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Wochenblatt VG Montabaur

Unfallopfer-Netz e.V.

Selbsthilfegruppe 59348 Lüdinghausen

Die Leitung der SHG hat Ursula Knorr. Treffen in der Bahnhofstr. 9 in Lüdinghausen können nach telefonischer Absprache erfolgen: Tel.: 02591/893973 oder 02592/9199089 oder eMail: Iittlebear55@uni.de Wir sind unter www.unfallopfer-netz.de aktiv.

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LeseKunst - mit Lust

am Lesen die Welt der Literatur entdecken

Neue Seminarreihe in der Katholischen öffentlichen Bücherei Nie­derbrechen

Literatur ist emotional und leidenschaftlich, erschreckend und hoffnungsvoll. Literatur fordert heraus und regt die Phantasie an.

Literatur braucht Leser und Leserinnen, Literatur braucht Gespräche! Gemeinsam mit der Kath. Erwachsenenbildung - Bildungswerk Wester­wald veranstaltet die Fachstelle für Büchereiarbeit im Bistum Limburg ab August die SeminarreiheLesekunst in der Katholischen öffentlichen Bücherei Westerburg.

Die neukonzipierte Seminarreihe bietet eine Einführung in die Welt der Literatur und richtet sich an alle, die Spaß am Lesen haben. An zehn Vor­mittagen lernen die Teilnehmenden beispielhafte Texte dieses Jahrhun­derts kennen, erproben verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Litera­tur und erhalten Anregungen für die eigene Lesepraxis. Behandelt wer­den die ThemenbereicheZugänge zur Literatur,Literarische Gattun­gen,Literatur und Gesellschaft,Literatur und Kritik undLiteratur und Glaube.

Die fachkundige Leitung des Kurses, der inklusive der Materialien Euro 50,00 kostet, hat Petra Scheffel. Die Seminarreihe findet jeweils don­nerstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr statt, am 20727.08., am 03710717724.09., am 15722/29.10. und am 05.11.2002.

Zu jedem Thema erhalten die Teilnehmenden Lesehefte, die während der ersten Veranstaltung verteilt werden.

Als vorbereitende Lektüre lesen Sie bitte: Die Dame in Blau von Noelle Chätelet (für das 2. Treffen); Der Name der Rose von Umberto Eco (für das 4. Treffen); Fräulein Smillas Gespür für Schnee von Peter Hoea (für das 6. Treffen).

Bitte umgehend anmelden bei:

KEB-Bildungswerk Westerwald, Auf dem Kalk 11, 56410 Montabaur Telefon 02602/6802-30, Fax 02602/6802-51, E-Mail- KEB bildunqs- werk.ww.@bistum-limburg.de

Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Einqanqs berück-

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sichtigt.

Montabaur

Bekanntmachung gemäß §§ 50 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

vom 8. Dezember 1986 in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141)

I. Umlegungsbeschluss

Der Stadtrat Montabaur hat am 31.01.2002 folgende Beschlüsse gefas­st:

1. Aufgrund des § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 08. Dezem­ber 1986 (BGBI.I.S. 2253) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI.I.S. 2141) wird die Umlegung für das Bau­gebietMeisenstraße angeordnet. Der Umlegung liegt der im Ent­wurf erstellte BebauungsplanMeisenstraße" zugrunde.

2. Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Lan­desverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils geltenden Fassung

wird für das Baugebiet des BebauungsplanesMeisenstraße die Umlegung eingeleitet.

Das Umlegungsverfahren erhält die BezeichnungMeisenstraße. Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die landwirtschaftlich genutzten Flurstücke 640 bis 651/3 der Flur 6, im Osten durch den Wirtschaftsweg 2232/4 der Flur 4, im Süden durch die bebauten Flurstücke der StraßeIm Wiesengrund Hausnum­mer 11 a bis 33 und im Westen durch die bebauten Flurstücke derBon­ner Straße Hausnummer 1 bis 7 und das Gewerbegrundstück 1810/11 der Flur 6.

Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefüg­ten Kartenauszug dargestellt.

Eine Bestandskarte in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke

nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt Vl.dieser Bekanntmachung).

In das o.g. Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke einbezogen: Gemarkung: Horressen

Grundbuchbezirk: Montabaur Flur: 4

Flurstücke Nr.: 1707/2, 1709/2, 1712/1,1713/2,1713/3, 1713/4 1715/1 1716/1,1717/1,1718/1,1719/1,1720/1,1721/1,1722/1,1723/3, 1723/4,

1755 1756/1, 1775/1, i/ro/i, i////!, 1777/2, 1777/3 17» 780/1 1780/2,1783/1, 1783/2, 1783/3, 1783/4,1783/5 2229/6! 2229/7, 2231/2, 2231/3, 2231/4 Flur 5:

Flurstücke Nr. 547, 548 Flur 6:

Flurstücke Nr.: 634/1, 634/2, 635/1, 635/2, 636/1, 636/2 638/1, 638/2, 639/1, 639/2, 647/1, 648/1, 649/1, 650/1, 2256 m 2256/3,2258/1,

Flur 17:

Flurstücke Nr.: 107, 108, 109, 111, 112

II, Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung düng von Rechten

Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:

1 die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grün,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oderdii t gung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet» Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden \

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen

- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grund stenden Recht,

- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Gr»

- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur) (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berechtigt oder dem teten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,

4. die Stadt Montabaur

5. die Verbandsgemeinde Montabaur.

Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschussl Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung überdenUmle (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.

Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird du gungsausschuss dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zu haftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablautder er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu 48 Abs. 3 BauGB).

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber» gung am Umlegungsverfahren berechtigen, sollten binnen eines nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei fe gungsausschuss angemeldet werden. ,

Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldetoäiL Ablauf der durch den Umlegungsausschuss gesetzten Fristg» gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlung Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsa dies bestimmt.

Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, dass!) ligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung«) der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich jtfN sen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch diese machung zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umleg# rens, so tritt sein Rechtsnachfolger in das Verfahren in derriM in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes' 1 BauGB). Eventuell bestehende Pachtverhältnisse sollten Pächtern der jeweiligen Grundstücke zum Ende des laufendenPa res gekündigt werden; andernfalls müssen die Eigentümer dieser 1 stücke ggfls. Wertminderungen gegen sich gelten lassen, sofern® ter Ansprüche auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses geltend*

III. Verfügungs- und Veränderungssperre

Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlega Schlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des gungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit» Genehmigung des Umlegungsausschusses 1

1 ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grunds*

über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Verein. abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein j Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks* < Stücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begrüne dert oder aufgehoben werden; J

2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wes ,

steigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke v 81 werden; . J

3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepfjk* j

wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteig i rungen solcher Anlagen vorgenommen werden; J

4. genehmigungs,-zustimmungs- oder anzeigepflichtige* 1

gen errichtet oder geändert werden. j.

Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich g den sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung e |n geübten Nutzung werden von der Verfügungs- und Verande nicht berührt.

IV. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist bei sungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabau otraße 15, 56410 Montabaur eingerichtet.

V. Vorbereitende Maßnahmen u rst{ ||§

.? der UmlegungMeisenstraße" wurden die Arbeiten zur verfahrensgrenze bereits durch den ÖbVI Dipl.-Ing. Stefan'

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