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Wochenblatt VG Montabaur

Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags. von 18-30 bis 20.30 Uhr

Gemeindeverwaltung. Tel. und Fax.02608/204

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.02608/202

Vermietung Kurfürstenhalle. Helmut Rotter.06439/7710

Öffnungszeiten Gemeindebücherei:

montags.von 15.00 bis 16.00 Uhr

Herzlichen Glückwunsch zur Geschäftsübernahme

Am 15. Juni fand nach erfolgreicher Renovierung die Wiedereröffnung unseres Friseursalons "Schnipp-Schnapp" statt. Wie ich mich persönlich überzeugen konnte, haben die anwesenden Kunden trotz des darge­reichten Begrüßungssektes den ersten Haarschnitt samt Dauerwelle ohne Schäden überstanden.

Ich gratulieren Antje Fetz auch im Namen des Gemeinderates recht herz­lich zur Geschäftsübernahme und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Torsten Schwarz. Ortsbürgermeister

Kuchenverkauf am Kirmessonntag

ln diesem Jahr bietet der Frauenchor Musica Viva an Kirmessonntag ab 15.00 Uhr wieder Kaffee und Kuchen bei Elsbeth im Hof an.

Wer möchte mit seinem Kuchen den Frauenchor unterstützen? Bitte tra­gen Sie sich in die Liste ein, ausliegend in der Metzgerei Michael Lehm- ler. Es wird gebeten, den gespendeten Kuchen am 30.06.2002, bis 14.00 Uhr abzugeben. Der Verkauf geht ab 15.00 Uhr los.

GELBACHHOHEN

Pippi Langstrumpf

an der Grundschule Horbach - die Theater-AG spielt vor großem Publikum!

Dass Schule nicht nur aus Lernen oder Pauken besteht, sondern die Schüler auch in ihrer ganzheitlichen Entwicklung und im Umgang miteinander anspricht, wollen die Kinder der Theater-AG kurz vor den Som­merferien einmal einem breiten Publikum zeigen. Seit März diesen Jahres haben sie unter der Leitung ihrer Lehrerinnen Frau Nagel und Frau Weinbrenner das Thea­terstückPippi Langstrumpf eingeübt. Die Zuschauer erleben Pippi mit Pferd und Äffchen in der Villa Kunter­bunt und wie sie Freundschaft schließt mit Annika und Thomas. Sie besucht die Schule, stellt ein Kaffeekränzchen auf den Kopf, bekommt es mit Räubern und Polizisten zu tun,... aber wir wollen ja noch nicht alles verraten.

Um diese anspruchsvolle Aufführung - sie dauert fast 2 Stunden! zu verwirklichen, bedurfte es großer Anstrengungen. Neben der wöchentlichen AG-Stunde mußte auch in zusätzlichen Stunden während der Unterrichtszeit und sogar zweimal nachmittags geprobt werden. Daneben sorgten die Kinder auch für die Kulissen und die Kostüme. Aber bei aller Anstrengung stand immer die Freude am Spielen und Darstellen im Mittelpunkt.

Alle Freunde des Theaterspiels und alle, die sich für diese außerge­wöhnliche Arbeit der Schule interessieren, sind herzlich zu unserer großen Aufführung am Freitag, 28.06.2002,18.00 Uhr im Buchfin- kenzentrum Horbach eingeladen. Der Förderverein wird die Gäste mit Getränken versorgen. Der Eintritt ist frei, aber die kleinen Schau- sp'eler wurden sich sehr über eine anerkennende Spende als Lob für ihre Anstrengungen freuen.

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SPD-Ortsvereinsversammlung Buchfinkenland/Gelbachhöhen

Die nächste Ortsvereinsversammlung findet am Mittwn u 19.30 Uhr im GasthofGrüner Baum" in Horbach statt All« m^ 6 ,' 06,2 ® Interessenten sind herzlich eingeladen. °

Ortsvereinsvorsitzende Irmgard Lücke. Horbach, Tel.: 06439/5279.

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Daubach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 19.00 bis 20 nniÄ^-ctand

Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht. ' V,

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Satzung der Ortsgemeinde Oaubach zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau'« Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 12.06g! ;

Der Ortsgemeinderat Daubach hat auf Grund des § 24 der Gemäli "Ü nHpr Ordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 und der« ' Absatz 1 ,7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-PfadM^ 5 " 13 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltenden Fassung - folgend^* 6 * 11 ' 61 zung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Einzelabrechnung

§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen

(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächliche! stitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Vei anlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.

(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergl ten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem 1 oder der Verbesserung dienen, erhoben.

2 .

3.

Erneuerung" ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhafte! ge in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügi Zustand.

Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer feiigj stellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.

Umbau" ist jede nachhaltige technische Veränderung anderV kehrsanlage.

Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion,(|üi Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung' Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähij einer Anlage.

(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung«dieser ab Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlagen im SifltftiNen si von § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind.

4.

(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostens®! gelter

tungsbeträge nach §§ 135 a - c BauGB zu erheben sind. . (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wen® Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwarten! Beitragsaufkommen stehen.

§ 2 - Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Ausbauaufwand nach Art und Umfang für

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Verkehrsanlagen, ausgenommen solche in Kern, Gewerbe- und striegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsait Einis Zentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, gress- und Hafengebiet, an denen eine bauliche, gewerbliche,fl strielle oder vergleichbare Nutzung zulässig ist

a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine entspr einseitige Nutzung zulässig ist.

b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn WfiZahl3,5

sprechende einseitige Nutzung zulässig ist. ode

c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu i «Wein Bel

eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenf**ht,gel sprechende einseitige Nutzung zulässig ist. ^

Verkehrsanlagen in Kern-, Gewerbe- und Industriegei in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, ^ ge Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongres - gebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beias y Nut . einer Breite bis zu 13 m, wenn eine entsprechende eins» .

3.

zung zulässig ist.

selbstständige Fußwege und Radwege mit einer 1 m bis zu einer Breite von 5 m.

Mindestbreitevon

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4.

Parkflächen, r <

a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Num

bis 4 sind.

bis zu einer weiteren Breite von 6 m, m. immer 1 bis4

b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nach h nC j er durch sind (selbstständige Parkflächen), bis zu 15 /o der ^cke^ gesonderte Satzung festzusetzenden bevorteilten

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