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Wochenblatt VG Montabaur

12. Anschaffung eines Multicar .63.000,00

13. Ausbau von Wirtschaftswegen.9.670,00

14. Erwerb von Grundstücken.5.113,00

15. Zuführung an Rücklagen (Planabrundungsbetrag).853,00

16. Tilgungen von Krediten an den Kreditmarkt.14.845,00

Zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen und Ausgaben sind fol­gende Einnahmen erforderlich:

1. Zuweisung des Landes zum Bau eines

naturnahen Kinderspielplatzes.

2. Ausbaubeiträge Schlatweg.

3. Zuweisung vom Naturpark Nassau

für die Instandsetzung von Wirtschaftswegen.

4. Investitionsschlüsselzuweisungen.

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt: der

Überschuss des Verwaltungshaushaltes finanziert zu 95,80 % die Investitionen des Jahres 2002.

6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

(Planabrundungsbetrag).

Ausblick 2002 - 2004

19.000,00

..9.000,00

.711,00

..8.455,00

891.000,00

....1.834,00

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die ErschließungAm hohlen Weg/Auf der Schlaf, die Erschließung Illbach, Bauausgaben für Kinderspielplätze, die Anschaffungen von Sportgeräten. Bauausgaben im Sportplatzbereich, die Stegerrichtung über den Ahrbach, der Wirt­schaftswegebau, der Bau einer Grillhütte, der Bau von Rad-/Fußwegen sowie der Umbau der Ortseingänge bilden die Investitionsschwerpunkte kommender Jahre.

Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung signalisieren eine Realisierung dieser Vorhaben.

Jagdgenossenschaft Heiligenroth-Boden

Am Dienstag, 02. Juli 2002, findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses Heiligenroth eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Tagesordnung:

1. Wahl des Jagdvorstandes

2. Verschiedenes

Paul- Günter Zerfas und Rudolf Eulberg Ortsbürgermeister und Notjagdvorstand Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd­genosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos­senschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd­genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd­genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben.

MöhnenvereinHeiterkeit

Unser diesjähriger Ausflug findet am 29.06. statt und führt uns nach Köln am Rhein.

Beginnen werden wir mit dem Stöbern beim Veedels Wierz (größter Anbie­ter für Fastnachtsartikel im Rheinland). Nach evtl. Fund in selbigem oder Masseneinkauf werden wir gemeinsam in der Petersbrauerei zu Mittag essen. Danach besuchen wir die Altstadt und werden auch dort den Tag ausklingen lassen.

Abfahrt ist um 9.30 Uhr ab Kindergarten Heimfahrt: offen

Anmeldungen bis 23.06.2002 bei Maria Kromik, Tel. 18241.

Seniorenkreis Heiligenroth

Lebensqualität im Alter: Wieviel Flüssigkeit braucht der Mensch täglich im Alter? Zu diesem Thema spricht Marianne Hilger am 20.06.2002 um 15.00 Uhr in unserem Pfarrheim. Alle Senioren ab 60 sind herzlich eingeladen.

Tennisclub Heiligenroth e.V.

Folgende Medenspiele unserer Mannschaften finden am kommenden Wochenende auf unserer Anlage statt:

Freitag, 14.06.2002:

15.00 Uhr: Bambini-Klasse B - Andernacher Tennisclub II Samstag, 15.06.2002:

9.00 Uhr: Jugend, männlich 15, Klasse A - Tennisclub Rennerod Sonntag, 16.06.2002:

9.00 Uhr: Damen Klasse B - Tennisverein Guckheim 14.00 Uhr: Herren 40 Klasse B - Sportpark Windhagen I Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen!

SV Heiligenroth

ALTE HERREN

Da das Verbandsgemeindeturnier suchen wir noch einen Gegner.

am Wochenende nicht stattfindet,

Ruppa ch-Goldhau

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags, von.

donnerstags, von .

Tel 02602/998080, Fax: 02602/998081

"'io bis1 9-30l

- 18 '00 bis 19.30

Öffentliche Bekanntmachung

Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeind Ruppach-Goldhausen vom 05. Juni 2002

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in sei SitzuA'^ 21.05.2002 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für F lantl -:: (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) etter Abs. 1 .7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) fol beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1 - Gebührenpflicht

Für die Benutzung der Friedhöfe der Ortsgemeinde Ruppac Gi sen und ihrer Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe iesel zung erhoben.

iS, der die >e Verlel ufderc

§ 2 - Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

1 3 Personen, die nach büraerliohem Redl

Bbsiduui iyar\uaici i ucjyen i lauen, uno aer Antragsteller,

2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragste 1 § 3 - Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme rl_ gen nach der Friedhofssatzung, bei antragsunabhängigen L< unjjl der Antragstellung.

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bek tg Gebührenbescheides fällig.

§ 4 - Höhe der Gebühren I. Bestattungsgebühren 1. Erdbeisetzungen

1.1 In Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

18. Lebensjahr.

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des

18. Lebensjahres.

1.2 In Wahlgrabstätten Verstorbene nach Vollendung des 18. Lebensjahres

1.2.1 Zweitbelegung.

"i@n am .; : *au$en.

Bürger! meinem Ge 7 $ freuet ',L r. Vors -iVorsil

Urnenbeisetzungen

In Urnenreihengrabstätten.

In Reihen- oder Wahlgrabstätten.

in denen bereits Bestattete ruhen.

Erdbeisetzungen von Tot- und Fehigeburten Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschril hf. , . Grab notw ®ndig ist oder personenstandsrechtf

^u ' un 9 s PfHchtige Geburten, die in bereits bestehend! statten beigesetzt werden....

Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungenl Ausbettung von Leichen 1

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch geW! unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Ko? von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicl Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind. Ausbettung von Urnen

Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.

Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder! in m wer ° en ^ Ie Gebühren nach Abschnitt I erhoben. ' in. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten

En/verb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten Für Verstorbene bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und ai

pflichtigen Totgeburten.

Für Verstorbene nach Vollendung des 18 . Lebensjahres .

Erwerb einer Urnengrabstätte ,

Als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern . 131

Als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegte ,,

Reihengrabstätten für jede Urne.

Als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegte . ,.1

Wahlgrabstätten für jede Urne ^

Sonstige Gebühren

Einsegnungshalle / Benutzung der Unterkirche als Leichenfiallj

§ 5 - Inkrafttreten

J1J ?, ese Satzung tritt am 15. Juni 2002 in Kraft. lAr 1 le'chzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 08. üe, 2001 außer Kraft.

5641 2 Ruppach-Goldhausen, 05.06.2002 Cl

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