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;, ;!3 ttVG Montabaur ^2? Sandige Grünanlagen

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^fieHen.^rungsemrichtungen

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nacSi^ iis Teilbeitrag erhoben wird. Der maßgebende Zeitpunkt der tzt weSjSn Fertigstellung der Te.leinnchtung wird gesondert festgestellt, für GrunJI 3r) d Safe 1

e errichtet in esabge-

Vorausleistungen

ngen über e Bestim-

Minn einer Maßnahme können Vorausleistungen auf Ausbau­es zur voraussichtlichen Höhe des endgültig zu zahlenden Bei­den werden. Die Vorausleistungen werden der Person ange­lte der Bescheid über den endgültigen Beitrag ergeht. Satz 9en erfolgt} wenn überschüssige Vorausleistungen zu erstatten sind.

Ciaemeinde ist berechtigt, Vorausleistungen auf Ausbaubeiträge nach § 34 1'!mehreren Raten oder im Rahmen der Erhebung von Teilbeiträ- läc heridie8 Absatz 2 zu erheben.

.Ablösung des Ausbaubeitrages

Teilung des Beitragsanspruches kann die Ablösung des Aus­zuges vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach ^sichtlichen Höhe des nach Maßgabe des KAG und dieser Sät­en vorst ( ,f:^^ elnden Ausbaubeitrages -

5n . ,e / '.Bertragsschuldner

tzuna vn : '-^schuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- 5n werde?Keides Eigentüm er oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei- lt entspre- ;;; , '-htigen Grundstückes ist.

oarerWei-fj Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigen- e gewerb- Uetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer idstückenßhend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

öhen sichr ere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

!; Veranlagung und Fälligkeit

ilagenm^^gg und d , e Vorausleistungen darauf werden durch schriftli- he Bruch-i.^ sche | C j festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bei- v^escheides zur Zahlung fällig.

Beitragsbescheid enthält: teiWF 3 ?!] die Bezeichnung des Beitrages, i zweiVer 1 telNamen des Beitragsgläubigers,

ehrsanla-f tenNamen des Beitragsschuldners, i die Bezeichnung des Grundstückes,

die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage, den zu zahlenden Betrag,

die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der bei­tragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungs­grundlagen nach dieser Satzung, die Festsetzung des Fälligkeitstermins,

die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grund­stück ruht und

eine Rechtsbehelfsbelehrung.

J-Inkrafttreten / Außerkrafttreten

-ese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Dau­ern 29.06.1996 außer Kraft.

^Soweit Beitragsansprüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgeho- sanlagen .^Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter, wird die H Daubach, 12.06.2002 (Siegel) Hahn

i die Zahl }> p »de Daubach Ortsbürgermeister

-oll in der

i 's3§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) isr Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert n Teilein- p Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes

gewiesen:

öglichkeit

iusgebau-

nach die- e Grund- ingesetzt, einde ste- t der Orts- i r Baulast der Ver-

nach die- lieh durch i, für die r zu erhe-

nicht voll 5atz 1 nur

eserSat- ;h gleich- ließungs- sind, ent- agen ins-

2 dieser d, gelten aidenden

der Bau- rkeit des Absatz 2 ne. Eine t sächlich der Teil-

imeinde-

^®§en, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften iss Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen Hijelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ände gekommen. Dies gilt nicht, wenn

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- mi 9ung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Piatz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

«and eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann iSST ^ Ör 9 enann * en Jahresfrist jedermann diese Verletzung

^ Daubach, 12.06.2002 (S.) Hahn

Ortsbürgermeister

Jommen bei der Freiwilligen Feuerwehr Holler

29.06.2002, ab 18.30 Uhr findet rund um das Feuerwehr­en er ^ as fraditionelle Sommernachtsfest der Feuerwehr statt. :w er J e uerwehr betreut neben der Ortsgemeinde Holler auch die e| nden Untershausen, Stahlhofen und Daubach.

wenn auch aus diesen Gemeinden Bürgerinnen und ur- -iSoL 9a9ement der Feuerwehr damit honorieren würden, in de Vkxl me - rnacht8,est n ach Holler kämen um einmal zünftig mit den Bannern zu feiern.

Nr. 26/2002

Rattenbekämpfungsaktion 2002

ln der Zeit vom 01.07.2002 bis 31.07.2002 wird im Bereich der Ver- nrnfrf e rv e nc ? e Montabaur eine Rattenbekämpfungsaktion durch- geruhrt. Die Giftköder werden bei Feststellung eines Rattenbefalles in den öffentlichen Abwasserkanälen und an den Bachläufen so aus­gelegt, daß keine Kinder oder Haustiere mit Ihnen in Kontakt kom­men können.

Auf Wunsch bringt das mit der Schädlingsbekämpfung beauftragte Unternehmen Giftköder auch auf Privatgrundstücken aus. Hier ist i ed °ch zu beachten, dass nur der Grundstückseigentümer und nicht der Mieter den entsprechenden Auftrag erteilen kann. Außerdem ist darauf zu achten, daß die vollständige Anschrift des betroffenen Anwesens, ein Ansprechpartner und die entsprechende Telefon­nummer mitgeteilt werden müssen.

Das Auslegen von Giftködern erfolgt dann gegen einen Unkosten­beitrag, der direkt an den Schädlingsbekämpfer zu entrichten ist. Wir bitten alle Haus- und Grundstückseigentümer, sich bei Rattenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Auch bei der Feststellung von Rat­tenbefall im öffentlichen Kanalnetz wird um umgehende Mitteilung gebeten. Meldungen werden durch die Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Tel.: 02602 126- 300, 301, 305 entgegengenom­men. Sie können sich jedoch auch direkt an die ausführende Firma Helmut Diefenbach, Dornburg-Thalheim, Tel.: 06436/91067 wenden. Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich gebeten, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für Haustiere schädlich sein können. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, daß Vitamin- K-Tabletten als Gegenmittel zu dem verwandten Wirkstoff zu verwenden sind. Die­se Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich.

Bitte beachten Sie, dass die Giftköder nach dem Ende der Ratten­bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grundstücken entfernt werden müssen.

Verbandsgemeindeverwaltung - örtliche Ordnungsbehörde -

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.

Daubach

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Daubach vom 12.06.2002

Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Daubach zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) Der Ortsgemeinderat Daubach beschloss die Neufassung der Ausbau­beitragssatzung in der vorgelegten Form. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht. Erhebung einer Vorausleistung auf den zu erwartenden Ausbaubei­trag für die Schulstraße (Flur 13, Flurstück 43/3) in Daubach, ver­laufend von der Hauptstraße (L326) bis zum Beginn des Wirt­schaftsweges (Flurstück 1745/2)

Der Ortsgemeinderat Daubach beschloss die Erhebung einer Vorausleistung auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Schulstraße in Daubach.

Der Vorausleistungsbetrag wurde wie folgt festgesetzt:

- für die Fahrbahn und Straßenentwässerung auf 6,50 pro qm bei­tragspflichtiger Geschossfläche,

- für die Bürgersteige und die Straßenbeleuchtung auf 5,50 pro qm bei­tragspflichtiger Geschossfläche.

Soweit Grunderwerb notwendig ist, gilt dieser als Herstellungsmerkmal der Baumaßnahme.

Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsliste zum Haushaltsplan 2003 und zum Investitionsprogramm 2002 - 2006

Der Ortsgemeinderat beschloss, für die nachfolgend genannten Maß­nahmen in den kommenden Jahren Mittel im Haushalt bereitzustellen:

Verkehrsberuhigung Ortseingang

Erneuerung der Bushaltestelle Richtung Montabaur

Ausbau Kissbergstraße

Erneuerung einiger Spielgeräte auf dem Spielplatz Grillhütte

Erschließung Neufeldchen III

. FertigstellungIm Bäumchesfeld

Zuschüsse Dorferneuerung

Ausbau und Unterhaltung von Wirtschaftswegen . pflege und Pflanzung von Bäumen

Grunderwerb

Kauf eines Transporters