkehrslaufes Halt­verbotsschilder aufgestellt werden.

Die Bushaltestelle an der Post wird an diesem Tag ersatzlos aufgehoben, die Busse fahren vom Bahnhof über den Fürstenweg zur Haltestelle Kon- rad-Adenauer-Platz und von dort weiter zu den bekannten Haltestellen im Stadtgebiet. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger, sich auf die geänderte Situation einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur örtliche Ordnungsverwaltung

MGV Mendelssohn-Bartholdy Montabaur

Auch der höchste Turm fängt ganz unten an (Chinesisches Sprichwort). Deshalb hat der MGV für den Frühschoppen am 06. August auch den Platz am Fuße des Wolfsturms gewählt. Ein schöner historischer Ort für alle Gäste aus Montabaur und Umgebung.

Die Termine der kommenden Woche:

Dienstag, 30.07., der MGV gratuliert Ludwig Metternich zum 74. Geburtstag, Donnerstag, 01.08., 19.00 Uhr, Chorprobe im Haus Mons Tabor.

Weitere Informationen zum Kirmesfrühschoppen und die Tombola findet man im Internet unter www.mendelssohn-bartholdy-montabaur.de. Natürlich können immer noch Lose für die Tombola online geordert werden.

1. AFC Montabaur Fighting Farmers 1992 e.V.

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 22.08.2002

Ort: Camelot, Kolpingstraße 2, 56410 Montabaur, 19.00 Uhr

TOP:

1. Begrüßung; 2. Entgegennahme des Jahresberichtes; 3. Entlastung des Vorstandes; 4. Satzungsänderung §14/§15/§16, betrifft den Vorstand; 5. Satzungsänderung § 13 Abs. 2, betrifft Mitgliederversammlung; 6. Wahl des Vorstandes und anderer Ämter; 7. Planung / Ziele 2003; 8. Mit­gliedsbeiträge festlegen; 9. Sonstiges.

Weitere TOPs können bis 14 Tage vor der Mitgliederversammlung mit Name und Anschrift sowie unterschrieben bei Hans Juhnke, Judengasse 20, 56410 Montabaur abgegeben werden.

Im Auftrag Hans Juhnke

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeiaen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: montabaur@wittich-hoehr.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Helga Schmitt- Federkeil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.