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Wochenblatt VG Montabaur _

Diakonisches Werk im Westerwaldkreis /

Ev. Kirchengemeinde

Begegnungstreff für Menschen mit psychischer Erkrankung oder in see­lischen Krisen

Nächstes Treffen: Montag, 08.07.2002, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus der Ev. Kirchengemeinde Höhr-Grenzhausen Durchführung und Organisation: Monika Händel Ansprechpartner: Dipl.-Sozialarbeiter (FH) Jan Pfaff, Tel. 02663/919663

Diakonisches Werk im Westerwaldkreis

Frühstückstreff für Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischer Erkrankung

Nächstes Treffen: Sonntag, 07.07.2002, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Kontakt- und Informationsstelle für psychisch Kranke, Adolfstraße 67, 56457 Westerburg

Kostenbeitrag: 2,00.. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Ansprechpartner: Dipl.-Sozialarbeiter (FH) Jan Pfaff, Tel. 02663/919663

Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom

mit oder ohne Hyperaktivität (ADS/H) Kinder und Erwachsene

Hilfen für Zappelphilippe, Träumer, Teilleistungs- und Wahrnehmungs- Störungen. Wir treffen uns zum Erfahrungsaustausch jeden 2. Mittwoch im Monat um 20.00 Uhr im Haus am Wald, Gemündener Tor 11, Wester­burg. Kontaktadressen: Petra Normann, Tel. 02663/969612: Monika Becher, Tel. 02661/4983; Claudia Weber, Tel. 02663/5209.

SPD-Naturschutzexkursion - Dreifelder Weiher bietet vielfältige Natur

Die Westerwälder Seenplatte ist die wohl abwechslungsreichste Region des Westerwaldes. Sie besteht aus 7 angestauten Weihern, die wie der Dreifelder Weiher, teilweise unter Naturschutz stehen. Mit der Vielfalt der Natur und den notwendigen Maßnahmen um diese langfristig zu sichern, beschäftigt sich derArbeitskreis Umwelt, Wirtschaft, Verkehr und Tou­rismus der SPD-Kreistagsfraktion bei einer abendlichen Naturschut­zwanderung um den Dreifelder Weiher am Donnerstag, 18.07.2002. Markus Kunz vom Büro für Regionalplanung in Hachenburg wird dabei über die laufenden Naturschutzmaßnahmen und die Vogelvorkommen berichten. Das geplante Besucherinformationszentrum wird der Beige­ordnete der VG Hachenburg, Karl-Heinz Groß, ebenso vorstellen wie die Problembereiche Baden und Fischzucht. Aus forstlicher Sicht wird der Lei­ter des Forstamtes Selters, Hartmut König, das Thema beleuchten.

Zu dieser Naturschutzexkursion sind neben den Mitgliedern des AK- Umwelt auch weitere SPD-Mitglieder und sonstige naturinteressierte Bür­ger/innen herzlich willkommen. Treff ist um 18.30 Uhr auf dem Parkplatz am Ortseingang von Dreifelden aus Richtung Freilingen. Info bei Uli Schmidt (Horbach), Tel. 06439/909227.

Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Durchführung des § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO)

Bestimmung der Namen der Ortsbezirke in der Stadt Montabaur

Antrag vom 28.06.2002

Der Stadtrat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.06.2002 beschlossen, dass in der Stadt Montabaur insgesamt sieben Ortsbezirke gebildet werden, hat eine Abgrenzung dieser Ortsbezirke vorgenommen und die Hauptsatzung entsprechend geändert (§ 74 Abs. 1 Satz 2 GemO). Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Februar 2001 (GVBI. S. 29), sowie § 1 Abs. 2 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBI. S. 98), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. S. 171), werden die Namen der Ortsbezirke der Stadt Mon­tabaur wie folgt bestimmt:

Bladernheim

Eigendorf

Eschelbach

Ettersdorf

Horressen

Reckenthal

Wirzenborn

Montabaur, 28.06.2002 (S.) Peter Paul Weinert, Landrat

Öffentliche Bekanntmachung

Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 01.07.2002

Der Stadtrat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde­ordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Auf­wandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), die folgen­de Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird- a

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Nr - 27/2002

s 1 öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1 ) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen im Wochenblatt der

Verbandsgemeinde Montabaur.

Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet

unter der Adressehttp:www.montabaur.de

v-- ypichnunqen und damit verbundene Texte oder

(2) Karten, plan L , e ^®J 1 abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in

Erläuterungen können bandsge meindeverwaltung zu jedermanns einem Dienstgebaudr 5 tunden bekannt gemacht werden. In diesem Einsicht während der uiei» bäude und Raum), Frist und Zeit der Aus- Fall ist auf Gegenstand, ^ Beginn der Auslegu ng durch öffent-,

legung spätestens am ay ^ de$ Absatzes ^ hinzuweisen. Die Aus-' liehe Bekanntmachung in zßhn v0 e Werktage . Besteht an dienst-

legungsfrist betr Äg Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Ausle- treien Werktagen kerne M°g an mjndesten s zehn Tagen Einsicht! gungsfrist so festzulegen,

genommen werden _ka g hrjft eine öffentliche Auslegung vorge

(3 ) Soweit durch «ecnis besonde ren Bestimmungen gelten, schrieben ist und meriu

Absatz 2 entsprechend. ^ § g Abs 4 DV0 zu § 27 Gem0 d

(4) Dringliche Slt2un9 c e ^. qsch u SS es/oder eines Beirates werden abwei-l Stadtrates oder eines d g r ^Jesterwälder-Zeitung (Ausgabe F)" bekannt, chend von s ^n eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicty

mehr möglich ist Naturereignisses oder wegen anderer besonderer

(5) Kann wegen eines > Bekanntmachungsform nicht angewandt

Umstände die vorgeschnebeneBe baren ^ öffentlich0 Bekann ,

werden, so erf ° l9t ' n t|jcb g n Aushang im Aushangkasten im Eingangs- machung durch offent * Großer Markt 10. Die Bekanntmachung, bereich des des Hindernisses in der vorgeschrie-

i* unv S nachzuhoten sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung

(6) Sonstl9 ® Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung (§15

wohner über wichtige A ge 9 Rats . und Ausschusssitzungen (§

Absatz 1, sofernIch. ernea*,

Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.

m Äte das Pe " us - Wa f pen 8 e,üh ' 1

2 Sie Flagge Oer Stadt trägt in Längsstre,fen die Farben blau, rot weiß, in dieser Reihenfolge, s 3 - Ortsbezirke

(1) Die folgenden Ortsbezirke werden gebildet.

Bladernheim

Wochenb

Eigendorf Eschelbach Ettersdorf Horressen Reckenthal Wirzenborn

(2) Die Abgrenzung der Ortsbezirke Bladernheim, Eigendorf, Ettersdorf,,

Reckenthal und Wirzenborn ergibt sich aus den gleichnamigen Gema|ni$ über

(e) bei Er 33,34,3E Abs. 3, Sr Stadtrat l

(f) bei Pia

(g) bei df

öffentlich!

(i) bei Än<

(j) bei Ur Unterschi Landespf

(k) bei we

(l) in Frage

(m) bei de Gebäude

(n) bei Ai besonder (5) Die Oi Stadt info § 4 - Alte Der Stadl Setzung,' Ordnung f § 5 - Aus 1) Der S'

1. Haupt-

Rechm 3. Bauaui Kultura Umwel Die Regel ftabaur üb üngen n [bezüglich ;(2) Vor de ibeschlieE 1(3) Die IV

[nungsprü

|Die folge [sonstiger ;1. Bauau y. Kultura Umwel Mindeste :es sein; ler.

§ 6 - Vorl [des Stad

1) Sowe

kungen.

Der Ortsbezirk Eschelbach umfasst die Gemarkung Eschelbach mit Aus nähme des südlich der BAB 3 gelegenen Gemarkungsteiles.

Der Ortsbezirk Horressen umfasst die Gemarkung Horressen mit Aus nähme der GewerbegebieteHorresser Berg undLindchen sowie de WohnbaugebietesChristches Weiher.

(3) Die Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte beträgt im Ortsbezirk;

Bladernheim

Eigendorf

Eschelbach

Ettersdorf

Horressen

Reckenthal

Wirzenborn

3 Mitglieder 7 Mitglieder 5 Mitglieder 3 Mitglieder 9 Mitglieder 3 Mitglieder 3 Mitglieder

sichtigt rt ) SVOrSteher ' St b6i dSr Bestimmun 9 der Mitgliederzahl nichtberM

oL b l ®9 rt c s 5 eirät t haben 9emäß § 75 Abs - 1 Gem0die Belange-'

auna und Und die Gemein deorgane durch Beratung, Am

beStpÄ n a ung zu unter stützen. Darüber hinaus sollen dfe« teS>dpm 9 n init ^" e der Bbr 9 er sowie das Vereinsleben in denH wichtiopn^ Hon £ e Ä be,räte sind 9emäß § 75 Abs. 2 GemO zu sfassuna 'ripc; betreffer, den Angelegenheiten vor der Best

Schusses zu hörerf rat6S ° der emes entscheidungsberechtigten A|

Insbesondere sind die Ortsbeiräte zu hören:

Ortsbezirk^handelf 8 Haushalts P ,anes - soweit es sich um Ansätze®

ligkeitsbt .ngelege lemeinss erden ir

(2) Dem I icheidun len Auss 1

(3) Der Ri nd die V en Bürg

(4) Der Hi iam für c en Ange

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(b) zu Satzungen, soweit diese besondere Auswirkungen auf denG bezirk haben,

Die Vorbt same Bei afsschus und Finai 5) Der L jadtrate husses % B. Au von Straf

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(c) bei der Erstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung Planung, ungsplänen sowie Änderungen und Ergänzungen des ria ^igputzge

* A _* *

f^anes im Bereich des Ortsbezirks;

Planung im Oitsbeff ^ wesent,iche Abweichungen von derßa'

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usw.

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